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Eheschliessung Niederlassungserlaubnis und Ausländer (Gelesen: 2.012 mal)
Lacici
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschliessung Niederlassungserlaubnis und Ausländer
25.03.2009 um 14:52:15
 
Hallo
Ich habe da einige Fragen und damit keine Nachfragen gestellt werden da bei uns alles etwas komplizierter ist werde ich am besten alle wichtigen Ereignisse und Fakten gleich aufschreiben.

Seit 2 jahren bin ich mit einem ausländischen Student zusammen.
Wir wollten eigentlich diesen Sommer nach meinem Abitur heiraten und dass ich zu ihm ziehe.er ist vor einem halben jahr in eine andere stadt gezogen.
Ich habe letzten Sommer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt(bin seit94 in D ,und hab seit 2007 Niederlassungserlaubnis)
da dadurch auch unsere geplante Heirat einfacher ablaufen könnte(kein Ehefähigkeitszeugnis von mir etc)
Doch leider ist dass mit der Einbürgerung erstmal zur Seite geschoben worden.
Dass heisst wir werden vorraussichtlich heiraten wenn ich keine Deutsche Staatsangehörigkeit hab.

Zu mir:
Kroatin
19 Jahre,Abiturientin
Niederlassungserlaubnis
eigene Wohnung
300€ Eigeneinkommen
120€ Waisenrente
(Bafög 130€)
vorrausichtlich erhalte ich demnächst Unterhaltzahlungen so dass ich dann 650€ monatlich zur Verfügunghaben werde)

Zu ihm:
24 Jahre
Studentenvisum
Stipendium

Meine Fragen:Kann ich meien Verlobten in Dänemark heiraten und wie hoch ist die Warscheinlichkeit dass die ABH ihm eine Aufenthalserlaubnis gibt?
Wäre es besser für uns hier zu heiraten?
was wenn eine ausweisungsschreiben kommen sollte und wir noch keinen Termin haben?
Wie sollen wir vorgehn?
Wo kann ich mich informieren wie es mit einer Aufenthaltserlaubnis für meinen Verlobten in Kroatien/Bosnien steht(nach unsrer Heirat natürlich)falls es hier in D. keine Möglichkeit gibt zusammen zu bleiben?

Tut mir wirlich leid dass ich nicht schaffe auf einen Punkt zu kommen aber hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke Danke Danke für alle Antworten Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.03.2009 um 14:55:10
 
Lacici schrieb am 25.03.2009 um 14:52:15:
Wo kann ich mich informieren wie es mit einer Aufenthaltserlaubnis für meinen Verlobten in Kroatien/Bosnien steht(nach unsrer Heirat natürlich)falls es hier in D. keine Möglichkeit gibt zusammen zu bleiben?

Bei der entsprechenden Botschaft/dem Konsulat.
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Antwort #2 - 25.03.2009 um 15:29:05
 
Hallo Lacici,

spontan und nachdem ich auch Deinen anderen thread gelesen habe, würde ich sagen, dass es nicht so sonderlich gut aussieht.

Ein paar Dinge wären aber noch interessant:

Aus welchem Land kommt Dein Freund?
Wie steht es genau um seine AE zum Zwecke des Studiums?

Problematisch ist aber insbesondere auch Deine Einkommenssituation, so wie ich das sehe reicht das nicht um den Lebensunterhalt für Euch beide zu sichern...

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Lacici
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.03.2009 um 15:34:24
 
Griesgrämig weinend
Er kommt aus Jemen
hat noch ein Visum bis Nov. 2009 aber wenn er jetzt seine Prüfungen wieder nicht besteht verfällt das wohl.
Wie viel Geld bräuchten wir denn zusammen?
Werden Ersparnisse von 7000€ nicht berücksichtigt?

Ich bin wirklich verzweifelt.

Da fält mir noch etwas ein:
Angenommen er reisst freiwillig aus falls sie ihn ausweisen wegen nicht bestandener Prüfungen.
Ich lasse mich dann im Laufe der Zeit einbürgern.
Welche Möglichkeiten gibt es dann?
Heirat im Ausland?Oder trotzdem in DK bevor er ausreist.Familienzusammenführung etc?
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« Zuletzt geändert: 25.03.2009 um 21:25:57 von Tippi » 
Grund: Folgeposting eingefügt 
 
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Antwort #4 - 25.03.2009 um 15:59:51
 
Lacici schrieb am 25.03.2009 um 15:34:24:
Ich bin wirklich verzweifelt. 


Nööö, bitte nicht!!!

Lacici schrieb am 25.03.2009 um 15:34:24:
Wie viel Geld bräuchten wir denn zusammen?


Ich rechne mit einer (nicht exakten) Faustformel, die im Einzelfall durchaus abweichen kann - Ich unterstelle dabei, dass Du über ausreichenden Wohnraum für Euch zwei verfügst und rechne mal mit einer Warmmiete von 350 ,- Euro. Dann braucht Ihr:

2 x 316,- Euro (SGB II - Regelsatz) + Warmmiete abzüglich Warmwasserkosten (setze ich mal mit 20,- Euro an) + Arbeitnehmerfreibeträge laut SGB II (ich rechne mal "hemdsärmelig" mit 2 x 100,- Euro. - Das wären insgesamt: 1.154,- Euro monatlich.

Wie gesagt, das ist allenfalls ein ungefährer Wert, der ja zum Teil auch auf fiktiven Annahmen beruht (Warmmiete). - Wie weit da 7.000 Euro Erspartes als "Sicherheit" reichen können, magst Du selbst ermessen ...

Lacici schrieb am 25.03.2009 um 15:34:24:
Er kommt aus Jemen


Damit würde § 39 (3) AufenthV für ihn nicht greifen, allenfalls § 39 (1) AufenthV unter Beachtung von § 16 (2) AufenthG - ein Anspruch auf eine andere AE (Nach § 30 wegen Ehegattennachzug zu einer Ausländerin) würde aber nur enstehen, wenn die allgemeine Erteilungsvoraussetzung der LU-Sicherung erfüllt wäre. Dann könnte man ihm die neue AE innerhalb des Gültigkeitzszeitraums der alten erteilen, ohne dass er vorher noch mal ausreisen müsste, - Aber der LU ist anscheinend eben nicht hinreichend gesichert ...

Bleibt ggf. nur "Plan B":

Lacici schrieb am 25.03.2009 um 15:36:48:
Angenommen er reisst freiwillig aus falls sie ihn ausweisen wegen nicht bestandener Prüfungen.
Ich lasse mich dann im Laufe der Zeit einbürgern.
Welche Möglichkeiten gibt es dann?
Heirat im Ausland?


Wenn es keine andere Option gibt, sollte er wirklich freiwillig ausreisen. Es käme dann nicht zu einer Ausweisung oder Abschiebung und er riskiert keine Einreisesperre.

Wenn Du eingebürgert wärst, spielt, weil Du dann Deutsche wärst, bei Eurer Konstellation die Frage der LU - Sicherung keine Rolle mehr. - Ihr könntet im Ausland heiraten (muss gar nicht Dänemark sein) oder auch in Deutschland. Für den fall dass ihr in Deutschland heiraten würdet, müsstest allerdings Du oder ein solventer Dritter eine Verpflichtungserklärung für die Zeit zwischen seiner (Wieder)Einreise mit dem korrekten Visum und der Hochzeit abgeben. - Danach hätte er dann Anspruch auf eine AE nach § 28 (1) Nr. 1 AufenthG.

Soweit die Optionen und die nicht ganz einfache Rechtslage.

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Lacici
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Antwort #5 - 25.03.2009 um 16:10:30
 
Danke... Griesgrämig
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Antwort #6 - 25.03.2009 um 20:26:56
 
Hi,

Lacici schrieb am 25.03.2009 um 14:52:15:
Ich habe letzten Sommer die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt(bin seit94 in D ,und hab seit 2007 Niederlassungserlaubnis)
da dadurch auch unsere geplante Heirat einfacher ablaufen könnte(kein Ehefähigkeitszeugnis von mir etc)
Doch leider ist dass mit der Einbürgerung erstmal zur Seite geschoben worden.


Das rührt vermutlich daher, daß jetzt auch unter 23 Jahren der LU gesichert sein muß?
Wenn Du das geregelt bekommen würdest, wäre alles wieder viel einfacher.

Gruß,
Norbert
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