Hallo zusammen,
da hier doch einige Fachkompetenz versammelt scheint, möcht ich kurz eine Frage stellen.
Folgende Situation:
Meine nepalesische verlobte, zur Zeit in Indien, hat nun ihren Sprachkurs beendet und steht kurz vor der Prüfung für das
A1 Zeugniss. damit hätten wir nach meinem bisherigen Kenntnisstand alles beisammen, um ein Visum zur Eheschließung zu beantragen (Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigung, reisepass mit Adresse, A1-Zeugniss,
VE und Krankenversicherungsnachweis.
Bisher bin ich davon ausgegangen, das wir mit diesen Unterlagen das Visum beantragen können und ich dann mit meiner Verlobten hier zum Standesamt gehe und die Eheschließung anmelde, die Papiere dann vom OLG geprüft werden und die Eheschließung durchgeführt werden kann.
Nun sagt die Botschaft zu meinem Erstaunen, das die Eheschließung in deutschland bereits bei Visumsantrag angemeldet sein müsse, wozu aber auf deutscher Seite die Originaldokumente mit Übersetzungen erforderlich sind.Es kann doch nicht sein, das ich jetzt erst alle Dokument herschaffen muss, von hier aus die Legalisierung in die Wege leite um anschliessend alles wieder nach Nepal zu schaffen und nochmals der Botschaft zur Visumsbeantragung alles vorlegen muss.
Abgesehen davon, das das dann wieder ewig dauern wird, scheint mir hier irgendwo ein Missverständniss vorzuliegen.
Ich hoffe, ich habe mich klar ausgedrückt.
Ich reise sehr bald wieder zu meiner verlobten und war eigentlich davon ausgegangen, das sie dann sehr bald hier sein kann.
Wer weiss Bescheid, wie es richtig geht. Die verwirrung ist jetzt komplett und ich habe Sorge, das sich jetzt alles nochmal ewig hinzieht...
Gruß
Bert