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Probleme mit dem Visum (Gelesen: 917 mal)
Dunno25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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28.03.2009 um 11:59:17
 
Hallo zusammen,

mich beschäftigt folgende Problematik:

Ich (deutscher) werde am 12.06 meine Verlobte (Chilenin) heiraten. Alle Papiere sind beim Standesamt eingegangen und wurden bereits vom Oberlandesgericht geprüft. Diese wiederum habe dem Vorhaben der Eheschließung zugestimmt. Nun aber folgende Problematik: Meine Verlobte befindet sich in England als Sprachassistentin und wird schon allein aus geldtechnsichen Gründen vor unserer Hochzeit nicht mehr zurück nach Chile fliegen. Das Ausländerbüro teilte mir fälschlicherweise vor gut sechs Monaten mit, dann für die Eheschließung das Schengen Abkommen durchaus ausreicht. Nun erfahre ich, dass sie aber ein Eheschließungsvisum benötigt, um heiraten zu können. Heißt das, dass wir die ganze Hochzeit platzen lassen müssen? Oder kann sie nach der Hochzeit zurück nach Chile fliegen und ein FZV oder ein nachträgliches Eheschließungsvisum beantragen? Gilt dieses Visum lediglich für die Aufenthalterlaubnis oder aber schon für die standesamtliche Hochzeit an sich? Fall ersters der Fall wäre, würde dies kein Problem darstellen, da sie kurz nach der Hochzeit eh aus studientechnischen Gründen noch für 2 Monate nach Chile zurück muss.

Und; Welchen Sinn hat das Visum in erster Linie? Ich meine, dass klare Hochzeitsabsicht besteht ist ja schon allein aus dem banalen Grund heraus gegeben, dass das Sandesamt schon längst grünes Licht gegeben hat. Ich verstehe die Welt nicht mehr und bin sehr besorgt, da ich erst gestern davon erfahren habe und kaum bis Montag warten kann um die zuständigen Behörden zu kontaktieren. So, please help me.  Smiley
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Mikael321
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Antwort #1 - 28.03.2009 um 12:03:02
 
Für ein FZV / Besuchsvisum ist die Botschaft am Wohnort zuständig. Wenn deine Freundin also in GB lebt, muss sie den Antrag bei der Deutschen Botschaft in London stellen, und nicht in Chile .


Michael


PS: Die erste Auskunft war übrigens richtig. Auch mit Schengen Visum, kann in Deutschland geheiratet werden, und auch ein Antrag auf eine AE gestellt werden. ( § 39 ). Ob die ABH aber die AE gibt, oder nicht, ist dann Ermessen. Wenn die auch FZV bestehen, wäre aber wiederum die Botschaft am Wohnsitz zuständig.
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Dunno25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.03.2009 um 12:04:13
 
Der Aufenthalt in England ist nur kurzfristig, sprich bis zum 31. Mai. Die Hochzeit jedoch ist am 12.06
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Mikael321
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Antwort #3 - 28.03.2009 um 12:08:06
 
Dunno25 schrieb am 28.03.2009 um 12:04:13:
Der Aufenthalt in England ist nur kurzfristig, sprich bis zum 31. Mai. Die Hochzeit jedoch ist am 12.06
Bis dahin bleibt ja die Botschaft in London zuständig. ( bis 31 Mai ) Ich würde das Ehevisum bereits jetzt beantragen, und evt. den Hochzeitstermin vorlegen.

Ansonsten ist nach dem 31 Mai, wieder die Botschaft in der Heimat zuständig.

Michael
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Dunno25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.03.2009 um 12:11:28
 
Danke erst einmal für die schnelle Antwort! Das ist echt top!

Heißt das, dass wir zumindest unsere Hochzeitspläne nicht aufgeben/verschieben müssen?

Sprich: Wir heiraten, das Ausländerbüro prüft ob eine Aufenthaltsgenehmigung auch ohne FZV erteilt werden kann und im schlimmsten Fall muss sie zurück nach Chile (dann nämlich wieder Wohnsitz) und das Visum beantragen? Das wäre ja wie eingangs gesagt kein Problem, da sie ja eh zurück muss für 2 Monate!

Besten Dank schon einmal!
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