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HILFE! Visum zur Eheschließung in Deutschland (Gelesen: 1.040 mal)
lamboo
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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26.03.2009 um 11:14:01
 
Hallo zusammen,

da hier doch einige Fachkompetenz versammelt scheint, möcht ich kurz eine Frage stellen.

Folgende Situation:
Meine nepalesische verlobte, zur Zeit in Indien, hat nun ihren Sprachkurs beendet und steht kurz vor der Prüfung für das A1 Zeugniss. damit hätten wir nach meinem bisherigen Kenntnisstand alles beisammen, um ein Visum zur Eheschließung zu beantragen (Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigung, reisepass mit Adresse, A1-Zeugniss, VE und Krankenversicherungsnachweis.

Bisher bin ich davon ausgegangen, das wir mit diesen Unterlagen das Visum beantragen können und ich dann mit meiner Verlobten hier zum Standesamt gehe und die Eheschließung anmelde, die Papiere dann vom OLG geprüft werden und die Eheschließung durchgeführt werden kann.

Nun sagt die Botschaft zu meinem Erstaunen, das die Eheschließung in deutschland bereits bei Visumsantrag angemeldet sein müsse, wozu aber auf deutscher Seite die Originaldokumente mit Übersetzungen erforderlich sind.Es kann doch nicht sein, das ich jetzt erst alle Dokument herschaffen muss, von hier aus die Legalisierung in die Wege leite um anschliessend alles wieder nach Nepal zu schaffen und nochmals der Botschaft zur Visumsbeantragung alles vorlegen muss.
Abgesehen davon, das das dann wieder ewig dauern wird, scheint mir hier irgendwo ein Missverständniss vorzuliegen.

Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt.
Ich reise sehr bald wieder zu meiner verlobten und war eigentlich davon ausgegangen, das sie dann sehr bald hier sein kann.

Wer weiss Bescheid, wie es richtig geht. Die verwirrung ist jetzt komplett und ich habe Sorge, das sich jetzt alles nochmal ewig hinzieht...

Gruß
Bert

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 26.03.2009 um 11:24:27
 
Doch Bert, die Botschaft hat Recht. -

Wenn die Eheschließung in Deutschland nicht vorher beim Standesamt angemeldet wäre, wie sollte die ABH im Rahmen ihrer Beteiligung am Visaverfahren denn eine Zustimmung zur Visaerteilung geben können?

Letztlich könnte ja dann jeder behaupten, irgendwann in Deutschland heiraten zu wollen.

Logisch, nicht wahr?

=schweitzer=
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Manis Cinta
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.03.2009 um 11:54:59
 
Hallo,
also bei uns ist es folgendermaßen gelaufen. Notwendige Dokumente wurden in Indonesien übersetzt und legalisiert. Diese fotokopierte mein Männe und gab die Kopien bei der Deutschen Botschaft zur Visumsbeantragung ab, natürlich wurden sich vorher die Originale angeschaut. Die Botschaft schickte die Unterlagen zur ABH und die gab dann das OK, da die Überprüfung meiner Person positiv verlaufen ist. Nach einer Woche konnte dann mein Mann sein Pass mit dem Visum bei der Botschaft abholen.
Gruss
Micha
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ralf9000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.03.2009 um 12:03:39
 
Hallo 'lamboo',

lamboo schrieb am 26.03.2009 um 11:14:01:
Nun sagt die Botschaft zu meinem Erstaunen, das die Eheschließung in deutschland bereits bei Visumsantrag angemeldet sein müsse, ...

das war auch bei uns so. Du solltest einfach mal mit dem Standesamt reden, wie sie vorgehen möchten, denn ...

lamboo schrieb am 26.03.2009 um 11:14:01:
... wozu aber auf deutscher Seite die Originaldokumente mit Übersetzungen erforderlich sind.Es kann doch nicht sein, das ich jetzt erst alle Dokument herschaffen muss, von hier aus die Legalisierung in die Wege leite um anschliessend alles wieder nach Nepal zu schaffen und nochmals der Botschaft zur Visumsbeantragung alles vorlegen muss.
Abgesehen davon, das das dann wieder ewig dauern wird, scheint mir hier irgendwo ein Missverständniss vorzuliegen.

Damals, Anfang 2007, haben wir das folgendermaßen mit Standesamt und ABH vor Ort gemacht und parallel ging meine Verlobte zur Botschaft:

Alle Kopien (unbeglaubigt) schonmal hier in Deutschland beim Standesamt und ABH abgegeben und gesagt, die Orginale würden morgen - auf Zuruf nach diesem Gespräch - von meiner Verlobten bei der Botschaft abgegeben. Dann haben die hier parallel - ohne die Orginaldokumente zu haben -, ein Amtshilfeersuchen zur Überprüfung an die Botschaft geschickt, ich musste die ungefähre Überprüfungsgebühr vorlegen (genau abgerechnet wurde dann später durch eine Gutschrift). Damit war dann kein aufwendiges Hin- und Herschicken der Dokumente nötig und alle Stellen waren mit im Boot und gegenseitig informiert.

Meine Frau hat dann die Orginaldokumente mit Überprüfungsvermerk der Botschaft mit dem Visa ausgehändigt bekommen und bei der Einreise mitgebracht. Die hat dann das Standesamt zur Anmeldung der Eheschließung bekommen und es war für alle so in Ordnung, ganz ohne erneute zeitaufwendige Überprüfung.

Der Formalismus war denkbar einfach und man hat uns an allen drei Stellen super gut unterstützt. Schlüssel zum Erfolg war, alle beteiligten Behörden gut informiert zu halten. (Bei uns fingen die Probleme dann erst nach Einreise meiner Frau und stattgefundener Hochzeit mit dem regelmäßigen AT bei der Nachbar-ABH-Abteilung an, dann leider verschärft ...)

Grüße,
Ralf.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 26.03.2009 um 14:33:31
 
Lamboo: warum heiratet ihr nicht dort? Ich könnte mir vorstellen, dass trotz der notwendigen Urkundenprüfung für die FZF es doch etwas einfacher wäre.
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