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Schulden in DE hinterlassen - wiedereinreise (Gelesen: 7.450 mal)
base
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28.03.2009 um 16:50:53
 
Hallo Zusammen

ich habe vom Jahr 2000 bis Ende 2008 in DE gelebt. Nach zwei gescheiterte Ehen erfolgte eine freiwillige Ausreise. es liefen währen dieser Zeit 2 Ratenzahlungen, eine mit einem Telefonanbieter und die andere bei einem Rechtsanwalt. Meine Zahlungsverpflichtungen konnte ich nicht mehr nachkommen, weil ich natürlich ausreisepflichtig war und weil überweisungen vom Ausland ( Afrika ) wegen Devisenkontrollen nicht zulässig waren.
Eine eidesstaatliche Versicherung ist auch bei einem Gerichtsvollzieher wegen Zahlungsunfähigkeit unterschrieben worden. könnte es zu Probleme führen, wenn ich wegen FZF einreisen möchte? bzw. könnte die ABH bzw. die Botschaft sehen, ob ich Schulden in DE hinterlassen habe und die Einreise aus dem Grund ablehnen?

vielen dank für die Antwort
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Mick
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Antwort #1 - 28.03.2009 um 17:24:20
 
Hoi,
danach fragt die ABH nicht. Und letztlich wäre es auch kein
Ablehnungsgrund, da es privatrechtliche Forderungen sind.
M.E. würden derartige Schulden auch nicht zur Leistung öff.
Mittel führen, da dann der Privat-Gläubiger hintenan stünde
(unabhängig davon, ob in Deinem Fall überhaupt die Sicherung
des LU gefordert wird/werden darf).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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base
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Antwort #2 - 09.04.2009 um 17:15:52
 
danke für deine Antwort, ich habe aber noch eine Frage zur FZF? wird mir die ABH die Einreise wegen meiner Vergangenheit in Deutschland verweigern? können sie mir die FZF ablehnen mit dem Vorwurf, ich wollte in Deutschland Bleiben?

ich versuche hier  " meine Vergangenheit " zusammenzufassen :

Im Jahre 2000 erfolgte meine Einreise mit Studentenvisum nach Deutschland. nach 2 Jahre eine Schlägerei im Studentenwohnheim, Urteil wegen gefährliche Körperverletzung auf Bewährung gesetzt( Strafe ist bezahlt  und ist jetzt schon verjährt). Anhörung von der ABH dann Ausweisungsbescheid. habe mit Heirat meiner Freundin dagegen gewirckt.
Meine Frau hatte sogar zu dem Zeitpunkt eine Eidestaatlicheversicherung unterschrieben, dass sie mich aus Liebe geheiratet hat, trotzdem keine 2 Jahre verbracht...Trennung und dann Scheidung.wieder Abschiebungsdrohung. Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung ( Duldung während der Zeit )  und Heirat mit zweiter Frau in Deutschland dann AE. wieder keine 2 Jahre verbracht.

Die Scheidung habe ich beantragt kurz, bevor ich innerhalb der Frist freiwillig ausgereist bin. Ich habe meine jetzige verlobte in Deutschland 6 Monate, bevor ich ausgereist bin, kennenglernt   ( Trennungszeit von meiner 2 en Frau ) und sind wir danach kurz zusammengekommen. Ich weiss, dass die ABH oder die Botschaft mir eine Scheinehe mit einer grossen Wahscheinlichkeit unterstellen wird, nachdem ich hier mehrere Threads gelesen habe, aber es ist defintiv nicht der Fall  Traurig

ich habe versucht bei der Geschichte sachlich zu bleiben. ich habe hier die Einzelheiten nicht erzählt sonst dauert es zu lange...

Gruss

es kann sein, dass ich meine Geschichte in Brocken erzählt habe aber ich werde die Einzelheiten noch durch Fragen/Antworten noch besser erläutern...

Danke im voraus
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« Zuletzt geändert: 09.04.2009 um 18:52:21 von Tippi » 
Grund: Folgeposting eingefügt 
 
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reinhard
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Antwort #3 - 09.04.2009 um 17:34:41
 
Du kannst das Visum zur FZF beantragen, wenn Du keine Sperre mehr hast. Schulden interessieren Konsulat und ABH nicht, wenn es nicht Schulden bei der ABH (Abschiebekosten o.ä.) sind.

Beim dritten Versuch, per Heirat einen Aufenthalt zu bekommen, wird sicherlich kritisch geguckt. Letztlich kannst Du nur das Visum beantragen und gucken, was kommt. Ansonsten ist es sicherlich gut, den Kontakt zur Frau möglichst umfangreich nachzuweisen.

Bei einer "echten" Ehe hast Du Anspruch auf ein Visum.
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Antwort #4 - 09.04.2009 um 18:44:10
 

reinhard schrieb am 09.04.2009 um 17:34:41:
Du kannst das Visum zur FZF beantragen, wenn Du keine Sperre mehr hast. Schulden interessieren Konsulat und ABH nicht, wenn es nicht Schulden bei der ABH (Abschiebekosten o.ä.) sind.


Danke Reinhard

da ich freiwillig innerhalb der Ausreisefrist Deutschland verlassen habe, gehe ich davon aus, dass keine Einreisesperre entstanden ist. einen Antrag auf Selbstauskunft hat meine verlobte beim BVA gestellt und eine Antwort bekommen. es steht nur Ablehnung des Antrages auf Verlängerung der letzten AE und dass ich ins Ausland ausgezogen bin mehr nicht. kann es trotzdem zu einer Einreisesperre kommen??

reinhard schrieb am 09.04.2009 um 17:34:41:
Beim dritten Versuch, per Heirat einen Aufenthalt zu bekommen, wird sicherlich kritisch geguckt. Letztlich kannst Du nur das Visum beantragen und gucken, was kommt. Ansonsten ist es sicherlich gut, den Kontakt zur Frau möglichst umfangreich nachzuweisen.


was gelten als Nachweise der " echten" Ehe? wir telefonieren fast jeden Tag über normales Tel und MSN und simsen uns gegenseitig übers Handy, wir mailen uns auch regelmässig, usw...soll ich die SMS speichern? und soll sie die detaillierte Telefonrechnungen behalten? sie war auch bei mir im laufe dieses Jahres schon 2 Mal zu Besuch. sind Bilder und Videos auch relevant in diesem Fall?

Gruss
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reinhard
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Antwort #5 - 09.04.2009 um 19:22:33
 
base schrieb am 09.04.2009 um 18:44:10:
einen Antrag auf Selbstauskunft hat meine verlobte beim BVA gestellt und eine Antwort bekommen. es steht nur Ablehnung des Antrages auf Verlängerung der letzten AE und dass ich ins Ausland ausgezogen bin mehr nicht. kann es trotzdem zu einer Einreisesperre kommen??


Nein, dann ist alles in Ordnung. Eine Einreisesperre würde es sofort bei der Ausreise geben. Später passiert nichts mehr.


Zitat:
was gelten als Nachweise der " echten" Ehe? wir telefonieren fast jeden Tag über normales Tel und MSN und simsen uns gegenseitig übers Handy, wir mailen uns auch regelmässig, usw...soll ich die SMS speichern? und soll sie die detaillierte Telefonrechnungen behalten? sie war auch bei mir im laufe dieses Jahres schon 2 Mal zu Besuch. sind Bilder und Videos auch relevant in diesem Fall?


Es geht immer um den Gesamteindruck. Es gibt keine Regelung, dass bis 18 SMS eine Scheinehe reicht und ab 19 SMS die Ehe echt ist.

Du kannst bei MSN ein Protokoll einstellen, dann wird alles gespeichert. Ihr solltest beide möglichst viel aufheben und, falls nötig, zeigen. Fotos und Stempel im Pass sind sicherlich auch ein wichtiger Punkt.

Du kannst auch beim Visumantrag in der Begründung schreiben, wann Du geheiratet hast, wie oft und wann sie dich besucht hat, dass Ihr jeden Tag Kontakt per Telefon oder MSN habt. Vielleicht reicht es ja schon.
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Antwort #6 - 09.04.2009 um 19:29:43
 
Vielen dank für die Ratschläge Smiley

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