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Recht auf Umverteilung aus familiären Gründen? (Gelesen: 784 mal)
Bori H.
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Recht auf Umverteilung aus familiären Gründen?
29.03.2009 um 04:19:49
 
Hallo zusammen,

wer kann mir bezüglich folgender Frage weiterhelfen?

Eine Frau und ein Mann, beide ausländische Staatsangehörige, leben jeweils seit über zehn Jahren in Deutschland und sind seit mehreren Jahren (ausschließlich) nach islamischem Recht miteinander verheiratet. Sie haben mehrere gemeinsame Kinder. Beide sind nur geduldet und verpflichtet, in verschiedenen Landkreisen (in unterschiedlichen Bundesländern) zu leben.

Der Mann erhält von seiner Ausländerbehörde nur einmal in jedem Monat für zwei Tage die Erlaubnis, seine Frau und seine Kinder zu besuchen.

Haben beide nicht Anspruch auf Familienzusammenführung? (Wie) Kann der Mann und Vater seine Umverteilung in den Landkreis seiner Frau und Kinder beantragen bzw. erreichen?

Bori H.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Recht auf Umverteilung aus familiären Gründen?
Antwort #1 - 29.03.2009 um 11:57:50
 
Bori H. schrieb am 29.03.2009 um 04:19:49:
Haben beide nicht Anspruch auf Familienzusammenführung?


Ein Anspruch ist für solche Fälle nicht geregelt. Eine dauernde Trennung eines Elternteils von seinen leiblichen Kindern ist aber m.E. zumindest unverhältnismäßig, um so mehr, wenn der Vater über die Kinder neben der Mutter personensorgeberechtigt wäre.

Bori H. schrieb am 29.03.2009 um 04:19:49:
Kann der Mann und Vater seine Umverteilung in den Landkreis seiner Frau und Kinder beantragen bzw. erreichen?


Ja er kann die Umverteilung beantragen. Er sollte ggf. nachweisen der Vater der Kinder zu sein bzw., wenn vorhanden, das Personensorgerecht zu belegen.

Ich empfehle, sich bei der Formulierung und Begründung des Antrages durch eine seriöse Flüchtlings- oder Migrationsberatungsstelle unterstützen zu lassen.

=schweitzer=
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