Ich nehme mal an, das du Ausländerin bist.
Wenn du zwei Jahre mit deinem Mann zusammen gelebt hast, hast du ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. ( Also wahrscheinlich jetzt schon )
Du bekommst dann eine
AE von einem Jahr, wenn du dich von deinem Mann trennen solltest. In dem Jahr, ist dein Einkommen unwichtig. Nach dem Jahr wird die
AE verlängert, wenn du dich selbst unterhalten kannst. ( zb. auch durch Unterhalt, den dein Mann evt. zahlen muss )
Ist Häusliche Gewalt im Spiel, also dein Mann schlägt dich, gilt auch diese am Anfang erwähnten zwei Jahre nicht. Du hast dann sofort ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Du häusliche Gewalt müsste aber nachgewiesen werden. ( zb. durch Polizei / Arzt / Zeugenaussagen )
Hällst du es noch ein wenig durch, und bekommst eine
NE, kannst du auf jeden Fall bleiben. Solange du willst, und egal ob du Sozialleistungen bekommst, oder nicht.
Wenn du dich jetzt trennst, kannst du zumindest ein Jahr bleiben. Danach wäre es aber besser, wenn du Arbeit hättest.
Michael