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einreise mit neuem pass und aufenthaltstitel im alten pass (Gelesen: 2.576 mal)
benben
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.03.2009 um 16:16:40
 
Der Aufenthaltstitel meiner Frau laeuft ab im Oktober. Der Pass meiner Frau lauft ab im Juni (also vor Ablauf des Aufenthaltstitels). Die ABH sagt, meine Frau muesse bei der fuer sie zustaendigen Vertretung einen neuen Pass beantragen und dann wird der Aufenthaltstitel in diesen "umgetragen". Zur Beantragung eines neuen Passes muss meine Frau persoenlich in Berlin in der chinesischen Botschaft bzw. dem Konsulat in Frankfurt (liegt naeher an unserem Wohnort in NRW) fahren. Das kostet und diese Kosten moechten wir vermeiden! Wir fahren aber sowieso im Fruehsommer nach China in den Urlaub, wo ein neuer Pass beantragt werden kann. Dabei kann meine Frau den alten Pass (mit Aufenthaltstitel) behalten (da wird offenbar nur eine Ecke abgeschnitten). Darf man mit einem gueltigen Aufenthaltstitel in einem entwerteten Pass zusammen mit einem neuen Pass wieder einreisen?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 25.03.2009 um 16:47:34
 
benben schrieb am 25.03.2009 um 16:16:40:
Darf man mit einem gueltigen Aufenthaltstitel in einem entwerteten Pass zusammen mit einem neuen Pass wieder einreisen?  

Das ist kein Problem, hat meine Frau vor einigen Monaten so gemacht.
Sie sollte alsbald den Aufenthaltstitel in den neuen Pass von der ABH eintragen lassen, das dauert nur wenige Minuten.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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benben
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Beiträge: 21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.03.2009 um 16:59:17
 
danke, Sachse. Ich glaube Dir natuerlich aufs Wort, aber...

liegt das im Ermessen des Beamten, der den Pass kontrolliert oder ist das in jeder Hinsicht legal? (Erscheint mir ein wenig "undeutsch"  Zwinkernd  dies zuzulassen. Der durch die chinesischen Behoerde entwertete Pass ist nicht mehr gueltig, ist dann nicht alles, was darin steht auch nicht mehr gueltig?)

Ich bin natuerlich froh, wenn das geht, aber wenn ein Risiko besteht deshalb wieder zurueckgeschickt zu werden, dann waere das auf jeden Fall teuerer als die Reise nach Frankfurt anzutreten und dort den Pass zu beantragen.
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« Zuletzt geändert: 25.03.2009 um 17:12:27 von benben »  
 
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 25.03.2009 um 22:21:34
 
benben schrieb am 25.03.2009 um 16:59:17:
Der durch die chinesischen Behoerde entwertete Pass ist nicht mehr gueltig, ist dann nicht alles, was darin steht auch nicht mehr gueltig?



Nee, eben nicht. Die AE bleibt gültig. Es ist genauso, wie es Saxonicus gepostet hat.

Eine solche Situation passiert zum Beispiel regelmäßig Leuten mit deutschem Aufenthaltstitel, die kurz vor der Einbürgerung stehen und sich in ihrem Herkunftsland ausbürgern lassen müssen. Bei der Rückreise haben die keinen gültigen Pass mehr, sind aber auch noch keine Deutschen. -

Fragt aber, wenn Deine Zweifel nach wie vor nicht beseitigt sind, auch bei Eurer ABH nach.

=schweitzer=
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Daddy
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 25.03.2009 um 22:43:28
 
Kein großes Problem und in keinster Weise "undeutsch"...

Die AE erlischt nicht ob des abgelaufenen Passes... Mit dem neuen Pass wird die Passpflicht erfüllt, mit der AE im alten Pass die AT- Pflicht...
Wenn nix weiter vorliegt, wird die Einreise gestattet... kann vielleicht ein paar Minuten länger dauern, aber das müsste es auch schon gewesen sein.

Daddy
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