Lacici schrieb am 25.03.2009 um 15:34:24:Ich bin wirklich verzweifelt.
Nööö, bitte nicht!!!
Lacici schrieb am 25.03.2009 um 15:34:24:Wie viel Geld bräuchten wir denn zusammen?
Ich rechne mit einer (nicht exakten) Faustformel, die im Einzelfall durchaus abweichen kann - Ich unterstelle dabei, dass Du über ausreichenden Wohnraum für Euch zwei verfügst und rechne mal mit einer Warmmiete von 350 ,- Euro. Dann braucht Ihr:
2 x 316,- Euro (SGB II - Regelsatz) + Warmmiete abzüglich Warmwasserkosten (setze ich mal mit 20,- Euro an) + Arbeitnehmerfreibeträge laut
SGB II (ich rechne mal "hemdsärmelig" mit 2 x 100,- Euro. - Das wären insgesamt: 1.154,- Euro monatlich.
Wie gesagt, das ist allenfalls ein ungefährer Wert, der ja zum Teil auch auf fiktiven Annahmen beruht (Warmmiete). - Wie weit da 7.000 Euro Erspartes als "Sicherheit" reichen können, magst Du selbst ermessen ...
Lacici schrieb am 25.03.2009 um 15:34:24:Er kommt aus Jemen
Damit würde § 39 (3)
AufenthV für ihn nicht greifen, allenfalls § 39 (1)
AufenthV unter Beachtung von § 16 (2)
AufenthG - ein Anspruch auf eine andere
AE (Nach § 30 wegen Ehegattennachzug zu einer Ausländerin) würde aber nur enstehen, wenn die allgemeine Erteilungsvoraussetzung der LU-Sicherung erfüllt wäre. Dann könnte man ihm die neue
AE innerhalb des Gültigkeitzszeitraums der alten erteilen, ohne dass er vorher noch mal ausreisen müsste, - Aber der
LU ist anscheinend eben nicht hinreichend gesichert ...
Bleibt ggf. nur "Plan B":
Lacici schrieb am 25.03.2009 um 15:36:48:Angenommen er reisst freiwillig aus falls sie ihn ausweisen wegen nicht bestandener Prüfungen.
Ich lasse mich dann im Laufe der Zeit einbürgern.
Welche Möglichkeiten gibt es dann?
Heirat im Ausland?
Wenn es keine andere Option gibt, sollte er wirklich freiwillig ausreisen. Es käme dann nicht zu einer Ausweisung oder Abschiebung und er riskiert keine
Einreisesperre.
Wenn Du eingebürgert wärst, spielt, weil Du dann Deutsche wärst, bei Eurer Konstellation die Frage der
LU - Sicherung keine Rolle mehr. - Ihr könntet im Ausland heiraten (muss gar nicht Dänemark sein) oder auch in Deutschland. Für den fall dass ihr in Deutschland heiraten würdet, müsstest allerdings Du oder ein solventer Dritter eine Verpflichtungserklärung für die Zeit zwischen seiner (Wieder)Einreise mit dem korrekten Visum und der Hochzeit abgeben. - Danach hätte er dann Anspruch auf eine
AE nach § 28 (1) Nr. 1
AufenthG.
Soweit die Optionen und die nicht ganz einfache Rechtslage.
=schweitzer=