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Familienzusammenführung / Nachzug zu deutschen Kindern (Gelesen: 1.904 mal)
catlak26w_tr81
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25.03.2009 um 00:08:11
 
hallo zusammen,

hätte da mal wieder eine Frage. Werde demnächst einen Antrag für meinen in die Türkei verschobenen Ehemann stellen. Einreiseverbot wurde befristet.

Nun meine Frage, benötigt mein Mann diesen A1-Kurs?? Bin deutsche Staatsbürgerin + 2 deutsche Säuglinge.

Außerdem bin ich bis Mitte 2010 in Erziehungsurlaub, früher war das so, dass deutsche Staatsbürger beim Visumantrag bei der ABH keine Gehaltsnachweise + Wohnungsgröße angeben mussten. Ist das immer noch so, oder habe ich während meines Erziehungsurlauben keine Chance auf Familienzusammenführung.

Könnten evtl. meine Eltern mitunterschreiben??

Wenn der da ist wird er inhaftiert, und bis er wieder frei ist, werde ich wieder arbeiten (Vollzeit) wird das berücksichtigt???

Vielen Dank schon im Voraus für eure Antworten

LG Zwinkernd

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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Antwort #1 - 25.03.2009 um 00:26:39
 
Hi,

Dein Profil ist Murks. Selbst Ausländerin und Deutsch?

Wenn Du Deutsche bist, sind die Kinder auch deutsch und der LU und A1 sind egal, bei einer FZF zu den Kindern.
Wenn es denn seine Kinder sind.

Er muß sich allerdings um seine Kinder kümmern um per FZF nach D zu kommen und ob das geht, wenn er sofort in den Knast geht?
Keine Ahnung.

Wegen was wird er hier wieder inhaftiert?

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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catlak26w_tr81
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Antwort #2 - 25.03.2009 um 00:58:31
 
hallo,

vielen Dank für deine Antwort. er kommt in den Knast wegen Verstoß-Btm. Er wurde zu 2,5 Jahren Haft verurteilt. Bei seiner Halbstrafe wurde er abgeschoben. Nun muss er die Reststrafe absitzen.

Er wird sich ja um seine Kinder kümmern, wenn ich wieder arbeiten gehe.

Ach ja, es sind seine Kinder  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 25.03.2009 um 06:50:37 von Tippi » 
Grund: Folgeposting angehängt 
 
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catlak26w_tr81
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Antwort #3 - 26.03.2009 um 12:33:40
 
Also bin jetzt wirklich sehr verwirrt! Habe bei der ABH angerufen, dieser meinte, dass er auf jeden Fall den A1-Kurs belegen muss. Zeitgleich habe ich eine e-mail von der deutschen Botschaft aus Ankara erhalten, wo mir erklärt wird, dass mein Ehemann bei FZ zu deutschen Kindern diesen Kurs nicht belegen muss.

Sodele, was nun??? Kann die ABH hier bei uns Probleme machen, wenn er Visum ohne A1 Kurs beantragt???

Gruß
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Muleta
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Antwort #4 - 26.03.2009 um 12:44:19
 
catlak26w_tr81 schrieb am 26.03.2009 um 12:33:40:
Sodele, was nun??? Kann die ABH hier bei uns Probleme machen, wenn er Visum ohne A1 Kurs beantragt???


eine Behörde kann theoretisch immer Probleme machen - was soll die Frage?

Ein A1 ist für den Nachzug zu deutschen Kindern aber nicht erforderlich und bei genauerer Prüfung, die nämlich erst stattfindet, wenn wirklich ein Antrag gestellt wird, wird die Behörde dies wohl auch bemerken und entsprechend richtig entscheiden.

Ohne Antrag geht aber sowieso nichts.

Muleta
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Saxonicus
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Antwort #5 - 26.03.2009 um 17:14:05
 
catlak26w_tr81 schrieb am 25.03.2009 um 00:08:11:
Werde demnächst einen Antrag für meinen in die Türkei verschobenen Ehemann stellen. 

Das wird er wohl schon selber machen müssen, es sei denn er ist nicht geschäftsfähig und Du bist sein Vormund.
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