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Visum zur Aufnahme von Erwerbstätigkeit -realistisch?? (Gelesen: 1.372 mal)
Themen Beschreibung: Arbeitserlaubnis ...
Marie Louise
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31.03.2009 um 11:24:53
 
Hallo,
ich möchte gerne, dass mein Verlobter (Marokkaner lebt aber in Spanien-seit 8 Jahren) noch bevor wir heiraten nach Deutschland kommt. Die einzigste Möglichkeit wäre da wohl ein Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, oder?
Meine Frage ist also: ist es möglich tatsächlich so ein Visum zu bekommen? Er ist Koch und hat auch schon ein spanisches Lokal hier in Deutschland gefunden, wo er arbeiten könnte. Aber was ich so im Internet lese, macht mich leider nicht gerade optimistisch!
Ich wäre über eine realistische Einschätzung dieser Situation sehr dankbar!
Im Moment pendeln wir immer hin und her aber wir möchten gerne zusammenleben (aber eben nicht überstürtzt heiraten!)
Viele Grüße
Marie
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Antwort #1 - 31.03.2009 um 12:55:53
 
Marie Louise schrieb am 31.03.2009 um 11:24:53:
Die einzigste Möglichkeit wäre da wohl ein Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, oder?  

Das wird wohl kaum funktionieren, es sei denn er hätte eine derart spezielle berufliche Qualifikation, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt händeringend gesucht wird.

Da das aber wohl nicht der Fall ist, wird Euch nichts anderes übrigbleiben als zu heiraten, um einen permanenten Aufenthalt in Deutschland zu erhalten.
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jetflyer
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Antwort #2 - 31.03.2009 um 13:22:21
 
Zitat:
Marokkaner lebt aber in Spanien-seit 8 Jahren..


Was für einen Aufenthaltstitel hat er denn? ggf. vielleicht etwas ähnliches wie unsere Daueraufenthalt EU?

Grüße
Jetflyer
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Marie Louise
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Antwort #3 - 31.03.2009 um 17:25:29
 
Hi,
nein ein Daueraufenthalt hat er leider noch nicht - sein Aufenhalt endet 2011.
Er kann ja zum Glück jederzeit nach Deutschland kommen und sich auch legal 3 Monate hier aufhalten aber ohne Job bringt das halt nicht viel ... Aber schade finde ich es schon, dass es keine andere Lösung gibt als doch schnell zu heiraten wenn man zusammenleben möchte.
Selbst wenn das Lokal wirklich Interesse an ihm hat würde das nicht klappen, oder?
Ich brauch mir also gar nicht erst den Stress zu machen diesen Weg zu gehen?!
Danke für eure Antworten,
Viele Grüße
Marie
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jetflyer
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Antwort #4 - 31.03.2009 um 18:13:12
 
Dann fällt mir auch nichts mehr ein außer der Frage, wie denn ggf. die Möglichkeit für Ihn einer Einbürgerung in Spanien aussähe? Ich kenne das spanische Recht leider gar nicht, aber zum Vergleich mit deutschem Recht: 8 (legale) Jahre Aufenthalt wären in Deutschland ja die magische Zahl... Als "Spanier" stünden ihm ja alle Türen innerhalb der Eu bzgl. Arbeitsaufnahme offen..
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Marie Louise
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Antwort #5 - 31.03.2009 um 21:44:31
 
Hi,
ja stimmt vielleicht könnte mein Verlobter sogar den spanischen Pass beantragen aber das dauert dort bestimmt eher länger als hier! und so ewig wollen wir eben auch nicht warten ... naja wir werden wohl abwägen müssen welcher Weg der Beste für uns sein wird.
Ich habe eben eine 5-jährige Tochter -und die spricht kein spanisch- sonst hätte ich auch nichts dagegen für eine Weile nach Spanien zu gehen!!
Mich ärgert es nur, weil wir ja sowieso heiraten wollen -und dann wird man ihm ja die Arbeitserlaubnis geben müssen!
Aber warum einfach wenn es auch kompliziert geht!?
Viele Grüße
Marie


... und dann hätte ich noch eine Frage (die gehört zwar nicht so ganz in diesen Bereich aber gehört eben zu meinem Thema!) also wenn wir nun doch schon heiraten wollten, muss er dann trotzdem diesen Deutschtest machen (er hällt sich ja in er EU auf und ist auch schon oft in Deutschland gewesen) aber falls ja -kann er den Test dann auch hier in Dtl. machen oder in Spanien?
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« Zuletzt geändert: 31.03.2009 um 22:09:18 von Tippi » 
Grund: Folgeposting eingefügt 
 
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Plim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 01.04.2009 um 12:13:39
 
Marie Louise schrieb am 31.03.2009 um 21:44:31:
Mich ärgert es nur, weil wir ja sowieso heiraten wollen -und dann wird man ihm ja die Arbeitserlaubnis geben müssen!
Aber warum einfach wenn es auch kompliziert geht!?


"Absichtserklärungen", wenn auch ehrlich und gut gemeint, reichen eben leider nicht aus. Erst mit der Heirat verändert sich sein Status.


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