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Namensangleichung nach Art.47 EGBGB (Gelesen: 4.007 mal)
Padrino
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.04.2009 um 13:15:04
 
Hallo allerseits,

ich habe lange im Forum nach einer Antwort auf meine Frage gesucht, habe aber nichts hundertprozentig passendes finden können. Deswegen möchte ich euch mein Problem hoffentlich nicht zu ausführlich schildern.

Ich bin zum Standesamt gegangen, um meinen Vatersnamen abzulegen, was ich gemäß dem (wie ich dort erfahren habe) für mich wirksamen Art. 47 EGBGB auch tun kann. Soweit so gut. Dabei ergab sich aber folgendes Problem:
Ich benötige ja für diesen Vorgang eine Urkunde über die Namensführung, wofür sich bei mir nur meine (logischerweise nicht in deutscher Sprache verfasste) Geburtsurkunde eignet. Dann muss ja mein Name wie ich ihn bisher geführt habe in das entsprechende Formular eingetragen werden, was eben aus der Geburtsurkunde entnommen wird und das natürlich nach der ISO Transliterationsnorm. In der Übersetzung der Geburtsurkunde steht aber eine „phonetische Form“ meines Vornamens und lediglich eine kleine Fußnote mit Anmerkung weist darauf hin, dass der Name nach Norm (meiner Meinung nach wesentlich) anders geschrieben wird.

Das Problem ist nun, dass mein Vorname in allen Unterlagen, Pässen und sonstigen Stellen in der Bundesrepublik – meine Einbürgerung ist schon etwas her, aber auch vorher war es so – bis auf diese kleine Zeile in der Übersetzung der Geburtsurkunde in seiner „phonetischen Form“ , die übrigens der tatsächlichen Aussprache deutlich näher kommt als die Norm, auftritt.
Das ist übrigens in den Augen des Standesbeamten ein Fehler der vorherigen Behörden bei Einbürgerung und Pass/-Personalausweis-Ausstellung.

In dieses Formular muss der Vorname aber nach Norm eingetragen werden und da ich nur den Vatersnamen ablegen möchte, würde ich dann plötzlich ganz anders heißen, da der Name nach Norm auch mit einem anderen Buchstaben beginnt.

Um es vielleicht etwas konkreter zu machen, will ich den Vornamen, um den es geht nennen (ich hoffe, das bereitet keine Probleme..) :  Nach Norm, würde ich dann also „Evgenij“ heißen gegenüber der bisherigen Schreibweise „Jewgenii“.
Bei meinem ersten Besuch wurde mir noch angeboten künftig „Jewgeni“ als Vornamen zu führen, da ich aber noch darüber nachdenken wollte (im Nachhinein bereue ich meine zu geringe Entschlussfreudigkeit), wollte ich erst am nächsten Tag meine Entscheidung treffen.
Dummerweise sagte mir der Standesbeamte am nächsten Tag plötzlich, ich hätte nur die folgenden 3 Möglichkeiten:

1.      Einen neuen deutschen Vornamen annehmen (Peter, Paul, was einem so einfällt), das kommt für mich aber
        nicht in Frage.
2.      Die nach Norm transliterierte Form, was ich auch nicht möchte, da ich mit dem Namen aufgewachsen bin
3.      Oder ich behalte meinen Vornamen, muss dafür aber den Vatersnamen auch behalten.

Dabei argumentierte er, dass  „Jewgeni“ kein deutscher Name sei und er in einem ausländischen Namen (Evgenij) nicht einfach die Schreibweise ändern könne.

Nun endlich zu meinen Fragen:

1.      Habe ich  tatsächlich nur diese 3 Möglichkeiten? Oder ist es doch möglich eine Form mit „J“ am Anfang (die
        weiteren Buchstaben sind mir sogar mittlerweile nicht mehr so wichtig) durchzusetzen?
2.      Warum darf dann eine „Oksana“ zu einer „Oxana“ werden, das ist doch auch nur eine phonetische
        Angleichung?? (Entschuldigung für etwaigen unsachgemäßen Gebrauch der Begriffe) Dazu habe ich im
        Forum etwas gefunden: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1217410770. Mal
        abgesehen davon, dass „Jewgeni“ auch oft genug im deutschsprachigen Internet zu finden ist.
3.      Hängt das in irgendeiner Form vom Wohlwollen des Standesbeamten ab, auf das ich leider nach häufigen
        Besuchen und Diskussionen wohl nicht mehr zählen kann? Gibt es dann die Möglichkeit ein anderes
        Standesamt aufzusuchen?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen und hoffe, ich habe mit der Darstellung nicht übertreiben! Vielen Dank schon mal!!

Grüße!
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Mikael321
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Antwort #1 - 03.04.2009 um 14:00:03
 
Also bei uns, war das ganz einfach. Meine Frau heißt nach Geburtsurkunde Olga. Nach dem Zerfall der UDSSR ist im Weißrussischen daraus Wolga geworden, nach ISO Norm Volha.

Nach der Einbürgerung haben wir die Geburt nachbeurkunden lassen. Da hatte sie die frei Auswahl, wie sie denn nun heißen will. Olga ? Volha ? Da alle Deutschen Dokumente  ( Führerschein, Approbation u.s.w ) auf Volha laufen, hat sie es dabei belassen. Als einziges hat sie den Vatersnamen entfernen lassen und diese Dokument bekommen.

...

Michael

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« Zuletzt geändert: 03.04.2009 um 14:11:53 von Mikael321 »  
 
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Buscher
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Antwort #2 - 03.04.2009 um 14:11:26
 
Zunächst: Es gibt keine "deutschen" Vornamen. Das deutsche Namensrecht kennt nur männliche und weibliche Vornamen und solche Vornamen, die keinem Geschlecht zuzuordnen sind.

Wer einen Namen führt, der dem deutschen Namensrecht fremd ist und nun dem deutschen Recht untersteht, z.B. nach der Einbürgerung, kann die fremdartigen Namensteile ablegen. Damit ist der Vatersname gemeint. Es ist auch möglich, durch die Angleichung nach Art. 47 EGBGB die Aussprache der in Deutschland üblichen Schreibweise anzupassen. Damit wird es aber kein deutscher Vorname oder deutscher Familienname.

Damit die Angleichung möglich ist, muss natürlich die genaue Schreibweise erfasst werden. Das führt dann zur Erkenntnis, dass die bisherigen Dokumente alle eine falsche Variante enthielten. Ich rate daher, durch die Angleichung die Schreibweise zu bestimmen, die längst üblich ist.

Wenn dann immer noch Änderungsbedarf besteht und hierfür ein wichtiger Grund vorhanden ist, könnte öffentlich-rechtlich eine Namensänderung erfolgen. Ich habe derlei schon beschieden.
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Padrino
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.04.2009 um 14:59:09
 
Ersteinmal vielen Dank für die schnellen Antworten!

Dabei ist mir folgendes unklar:

Buscher schrieb am 03.04.2009 um 14:11:26:
Damit die Angleichung möglich ist, muss natürlich die genaue Schreibweise erfasst werden. Das führt dann zur Erkenntnis, dass die bisherigen Dokumente alle eine falsche Variante enthielten. Ich rate daher, durch die Angleichung die Schreibweise zu bestimmen, die längst üblich ist.


Welche Schreibweise ist dann diejenige, "die längst üblich ist"?
Und wie bestimme ich sie?

Grüße
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.04.2009 um 18:56:28
 
Padrino schrieb am 03.04.2009 um 13:15:04:
1.Habe ichtatsächlich nur diese 3 Möglichkeiten? Oder ist es doch möglich eine Form mit „J“ am Anfang (die
weiteren Buchstaben sind mir sogar mittlerweile nicht mehr so wichtig) durchzusetzen?

Das Gesetz ist hier nicht eindeutig. Deine Auffassung erscheint mir ebenso vertretbar wie die des Standesbeamten.

Padrino schrieb am 03.04.2009 um 13:15:04:
Warum darf dann eine „Oksana“ zu einer „Oxana“ werden, das ist doch auch nur eine phonetische
Angleichung?

Ja, dieser Standesbeamte hat das Gesetz eben anders verstanden...

Padrino schrieb am 03.04.2009 um 13:15:04:
Hängt das in irgendeiner Form vom Wohlwollen des Standesbeamten ab, auf das ich leider nach häufigen
Besuchen und Diskussionen wohl nicht mehr zählen kann?

Das hängt von der Rechtsauffassung des Standesbeamten ab.

Padrino schrieb am 03.04.2009 um 13:15:04:
Gibt es dann die Möglichkeit ein anderes
Standesamt aufzusuchen?

Nein, zuständig ist immer das Standesamt Deines Wohnorts. Wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst Du Dich an die Aufsichtsbehörde oder das Amtsgericht wenden.

Buscher schrieb am 03.04.2009 um 14:11:26:
Es gibt keine "deutschen" Vornamen. 

Tja, aber eben "deutschsprachige Formen" von Vornamen (Art. 47 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB)... Es ist schon diskutable, dass die einzige deutschsprachige Form von "Jewgenij" (oder auch "Evgeni" etc.) eben "Eugen" wäre.

Buscher schrieb am 03.04.2009 um 14:11:26:
könnte öffentlich-rechtlich eine Namensänderung erfolgen. 

Ja, diese Möglichkeit gibt es natürlich: Kostet aber eben auch ein paar hundert Euro.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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