danke für deine Antwort, ich habe aber noch eine Frage zur
FZF? wird mir die
ABH die Einreise wegen meiner Vergangenheit in Deutschland verweigern? können sie mir die
FZF ablehnen mit dem Vorwurf, ich wollte in Deutschland Bleiben?
ich versuche hier " meine Vergangenheit " zusammenzufassen :
Im Jahre 2000 erfolgte meine Einreise mit Studentenvisum nach Deutschland. nach 2 Jahre eine Schlägerei im Studentenwohnheim, Urteil wegen gefährliche Körperverletzung auf Bewährung gesetzt( Strafe ist bezahlt und ist jetzt schon verjährt). Anhörung von der
ABH dann Ausweisungsbescheid. habe mit Heirat meiner Freundin dagegen gewirckt.
Meine Frau hatte sogar zu dem Zeitpunkt eine Eidestaatlicheversicherung unterschrieben, dass sie mich aus Liebe geheiratet hat, trotzdem keine 2 Jahre verbracht...Trennung und dann Scheidung.wieder Abschiebungsdrohung. Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung ( Duldung während der Zeit ) und Heirat mit zweiter Frau in Deutschland dann
AE. wieder keine 2 Jahre verbracht.
Die Scheidung habe ich beantragt kurz, bevor ich innerhalb der Frist freiwillig ausgereist bin. Ich habe meine jetzige verlobte in Deutschland 6 Monate, bevor ich ausgereist bin, kennenglernt ( Trennungszeit von meiner 2 en Frau ) und sind wir danach kurz zusammengekommen. Ich weiss, dass die
ABH oder die Botschaft mir eine Scheinehe mit einer grossen Wahscheinlichkeit unterstellen wird, nachdem ich hier mehrere Threads gelesen habe, aber es ist defintiv nicht der Fall
ich habe versucht bei der Geschichte sachlich zu bleiben. ich habe hier die Einzelheiten nicht erzählt sonst dauert es zu lange...
Gruss
es kann sein, dass ich meine Geschichte in Brocken erzählt habe aber ich werde die Einzelheiten noch durch Fragen/Antworten noch besser erläutern...
Danke im voraus