Hallo allerseits,
ich habe lange im Forum nach einer Antwort auf meine Frage gesucht, habe aber nichts hundertprozentig passendes finden können. Deswegen möchte ich euch mein Problem hoffentlich nicht zu ausführlich schildern.
Ich bin zum Standesamt gegangen, um meinen Vatersnamen abzulegen, was ich gemäß dem (wie ich dort erfahren habe) für mich wirksamen Art. 47 EGBGB auch tun kann. Soweit so gut. Dabei ergab sich aber folgendes Problem:
Ich benötige ja für diesen Vorgang eine Urkunde über die Namensführung, wofür sich bei mir nur meine (logischerweise nicht in deutscher Sprache verfasste) Geburtsurkunde eignet. Dann muss ja mein Name wie ich ihn bisher geführt habe in das entsprechende Formular eingetragen werden, was eben aus der Geburtsurkunde entnommen wird und das natürlich nach der ISO Transliterationsnorm. In der Übersetzung der Geburtsurkunde steht aber eine „phonetische Form“ meines Vornamens und lediglich eine kleine Fußnote mit Anmerkung weist darauf hin, dass der Name nach Norm (meiner Meinung nach wesentlich) anders geschrieben wird.
Das Problem ist nun, dass mein Vorname in allen Unterlagen, Pässen und sonstigen Stellen in der Bundesrepublik – meine Einbürgerung ist schon etwas her, aber auch vorher war es so – bis auf diese kleine Zeile in der Übersetzung der Geburtsurkunde in seiner „phonetischen Form“ , die übrigens der tatsächlichen Aussprache deutlich näher kommt als die Norm, auftritt.
Das ist übrigens in den Augen des Standesbeamten ein Fehler der vorherigen Behörden bei Einbürgerung und Pass/-Personalausweis-Ausstellung.
In dieses Formular muss der Vorname aber nach Norm eingetragen werden und da ich nur den Vatersnamen ablegen möchte, würde ich dann plötzlich ganz anders heißen, da der Name nach Norm auch mit einem anderen Buchstaben beginnt.
Um es vielleicht etwas konkreter zu machen, will ich den Vornamen, um den es geht nennen (ich hoffe, das bereitet keine Probleme..) : Nach Norm, würde ich dann also „Evgenij“ heißen gegenüber der bisherigen Schreibweise „Jewgenii“.
Bei meinem ersten Besuch wurde mir noch angeboten künftig „Jewgeni“ als Vornamen zu führen, da ich aber noch darüber nachdenken wollte (im Nachhinein bereue ich meine zu geringe Entschlussfreudigkeit), wollte ich erst am nächsten Tag meine Entscheidung treffen.
Dummerweise sagte mir der Standesbeamte am nächsten Tag plötzlich, ich hätte nur die folgenden 3 Möglichkeiten:
1. Einen neuen deutschen Vornamen annehmen (Peter, Paul, was einem so einfällt), das kommt für mich aber
nicht in Frage.
2. Die nach Norm transliterierte Form, was ich auch nicht möchte, da ich mit dem Namen aufgewachsen bin
3. Oder ich behalte meinen Vornamen, muss dafür aber den Vatersnamen auch behalten.
Dabei argumentierte er, dass „Jewgeni“ kein deutscher Name sei und er in einem ausländischen Namen (Evgenij) nicht einfach die Schreibweise ändern könne.
Nun endlich zu meinen Fragen:
1. Habe ich tatsächlich nur diese 3 Möglichkeiten? Oder ist es doch möglich eine Form mit „J“ am Anfang (die
weiteren Buchstaben sind mir sogar mittlerweile nicht mehr so wichtig) durchzusetzen?
2. Warum darf dann eine „Oksana“ zu einer „Oxana“ werden, das ist doch auch nur eine phonetische
Angleichung?? (Entschuldigung für etwaigen unsachgemäßen Gebrauch der Begriffe) Dazu habe ich im
Forum etwas gefunden:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1217410770. Mal
abgesehen davon, dass „Jewgeni“ auch oft genug im deutschsprachigen Internet zu finden ist.
3. Hängt das in irgendeiner Form vom Wohlwollen des Standesbeamten ab, auf das ich leider nach häufigen
Besuchen und Diskussionen wohl nicht mehr zählen kann? Gibt es dann die Möglichkeit ein anderes
Standesamt aufzusuchen?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen und hoffe, ich habe mit der Darstellung nicht übertreiben! Vielen Dank schon mal!!
Grüße!