Hallo zusammen,
habe mal eine Kurze frage bezüglich Kindergeld.
Meine Lebensgefährtin ist Brasilianerin und ich Italiener.
Meine Lebensgefährtin lebt seit über 2 Jahren in Scheidung und warten auf den Scheidungstermin. Konnte nicht früher zum Scheidungstermin vortreten da Sie eine Risikoschwangerschaft hatte.
Leibliches Vater vom Kind bin ich, mit Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung vom noch Ehemann, die Vaterschaftsanerkennung gilt bis zur Scheidung unter Vorbehalt.
Meine Lebensgefährtin ist seit 4 Jahren berufstätig und hat einen Aufenthaltstitel nach §31, Abs. 1,2,4
AufenthG, ist gültig bis heute, da auch Ihr Pass heute Abläuft, z.Z. lebt Sie Mutterschaftgeld und soll demnächst Elterngeld bekommen, 67% vom Grundgehalt, ca. 750 €.
Von unsere AB haben wir für 3 Monate eine Fiktionsbescheinigung bekommen, wo da angekreuzt ist "der Aufenthaltstitel als fortbestehen (§81 Abs. 4 AufenthG).
Für Pass Verlängerung haben wir ein Termin am 16.4, im Brasilianischen Konsulat.
Kind ist am 5. Februar geboren.
Standesamt, kann noch keine Geburtsurkunde erstellen, bis zur Scheidung.
Sie hat nun Kindergeld und Elterngeld beantragt, mit eine Geburtsbescheinigung vom Standesamt, nun Schreibt die Agentur für Arbeit - Kindergeld stelle, das Sie keinen Recht auf Kindergeld hat, da Sie kein Dauerhaften Aufenthaltstitel hat, nach Persönliche Rücksprache sagte die Frau von der Agentur, das auch kein Elterngeld bekommen kann.
Habe die Elterngeld Stelle versucht telefonisch zu erreichen, leider meldet sich den ganzen Tag niemand.
Nun, hat Sie recht auf Kindergeld (normalerweise bekommen die Kinder, Kindergeld und mein Sohn ist Deutscher, Italiener und Brasilianer) und Elterngeld?
Habe mein Anwalt angerufen, der war etwas überfordert und musste sich erstmals informieren.