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probezeit und fzf (Gelesen: 927 mal)
bajcetinko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag probezeit und fzf
27.03.2009 um 20:42:12
 
hi freunde,
bin seit 3 mon.bei einer Firma beschäftigt.vertrag ist unbefristet aber mit probe zeit 6 monate.bin ausländer und frage ob ABH probleme macht zu austellung FZF?
mfg
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SigSag
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Wo viele Hände sind, ist
die Last nicht schwer.


Beiträge: 456
Geschlecht: male
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.03.2009 um 20:47:19
 
Hi,

in der Regel kann eine Probezeit die Entscheidung zur Zustimmung verhindern. Die Frage ist, ob die ABH wirklich einen Arbeitsvertrag oder nur Lohnabrechnungen sehen will.
In einigen Fällen wurde aber sogar trotz Befristung im Arbeitsvertrag eine Zustimmung zur FZF gegeben.
Scheint ABH -abhängig zu sein  Zwinkernd

SigSag
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"Zur-Habe-Name" ist keine persönliche Aushändigung im Sinne dieses Eigentumsvorbehalts.
 
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blacktiger70
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Beiträge: 11

Esslingen, Baden-Württemberg, Germany
Esslingen
Baden-Württemberg
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch
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Antwort #2 - 28.03.2009 um 01:21:58
 
Hallo!!!
du bekommst ein Formular von ABH und das muß dein Arbeitgeber ausfüllen  das du  dort beschäftigt  bist...(unbefristet WICHTIG)   + 3 x Lohnabrechnung..
Probezeit spielt keine Rolle..
so war bei meine Freundin vor 2 Wo...
L.G Blacktiger
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bajcetinko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.03.2009 um 10:43:37
 
danke,danke...das macht gute laune bei dem schmuddel  wetter.
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