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Registrierung im Ausland geschl. Ehe & Namensänderung (Gelesen: 1.961 mal)
Themen Beschreibung: Bei wem liegt die Zuständigkeit für Reg. d. Ehe, wenn man im Ausland lebt?
Edelschnedel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.04.2009 um 11:50:28
 
Hallo,

ich (dt. Staatsbürger) bin seit März 2003 mit einem indischen Staatsbürger verheiratet. Die Ehe wurde auf dem Standesamt in Bangalore geschlossen. Wir leben seit Eheschluss in Indien und das soll auch so bleiben. Ein EFZ liegt nicht vor.

Nun möchte ich die Ehe gern in Deutschland registrieren lassen, damit ich
a) meinen Namen umschreiben lassen kann
b) unser Kind (das sich für Nov angekündigt hat) auch in Dt. als ehelich geboren gilt.

In Vorbereitung darauf kontaktierte ich das Konsulat in Mumbai (wo wir derzeit wohnen). Die dortigen Mitarbeiter fühlten sich nicht zuständig und wimmelten mich ab. Ich solle zu "meinem" Standesamt in Dt. gehen.

Während meines letzten Urlaubs in Dt. (Dez2008) ging ich zum Standesamt im Wohnort meiner Eltern und fragte nach. Nach Auskunft der dortigen Beamtin:

1. Müssen wir beide persönlich vor dem Standesamt in Dt. erscheinen und den Antrag auf Registrierung der Ehe stellen.

2. Werden alle Dokumente zur Überprüfung nach Indien gesandt, Vertrauensanwalt muss gezahlt werden, etc.
Die Standesbeamtin in meinem Heimatort meinte anschließend ganz lapidar, ich solls doch einfach sein lassen und meinen Geburtsnamen behalten.  Augenrollen

Eine zusätzlich Anfrage ans Standesamt Eins Berlin blieb unbeantwortet.

Meine Frage:
Kann mich die deutsche Vertretung in Indien nicht vertreten und meinen Antrag entgegen nehmen?
Gern gehen wir den langwierigen Weg der Legalisierung der Dokumente, da wir uns nichts vorzuwerfen haben und alle unsere Papiere in Ordnung sind. Aber warum müssen wir heftig in Flüge nach Deutschland investieren, wenn wir dort gar nicht wohnen, nur damit die Dokumente wieder zurück nach Indien gesandt werden?

Ich möchte diesen Antrag gern in Indien stellen, ohne reisen zu müssen. Das Konsulat jedoch wimmelt alle Anfragen mit dem Hinweis ab, sie legalisieren keine Dokumente mehr, doch das ist ja eigentlich gar nicht der springende Punkt, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
edelschnedel
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Antwort #1 - 06.04.2009 um 09:44:02
 
hä?  hä? hä? Sehr merkwürdig, denn genau für solche Sachen sind doch die deutschen Auslandsvertretungen (auch die in Indien) da, es sei denn, du hast noch einen Wohnsitz in D
(ab: wichtige Informationen... lesen)
, dann wird´s allerdings knifflig...
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Antwort #2 - 06.04.2009 um 10:17:29
 
Nachtrag: es scheint sich in puncto Personenstandseintragungen einiges verändert zu haben... Schockiert/Erstaunt

Aber auch so hat das Konsulat in Banagalore wohl gerade generell Probleme und verweist auf das Konsulat in Chennai, das bis auf weiteres zuständig sein soll. Probiere es am besten da noch einmal...
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Edelschnedel
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Antwort #3 - 07.04.2009 um 12:09:51
 
Danke,

ich schätze, ich muss das Konsulat in Mumbai einfach noch einmal ansprechen. Mit dem "Wir legalisieren keine indischen Dokumente mehr"-Spruch kann ich mich offensichtlich nicht abwimmeln lassen.

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Antwort #4 - 07.04.2009 um 12:34:05
 
also ich sollte vor einer Antwort hier im Forum definitiv einen Kaffee intus haben...  Augenrollen Du brauchst ja nicht das Konsulat in Bangalore oder Chennai, sondern das in Mumbai...

Dort (wie aber auch im Link zur deutschen Botschaft in Dehli) steht, dass indische Dokumente definitiv nicht mehr legalisiert werden, weil sie wohl mit Stand 2008 als wenig vertrauenswürdig (i.e. "Land mit unsicherem Dokumentenwesen") eingestuft worden sind...

Wird also tatsächlich ein ziemlicher Eiertanz werden, und teuer noch dazu. Dennoch müsste es doch auch von Indien aus anzuleiern sein, zumal wenn du keinen Wohnsitz in D hast.

Was dein Kind betrifft, kannst du nach der Geburt mit Sicherheit dennoch einen für den deutschen Rechtsraum gültigen Familiennamen festlegen (per Erklärung).
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« Zuletzt geändert: 07.04.2009 um 12:45:58 von Sphynx »  

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