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fzf- gemeinsame einreise? (Gelesen: 5.952 mal)
ilayda63
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29.03.2009 um 21:00:26
 
hi

also ich bin ziemlich durcheinander..wie schwer es doch ist mit auslandern zu heiraten.....sooo viel papierkram...also erstmal wollte ich fragen...wir leben im moment zusammen in der türkei wollen aber jetzt gerne auch aus gesündheitlichen gründen meines mannes nach dt. ich weiss jetzt schonmal das er keinen dt test ablegen muss. aber können wir das visum für ihn so bekommen?habe bis jetzt immer gehört das deutsche partner in dt war und whg und arbeit hatte?muss ich erst nach dt und alles regel?oder können wir auch zusammen nach deutschland einreisen?

dann wir sind seit dezember verheiratet..bis jetzt haben wir noch keine namensanderung gemacht und auch noch nicht die internationale heiratsurkunde....müssen die sachen bevor wir visum beantragen erledigt werden oder kann man die nur in dt machen??

danke euch schonmal im voraus....
vielen dank
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Antwort #1 - 29.03.2009 um 21:14:46
 
ilayda63 schrieb am 29.03.2009 um 21:00:26:
habe bis jetzt immer gehört das deutsche partner in dt war und whg und arbeit hatte?muss ich erst nach dt und alles regel?oder können wir auch zusammen nach deutschland einreisen?


Hallo ilayda -

Dein Mann könnte ein Visum zum Zwecke der Ausübung Personensorge über sein deutsches Kind beantragen. Deutsch-Test A1 würde dann ebenso entfallen wie der Nachweis von gesichertem Lebensunterhalt.

Ein Hauptwohnsitz sollte in Deutschland allerdings schon vorhanden sein, insoweit wären in der Tat ein paar Vorbereitungen erforderlich denke ich. Im Rahmen des Visaverfahrens ist ja auch die ABH am Hauptwohnsitz in Deutschland zu beteiligen. - Besondere Anforderungen hinsichtlich ausreichenden Wohnraums werden allerdings beim Nachzug zum deutschen Kind nicht gestellt - allerdings sollte man im eigenen Interesse eine Wohnung suchen und finden, die ein halbwegs zumutbares Leben in familiärer Gemeinschaft ermöglicht.

Zu den Papieren, die im einzelnen im genannten Visaverfahren vorgelegt werden müssen, sowie der Form derselben, empfiehlt es sich am besten konkret auf Euren Fall bezogen bei der deutschen Botschaft nachzufragen.

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Antwort #2 - 29.03.2009 um 21:27:00
 
vielen dank Durchgedreht also versteh ich das richtig...ich könnte nach dt gehen mich um whg und im momentanen fall alg kümmern und dann kann er  über unsere tochter ein visum beantragen ohne a1test?und kann er dann auch in dt arbeiten?und vorher alg bekommen?oder werde dann nur ich das geld bekommen?

und wie lange dauert das visum so in der regel???

vieelen dank Durchgedreht
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Antwort #3 - 29.03.2009 um 21:39:35
 
ilayda63 schrieb am 29.03.2009 um 21:27:00:
ch könnte nach dt gehen mich um whg und im momentanen fall alg kümmern und dann kann erüber unsere tochter ein visum beantragen ohne a1test?


Ja.

ilayda63 schrieb am 29.03.2009 um 21:27:00:
und kann er dann auch in dt arbeiten?


Ja. - Grundsätzlich spätestens nachdem er seine Aufenthaltserlaubnis ( AE ) nach § 28 (1) Nr. 3 AufenthG bekommen hat - die kann er nach Anmeldung  bei der deutschen Meldebehörde (Voraussetzung Einreise mit dem korrekten Visum) bei der ABH beantragen - die Erteilung geht dann in der Regel sehr schnell.

ilayda63 schrieb am 29.03.2009 um 21:27:00:
und vorher alg bekommen?


Grundsätzlich erst drei Monate nach Einreise würde ALG II für ihn gezahlt - nach entsprechender Bedarfsprüfung und -feststellung durch die ARGE - vorher ggf. ans Sozialamt wenden. - Lies dazu mal
hier
nach! (Blaues bitte klicken!)

ilayda63 schrieb am 29.03.2009 um 21:27:00:
und wie lange dauert das visum so in der regel???


Wenn es gut läuft zwei bis drei Monate - kann aber auch länger dauern - hängt von Einzelfallgegebenheiten ab - daher ist hier keine exakte Voraussage möglich.

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Antwort #4 - 29.03.2009 um 22:16:40
 
sorry nochmal...egreife etwas spat.kann/sollte er erst das visum beantragen wenn ich whg und geld habe?oder kann er das auch schon machen wenn ich in dt bin?bin ja noch da gemeldet?....dauert ja auch n monat oder so mit arbeitsamt...und da wir schonmal so lange getrennt waren wollen wir es so kurz wie möglich halten....danke nochmal vielmals
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Antwort #5 - 29.03.2009 um 22:31:05
 
ilayda63 schrieb am 29.03.2009 um 22:16:40:
oder kann er das auch schon machen wenn ich in dt bin?bin ja noch da gemeldet?.


Das sollte reichen - allerdings sollte der Hauptwohnsitz, an dem ihr wohnen werdet schon klar sein. Wie ich schon sagte, wird die ABH im Visaverfahren beteiligt - und die wird im Zweifel wissen wollen, wo und unter welchen Bedingungen das Personensorgerecht über das deutsche Kind ausgeübt werden soll. - Auch wird Dein Partner im Visaverfahren entsprechende Angaben machen müssen.

Und wie ich auch schon sagte - beim Nachzug zum deutschen Kind, sind die Einkommensverhältnise unerheblich!

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Antwort #6 - 30.03.2009 um 13:10:03
 
ich habe da nochmal ne kleine frgae....unsere tochter ist in dt geboren...leider ist aus diesem grund ihr vater nicht in der geburtsurkunde eingetragen....kann das die fzf verhindern??wir haben aber die vaterschaftsannerkennung gemacht und sie tragt seinen nachnamen und hat aber auch einen deutschen und einen türkischen pass????kann das probleme geben?
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Antwort #7 - 30.03.2009 um 13:17:12
 
ilayda63 schrieb am 30.03.2009 um 13:10:03:
kann das probleme geben? 


Denke ich nicht. Wenn eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt, müsste das ausreichen. - Was ich allerdings jetzt nicht genau weiß ist, ob, da das Kind offenbar außerehelich geboren worden ist, auch noch eine extra Erklärung zur Personensorge erforderlich ist. -

Warte mal etwas ab, ilayda, ob da ein anderer User diesbezüglich mehr sagen kann als ich.

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Antwort #8 - 30.03.2009 um 15:03:02
 
Schweizer, wenn sie jetzt geheiratet haben - wovon ich nach dem ersten Post ausgehe - dürfte automatisch gemeinsames Sorgerecht eingetreten sein.
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Antwort #9 - 30.03.2009 um 15:24:00
 
ja sind seit nov. verheiratet.haben in der türkei geheiratet.
muss ich noch irgendetwas wichtiges machen?hochzeit in dt anmelden oder so?muss mein pass eigentlich geandert werden?wegen namensanderung?

vielen dank an euch
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Antwort #10 - 30.03.2009 um 22:18:51
 
hi ihr lieben
habe noch kleine frage...habe gehört das visum 60euro kosten...aber das das fzf zum kind umsonst ist?stimmt sowas?kann ich mir nicht vorstellen? Schockiert/Erstaunt
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Antwort #11 - 30.03.2009 um 22:25:33
 
ilayda63 schrieb am 30.03.2009 um 22:18:51:
kann ich mir nicht vorstellen?


Das darfst Du Dir nicht nur vorstellen, sondern mir bitte zu 100% glauben. - Das Visum kostet nichts - folgt aus § 52 (1) Nr. 1 AufenthV.

Mit den 60 Euro könnt Ihr was anderes machen! z.B.:  :pizza

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Antwort #12 - 31.03.2009 um 19:43:42
 
hi..muss mein mann eigentlich versicherung vorweisen bei fzf zum kind?ich meine wir sind dann ja über a amt versichert er dann auch?oder wie lauft das?...viiiieeelen dank schonmal
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Antwort #13 - 31.03.2009 um 20:25:24
 
hallo ihr lieben

mir fallen irgendwie immer mehr fragen ein tut mir leid....

habe grade(denke doch mal das richtig)den antrag für familienzusammenführung gefunden http://www.izmir.diplo.de/Vertretung/izmir/de/04-RK__und__Visa/Visa/Antrag__lang...   ist das das richtige???
mein mann kann bis jetzt noch nicht sehr viel deutsch das muss aber auf deutsch ausfüllen helfen die ihm da?
und dann noch ganz wichtige frage...mein mann hat eine krankheit...die muss er ja dort angeben kann es sein das er deswegen visum nicht bekommt?(vererbbare krankheit)
und  ob er mit uns versichert wird oder ob ich eine extra versicherung abschliessen muss?

was wird denn bei der befragung so gefragt??
habe nur total angst das er sein visum nicht bekommt  Griesgrämig

vielen dank nochmal
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Antwort #14 - 01.04.2009 um 09:51:12
 
ilayda63 schrieb am 31.03.2009 um 20:25:24:
ist das das richtige???


Ja das ist es.

Er muss weiterin folgendes einreichen bei:

Zitat:
Familienzusammenführung zum deutschen minderjährigen Kind
als sorgeberechtigter Elternteil, § 28 I Nr. 3 AufenthG

· Falls das Kind im Ausland geboren ist: internationale Geburtsurkunde
· Falls das Kind in Deutschland geboren ist: deutsche Geburtsurkunde
· aktueller Personenstandsregisterauszug des nachzugswilligen
Elternteils mit Kommentierung der ausstellenden Behörde
· Falls zutreffend: Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss mit
Übersetzung
· Falls zutreffend: Vaterschaftsanerkennung mit Sorgeerklärung


Weitere Infos gibt es
hier
. (Blaues bitte klicken!)

ilayda63 schrieb am 31.03.2009 um 20:25:24:
mein mann kann bis jetzt noch nicht sehr viel deutsch das muss aber auf deutsch ausfüllen helfen die ihm da?


Vielleicht kannst Du ihm ja auch helfen, oder? - Im Ubrigen sind die Fragen ja auch auf türkisch formuliert. Sollte also nicht zu schwer sein.

ilayda63 schrieb am 31.03.2009 um 20:25:24:
mein mann hat eine krankheit...die muss er ja dort angeben kann es sein das er deswegen visum nicht bekommt?(vererbbare krankheit)


Er muss wahrheitsgemäß antworten. Nicht jede Krankheit führt zu einer Ablehnung.

ilayda63 schrieb am 31.03.2009 um 20:25:24:
undob er mit uns versichert wird oder ob ich eine extra versicherung abschliessen muss?


Für die Einreise, den Zeitraum der Gültigkeit des Visums, benötigt er eine Incoming - Reisekrankenversicherung. - Danach wäre eine Versicherung im Rahmen der gesetzlichen KV auf der Basis der erteilten AE erforderlich. - Dazu direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Sozialleistungsträger sprechen.

ilayda63 schrieb am 31.03.2009 um 20:25:24:
was wird denn bei der befragung so gefragt??


Na ja, eine "Befragung" im eigentlichen Sinne ist das nicht wirklich - es werden einige Fragen zum Abgleich der Angaben in seinem Visaantrag gestellt werden. Das sollte keine Hürde sein.

ilayda63 schrieb am 31.03.2009 um 20:25:24:
habe nur total angst das er sein visum nicht bekommt


Keep cool  Cool und mach Dir nicht jetzt schon Gedanken über Probleme, die es womöglich gar nicht geben wird.

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