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Niederlassungserlaubnis auch für das Kind der ausländichen Ehegattin? (Gelesen: 1.034 mal)
douce22
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Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis auch für das Kind der ausländichen Ehegattin?
05.04.2009 um 12:18:38
 
Hallo,
ich hab eine Frage:
Bekommt das Kind einer ausländischen Frau, der 3 Jahre Ehegemeinsacht mit dem deutschen Mann im selben Haus wohnt auch automatisch Niderlassungerlaubnis, wenn die Mutter sie  mit den sonstigen Voraussetzungen kriegt? oder gibt es andere Gesetze mit dem Kind des ausländischen Frau.  was soll die Mutter machen, damit das Kind auch NE bekommt?
Das Kind ist seit 3 Jahren und 10 Monaten mit der Mutter in Deutschland und besucht eine Gesamtschule 8. Klasse.
danke
soll das Kind noch Intergrationskurse machen, auch wenn er eine  deutschen Schule besucht und der deutschen Sprache mächtig ist?
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Tippi
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Beiträge: 4.464

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis auch für das Kind der ausländichen Ehegattin?
Antwort #1 - 05.04.2009 um 14:12:59
 
Zitat:
35 Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder

(1) Einem minderjährigen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, ist abweichend von § 9 Abs. 2 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. Das Gleiche gilt, wenn

1. der Ausländer volljährig und seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist,

2. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und

3. sein Lebensunterhalt gesichert ist oder er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.


Ich gehe davon aus, dass dein Kind eine AE nach § 32 AufenthG
hat.

Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hat also noch ein
bissl Zeit.

Ihr solltet beachten, dass im Zeitpunkt der Beantragung der
NE eine noch gütlige AE vorliegt.

douce22 schrieb am 05.04.2009 um 12:18:38:
Intergrationskurse machen, auch wenn er einedeutschen Schule besucht und der deutschen Sprache mächtig ist?  


Integrationskurs ist dann nicht erforderlich.  Cool

Gruß

Tippi
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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douce22
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Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis auch für das Kind der ausländichen Ehegattin?
Antwort #2 - 05.04.2009 um 17:07:26
 
ich danke dir, tippi
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