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Gültigkeitsdauer "Affidavit" (Gelesen: 3.067 mal)
Frankhh
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31.03.2009 um 17:53:30
 
Hallo,
ich lese jetzt bereits ca. 9 Monate stumm mit. Das Forum hat mir bereits sehr geholfen. Leider habe ich jetzt eine Frage, zu der ich keine Antwort gefunden habe:

Wie lange ist ein Affidavit gültig?
Hintergrund:
Am 01.10.08 habe ich in Ghana geheiratet. Der(?) Affidavit ist vom 03.10.08. Vor kurzem hat meine Frau den Sprachtest am Goethe-Institut bestanden. Am 15.04.09 ist jetzt der Termin bei der Botschaft.
Meiner Frau wurde gesagt, daß der Affidavit zu alt wäre. Gültigkeitsdauer ein halbes Jahr...

Stimmt das?

Bin für Antworten dankbar!
Gruß
Frank
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Antwort #1 - 31.03.2009 um 18:05:41
 
Hallo!

Also alles was ich dir sagen kann ist, das ich am 19. April 08 in Ghana geheiratet habe, und das affidavit 4 Tage vor der ehe ausgestellt wurde. Dort stand dann drin, das er single ist (beschworen von seinem Vater), dieses sagte mann uns ist nun 6 Monate gültig, sprich wir müssen in nerhalb dieser zeit heiraten. Nach unserer Hochzeit haben wir den Fehler bemerkt, das das Affidavit hätte in Cape Coast unterschrieben werden müssen, und nicht in Accra, so wie wir es getan hatten. Dann haben wir rückwirkend eines neu gemacht. In diesem stand dann drinn, das er vor der Hochzeit mit mir am so und so vielten ledig war.

Dieses letzte wurde im Juni letzten Jahres angefertigt - mein Mann hat  jedoch erst  jetzt gerade Anfang März seinen Test bestanden (vorher zweimal durchgefallen) und hatte letzte Woche seinen Vorsprachetermin. Man hat die Papiere durchgesehen, und gasagt alles sei vollständig und in Ordnung.

Ich hoffe das nimmt dir ein wenig die Angst - sonst die beste Lösung schreibe eine Mail an die Botschaft, oder rufe an. Ich habe immer nette hilfreiche Antworten bekommen!

LG Recarda
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Frankhh
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Antwort #2 - 31.03.2009 um 18:14:05
 
Hallo ocarda,

vielen Dank für Deine Antwort.

Leider beruhigt sie mich nicht wirklich, da meine Frau die Auskunft von der Botschaft bekam, der Affidavit sei nur 6 Monate gültig...

Gruß
Frank
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ocarda
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Antwort #3 - 31.03.2009 um 18:27:55
 
hmmm...

Dann müssen wir uns wohl auch nochmal Gedanken machen....
IWe gesagt, er war letzte Woche da, und Sie haben es vor seinen Augen durchgeschaut. Sie haben ihm dann ein paar Fragen über mich gestellt und ihm schlussendlich gesagt, er solle am 9. April wiederkommen.
Vielleicht checken Sie die Papiere nochmal ganz genau bis dahin, ich weiß es nicht...jetzt bekomme ich jedoch ein wenig Angst.... unentschlossen

Warum ist euer Affidavit eigentlich nach der Ehe entstanden??? Oder habe ich da falsch verstanden?...Wir hatten damals die Info das dies vor der Ehe geschehen soll (nicht mehr als 6 Monate vorher). Da unseres dann aber falsch war, haben wir uns mit der Botschaft in Verbindung gesetzt-diese sagte dann wir sollen eines ausstellen lassen, was aussagt, dass er vor der Ehe mit Recarda XXXX, die am 19.April 08 geschlossen wurde unter der Registernummer YYYY beim AMA in Accra, ein Single gewesen ist.
Wie gesagt, bis jetzt noch keine Anmerkungen....ich hoffe das bleibt auch so.

In welchem Zusammenhang hat denn deine Frau gefragt? Vielleicht meinte die Botschaft ja wirklich die 6 Monate vor der Hochzeit...sprich das Affidavit darf nicht älter als sechs Monate sein vor eurer Hochzeit.....

LG

LG Recarda
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Blaise
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Antwort #4 - 31.03.2009 um 18:40:35
 
Frankhh schrieb am 31.03.2009 um 17:53:30:
Am 01.10.08 habe ich in Ghana geheiratet. Der(?) Affidavit ist vom 03.10.08. Vor kurzem hat meine Frau den Sprachtest am Goethe-Institut bestanden. Am 15.04.09 ist jetzt der Termin bei der Botschaft.
Meiner Frau wurde gesagt, daß der Affidavit zu alt wäre. Gültigkeitsdauer ein halbes Jahr...


Das verstehe ich nicht ganz ... Sie und Ihre Frau ist doch miteinander verheiratet. Dann brauchen Sie doch eigentlich keinen Ledigkeitsnachweis (=Affidavit) mehr. Den brauchen Sie doch eigentlich nur, wenn Sie in Deutschland heiraten wollen...

Blaise
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Antwort #5 - 31.03.2009 um 18:45:42
 
Nein, das Affidavit wird auch bei der FZF verlangt, sprich geheiratet im Land des Partners. Jedoch eben vor der Eheschliessung. Dann muss inneralb von 6 Monaten geheiratet werden, sonst ist für die Botschaft das Affidavit nicht mehr gültig. Daher bin ich auch ein wenig verwirrt, das es bei Frank zwei Tage NACH der Hochzeit entstanden ist...

Die Botschaft möchte sich damit nur absichern, das der ausländische Partner nicht mehrmals verheiratet ist. Da Polygamie in Deutschland nicht erlaubt ist...diese info bekam ich damals.

LG Recarda

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Antwort #6 - 31.03.2009 um 22:59:38
 
Hallo,

im Netz habe ich bisher leider keine Info gefunden an welchem Zeitpunkt ein Affidavit ausgestellt werden soll. Nur die Info von der Seite der Deutschen Botschaft in Ghana: " Ledigkeitserklärung (Affidavit) eines Elternteils des Antragstellers auf den Zeitpunkt des Eheschließungsdatums bezogen" .
Was dort nicht steht ist etwas wg. Gültigkeitsdauer oder ähnliches...

Meine Frau hat den Sachverhalt geschildert und dann diese Auskunft bekommen...

Schade, dass niemand genaues weiss...  weinend

Gruß
Frank
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Antwort #7 - 01.04.2009 um 19:08:25
 
Hallo,

es muss keine schriftliche Regelung über die Gültigkeit einer Ledigkeitsbescheinigung geben. Behörden können im Verfahren festlegen, welches Alter Bescheinigung haben sollten.

Natürlich sollte eine solche Festlegung der Behörde einen sachlichen Grund haben und nicht nach dem Motto "des hamma schon imma so gmacht" erfolgen.

Wenn für das Visum festgestellt werden soll, dass eine Person in ihrem Heimatland nur einmal geheiratet hat, könnte eine aktuelle Bescheinigung gerechtfertigt sein.

Sollte die Bescheinigung aber nur für den Zeitraum gelten, in dem die Person eine(n) deutsche(n) Staatsangehörige(n) geheiratet hat, wäre die Vorlage einer neuen (aktuellen) Versicherung sinnlos.

Vielleicht kann Ihre Frau ja nachfragen oder Sie schreiben eine Mail an das Auswärtige Amt und erkundigen sich...

Blaise
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Antwort #8 - 01.04.2009 um 19:31:36
 
Hallo Blaise,

Danke für den konstruktiven Versuch mir zu helfen!

Z.Zt. sieht es so aus: wie beschrieben haben wir eine Ledigkeitsbescheinigung, die älter als ein halbes Jahr ist.

Es bleiben uns also im Moment 2 Möglichkeiten:
a)  die "alte" Bescheinigung" bei der Botschaft abgeben und ggf. eine neue nachreichen
oder
b) gleich einen neuen Affidavit abgeben.

Ich tendiere zu b) - ich habe keine Lust nur auf Verdacht wieder ca. 200 Cedis auszugeben.
Wie ocarda schon schrieb war es egal wie alt der Affidavit war.
Hauptsache die Bearbeiter in der Botschaft handeln nicht unterschiedlich!

Vielen Dank nochmal an alle, die verucht haben mich aufzuklären!
Frank
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