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Anrechnung der Studienzeiten fuer Einbuergerung (Gelesen: 11.270 mal)
lerusha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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30.03.2009 um 16:43:08
 
Leute, weiss jemand genau, in welchen Bundeslaender werden die Studienzeiten fuer Einbuergerung oder Niederlassungsaufenthalt anerkannt? Oder vielleicht wo kann ich solche Information finden? hä?

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schweitzer
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Antwort #1 - 30.03.2009 um 16:45:38
 
Hallo,

Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen erkennen Studienzeiten nicht im Sinne eines gewöhnlichen Aufenthalts bei der Einbürgerung an.

Für die NE gilt bundeseinheitlich, dass Studienzeiten zur Hälfte anzurechnen sind, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung dieses Aufenthaltstitels gegeben sind.

=schweitzer=
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arheo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.03.2009 um 00:36:58
 
Hallo! weiss jemand,ob in Hessen die Studienzeiten für Einbuergerung anerkannt sind?
Vielen dank!
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schweitzer
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Antwort #3 - 31.03.2009 um 08:29:10
 
Die Studienzeiten werden in Hessen in diesem Kontext (grundsätzlich) anerkannt - dies ist nur in den von mir schon genannten Bundesländern nicht so.

=schweitzer=
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Muleta
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Antwort #4 - 31.03.2009 um 08:56:06
 
schweitzer schrieb am 31.03.2009 um 08:29:10:
Die Studienzeiten werden in Hessen in diesem Kontext (grundsätzlich) anerkannt.


das ist so nicht (mehr) richtig. Die Anrechnung von Studienzeiten in Hessen wird derzeit willkürlich (mal so, mal so) gehandhabt und zwar mit Rückendeckung des Ministeriums.

Muleta
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schweitzer
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Antwort #5 - 31.03.2009 um 09:09:57
 
Muleta schrieb am 31.03.2009 um 08:56:06:
Die Anrechnung von Studienzeiten in Hessen wird derzeit willkürlich (mal so, mal so) gehandhabt und zwar mit Rückendeckung des Ministeriums.


Schockiert/Erstaunt
- Das ist ja nun der Höhepunkt - schon das Verhalten von Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen ist m.E. recht "abenteuerlich" aber immerhin innerhalb des jeweiligen Bundeslandes einheitlich, aber dass nun in einem Bundesland diesbezüglich jede Behörde quasi nach eigenem Gusto entscheiden kann, halte ich unter rechtsstaatlichem Blickwinkel ja denn doch für einigermaßen bedenklich.

Ich will ja nicht gleich die ganz großen Geschütze auffahren, aber mit der Respektierung des Grundsatzes der Gleichbehandlung geht das IMHO nicht mehr konform.

Okay - Diskussion hier ist insoweit müßig - aber was mich schon noch interessiert:

Gibt es diesbezüglich eigentlich bei höheren Gerichten anhängige Klagen oder sogar schon Rechtsprechung. Weißt Du, Muleta, oder jemand anderes was dazu?

=schweitzer=
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Antwort #6 - 31.03.2009 um 09:33:15
 
schweitzer schrieb am 31.03.2009 um 09:09:57:
Gibt es diesbezüglich eigentlich bei höheren Gerichten anhängige Klagen oder sogar schon Rechtsprechung. Weißt Du, Muleta, oder jemand anderes was dazu?


es gibt ja die restriktive Rspr vom VGH BW und einem anderen OVG (hab die Sachen gerade nicht zur Hand). In den meisten Fällen werden in HE die Studienzeiten anerkannt (und dann hat ja keiner was zu meckern). Aber in einigen Fällen aber eben nicht - und dann ist eine Klage ziemlich schwierig, insbes. kann man sich nicht auf Gleichbehandlung berufen, denn es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht.

Es betrifft soweit ersichtlich "nur" Fälle, in denen trotz einer negativen aufenthaltsrechtlichen oder strafrechtlichen Vorgeschichte zwar ein Einbürgerungsanspruch bestehen würde, dann aber mit den Studienzeiten von der Behörde der Joker gezogen wird.

Muleta
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Antwort #7 - 31.03.2009 um 10:25:16
 
Guten Tag,

ich bin Ausländer, habe in München studiert (09/2001-09/2007- §16 AufenthG) und arbeite seit 10/2008 (§18 AufenthG, seit 02/2009 ohne Firmenbindung). Bei der Einbürgerungsstelle in München habe ich nach Anfrage ein positives Feedback bekommen bezüglich Einbürgerung nach §10 StAG. Anscheinend darf ich im 10/2009 einen Antrag stellen. Nach §8 StAG dürfte ich (laut Sachbearbeiter) erst 2015 den Antrag stellen.
Halten Sie das für eine Zeitverschwendung und soll ich in ein anderes Bundesland umziehen, oder soll ich es trotzdem in München versuchen?

Vielen Dank. Gruß,

meteoro
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geomir
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Antwort #8 - 31.03.2009 um 11:30:52
 
Servus,

ich kenne jetzt super ähnlichen Fall wie Du und bei dem wurden die Studienzeiten anerkannt. Der Typ ist Bürger eines der in die EU neu beigetretenen Ländern.

Er hat schon seine doppelte Staatsbürgerschaft und die Studienzeiten wurden in München angerechnet. Jedenfalls wurde er ein wenig schickaniert. Eine nette Beamte hat ihm anfänglich gesagt, dass es nicht geht mit der Doppelten und mit der Anrechnung. Drauffolgend hat er Rechtshilfe gesucht und dann ging es schon!Smiley

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meteoro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 31.03.2009 um 16:38:52
 
Danke, geomir.
Ich werde es versuchen und melde mich, wenn es soweit ist.
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arheo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 31.03.2009 um 16:59:16
 
Wo kann man sich informieren über die regeln in Hessen? unentschlossen
Danke!
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Antwort #11 - 31.03.2009 um 17:52:39
 
Ich empfehle vom Anfang an, einen Anwalt zu mandatieren. Es ist vielleicht paar Euros mehr, dafür bekommt man aber eine fachliche Unterstützung.

Zum Einen, kennt der Anwalt die Gesetze und die Rechtsprechung und deshalb argumentiert besser.

Zum Anderen muss ich sagen, dass sich der Ton der Behörden auf 180 Grad ändert, wenn diese mit einem Anwalt zu tun haben. Auch die Anträge, die von Rechtsanwälten gestellt wurden, werden auch viel schneller bearbeitet. Viele Beamte (ausgenommen die netten von denen, die uns freundlicherweise hier in diesem Forum mit Ratschlägen unterstützen) geben sehr oft falsche Informationen. Ich sehe es nicht ein, warum die das machen. Ich bin auch so ein Opfer und habe Rechtshilfe aufgesucht. Ich kann es nur empfehlen. Es kostet, aber Qualität hat ihren Preis.

Es tut mir leid, dass in Bezug auf einige Beamten Gift und Galle spucke. Nicht alle sind so. Garantie haben wir aber nicht, auf wen wir stoßen werden. Deshalb auf Nummer sicher gehen.

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Davidair
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Antwort #12 - 31.03.2009 um 20:31:28
 
meteoro schrieb am 31.03.2009 um 16:38:52:
Danke, geomir.
Ich werde es versuchen und melde mich, wenn es soweit ist.
Servus 



Ich rate dir den Antrag außerhalb Bayern zu stellen.

Ein Freund von mir, der aus Jordanien (kein EU-Land) kommt, wurde in Göttingen ohne Probleme eingebürgert obwohl er Student ist und er musste seine jordanische Staatsangehörigkeit nicht mal abgeben.

Natürlich als er in Bayern war, haben sie ihm die Arschkarte gezeigt.
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mimoun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 03.04.2009 um 11:39:27
 
Hallo zusammen,

in Hessen bzw. Frankfurt ist die Regelung bezüglich der Anrechnung der studienzeiten für Ausländer, die hier in Deutschland studiert haben wie folgt:
1) Antrag auf Niederlassungserlaubnis:
Die Studienzeiten werden zur Hälfte angerechnet, und von den 5 erforderlichen Jahren für eine Niederlassungserlaubnis abgezogen. Die Rechnung ist einfach [ 5 - hälfte des studiums = Die Zeit die man noch warten muss] allerdings, und das ist der Hacken an der Sache, muss das ein Studium sein das nach dem 1.1.2005 begonnen wurde ==> d.h. dieser Fall kommt momentan nur für die wenigsten in Frage. ausserdem steht gar nicht fest ob auch Zeiten während der studienkolleg-  bzw. DSH- Phase angerechnet werden.

2) Antrag auf Einbürgerung:
Es werden die Studienzeiten komplett angerechnet, allerdings steht das nirgendwo fest geschrieben. Daher hat man auch keinen automatischen Anspruch darauf, da hilft weder ein Anwalt noch sonst wer.


Diese Sachen weiss ich, weil ich selber in Hessen studiert habe und mittlerweile berufstätig bin. Meine Frima hatte für mich bei der ausländerbehörde in Frankfurt nachgefragt und  die Infos oben bekommen.  

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geomir
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Antwort #14 - 04.04.2009 um 10:28:13
 
Du unterschätzt die Signal-Funktion des fachlichen Rats (RA), der auf deiner Seite stehen würde!!! Ich denke, ein Berater hilft in 99% der Fälle.
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