Wenn Du Türke bist und Deine Tochter Deutsche, war sie vielleicht früher Türkin. Dann kann sie vielleicht Türkisch, vielleicht hat sie auch zeitweise in der Türkei gelebt.
Dann prüft die
ABH, obwohl sie jetzt Deutsche ist:
• reicht ihr Einkommen und ihre Wohnung, um mit ihrem Mann in DE zu leben, ohne öffentliche Mittel (ALG II) in Anspruch zu nehmen?
• falls nicht: Ist es für das Ehepaar zumutbar, auch in der Türkei zu leben?
Die Ausländerbehörde kann auch erst die zweite Frage prüfen, und wenn Deine Tochter erkennbar nicht in der Türkei leben kann, ist das Einkommen für das Visum nicht entscheidend.
Deine Tochter sollte:
1. sich über die Forum-Suche informieren, d.h. Informationen über die
Regelausnahme zusammentragen.
2. alle geforderten Unterlagen zusammensuchen.
3. sich eine Verhandlungsstrategie zurecht legen: Entweder sie spricht in der
ABH erst darüber, ob sie eine
Regelausnahme sein könnte, und dann darüber, ob sie Einkommensnachweise und Lebensplanung offenlegt, oder sie legt erst alles offen und verhandelt dann im Zusammenhang.
Sie muss in bestimmten Konstellationen nicht alles zeigen und erzählen, allerdings will sie vermutlich das Visumverfahren schnell und erfolgreich abwickeln. Da hilft es, wenn sie gut mit der Ausländerbehörde zusammen arbeitet.