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Aufenthaltserlaubnis für meine Eltern (Gelesen: 2.009 mal)
rachid007
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i4a rocks!


Beiträge: 2

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis für meine Eltern
30.03.2009 um 14:31:16
 
Hallo zusammen,

bin seit mehr als 15 Jahre D Staatsbürger und zahle ganz brav Steuern, Rentenversicherung, Familie mit 3 Kindern, etc.. Mein Einkommen liegt bei etwa 120.000 € Brutto.
Meine Eltern sind etwa 60 Jahre alt, leben in Marokko und haben mich vor kurzem gefragt, einen Anwalt einzuschalten, damit sie die D Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Geht das in Deutschland?
In den restlichen Europäischen Ländern (Italien, Spanien, Belgien, Grossbritanien, etc.) und sogar in den USA funktioniert dies einwandfrei!
Bitte informiert mich, ob es geht und falls nein dann bitte ich die, die eine Sammelklage organisieren möchten, sich bei mir zu melden.
Danke und viele Grüsse
R. D
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Rachid201071  
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reinhard
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Beiträge: 15.356

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.03.2009 um 14:38:27
 
Nein, das geht hier nicht.

"Familienzusammenführung" bezieht sich auf Ehepartner und ihre minderjährigen Kinder.

Es gibt im Aufenthaltsgesetz eine Ausnahmebestimmung für sonstige Verwandte in Härtefällen, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Du wirst es aber nicht schaffen, eine Krankenversicherung zu finden.

Es gibt natürlich andere Möglichkeiten in anderen Ländern. Wenn Du als Deutscher in ein anderes EU-Land umziehst, das eine Zusammenführungsmöglichkeit für Erwachsene mit ihren Eltern im Rentenalter ermöglichst, könnt Ihr einige Zeit später gemeinsam nach Deutschland zurückziehen.

Und: Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.
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Mikael321
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Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 30.03.2009 um 14:53:15
 
reinhard schrieb am 30.03.2009 um 14:38:27:
Es gibt natürlich andere Möglichkeiten in anderen Ländern. Wenn Du als Deutscher in ein anderes EU-Land umziehst, das eine Zusammenführungsmöglichkeit für Erwachsene mit ihren Eltern im Rentenalter ermöglichst, könnt Ihr einige Zeit später gemeinsam nach Deutschland zurückziehen.
Das geht in jedem EU Land. Wenn die Eltern unterstützt werden . ( Nachweiß oft nicht nötig )

http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2004_38_eg.html

Michael

PS: Nach einem Rückumzug nach Deutschland, wird die EU Freizügigkeit mitgenommen.
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