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Antrag auf Familienzusammenführung ohne Deutschkenntnisse (Gelesen: 2.034 mal)
totit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch+Chile
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf Familienzusammenführung ohne Deutschkenntnisse
24.03.2009 um 16:07:07
 
Hallo alle zusammen,

da ich mich in fast derselben Situation wie Martin befinde, habe ich mit grossen Interesse all Eure Einträge und wirklich sehr hilfreichen Kommentare gelesen. Ich habe etwas Hoffnung bekommen, dass ihr mir vielleicht auch weiterhelfen könnt...

Ich bin Deutsche und mit einem Chilenen verheiratet. Seit letztem Jahr im Mai leben wir hier zusammen in Chile (im September 2009 haben wir geheiratet). Auch wir versuchen, den Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen, ohne dass die Deutschkenntnisse A1 nachgeweist werden müssen (wir haben weit und breit kein Goehte- noch sonstiges berechtigtes Institut in der Nähe und es ist fast unmöglich, dass mein Mann alleine Deutsch lernt).

Mein Problem ist, dass ich auch einen chilenischen Ausweis habe, da mein Vater Chilene ist (ich bin aber in Deutschland geboren und habe immer dort gelebt bis eben seit Mai letzten Jahres). Das chilenische Gesetz besagt, dass wenn ein Elternteil chilenisch ist, die Kinder automatisch auch Chilenen sind. Nun weiss ich nicht, ob das zu meinem Nachteil ist, wenn ich eben dieselbe Ausnahmeregelung wie Martin anwenden möchte (dass wir unseren gemeinsamen Lebensmittelpunkt von Chile nach D verlegen) oder ob das keine Rolle spielt, da ich ja so oder so die deutsche Staatsbürgerschaft habe.

Ich bin langsam auch am verzweifeln, denn auf dem Konsulat bekommt man überhaupt keine vernünftige Information und die Botschaft will eigentlich dass wir persönlich vorbeikommen, das können wir aber nicht, dann wir wohnen 1.000 km entfernt von der Hauptstadt Santiago...und uns läuft allmählich die Zeit davon, denn ich habe schon einen AUsbildungsvertrag für dieses Jahr in Deutschland.

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen!

Tausend Dank im Voraus und liebe Grüsse,
Christina
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Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Familienzusammenführung ohne Deutschkenntnisse
Antwort #1 - 24.03.2009 um 16:30:56
 
Hallo Christina,

dein wichtigster Ansprechpartner wäre die ABH der Stadt, in der ihr dann auch leben werdet. Es wäre gut, auch schon mit ihnen den Kontakt aufzunehmen (quasi zweigleisig fahren), damit du auch weisst, was die von dem Ganzen halten.

Du hast sicher auch im Forum gelesen, dass man unter Umständen auf diesen A1 Verzichtet, wenn (unter anderen Optionen)

a) die Ehe schon länger im Ausland geführt wurde, und jetzt gemeinsam der Lebensmittelpunkt nach D verlegt werden soll, und/oder
b) der Antragsteller seine ausreichende Deutschkenntnisse direkt bei der Botschaft unter Beweis stellt. Ein Zertifikat vom GI ist zwar der derzeitige Goldstandard, aber meines bescheidenen Wissens nach hat der Gesetzgeber nichts davon gesagt, dass es nur über das GI Zertifikat geht.

Ich schätze mal, ihr werdet den langen Weg nach Santiago doch auf euch nehmen müssen, wenn ihr diese Hürde nehmen wollt.

Unter Umständen könnte man es dir zu eurem Nachteil auslegen, dass du die chilenische Staatsbürgerschaft hast, und die Landessprache sehr gut sprichst, dagegen argumentieren könntest du aber, dass ein Jahr Aufenthalt nun wirklich nicht extrem lang war und (das wichtigste!) deine Gebundenheit an Deutschland durch deine Ausbildung und weiteren Lebensweg in D!!!

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« Zuletzt geändert: 24.03.2009 um 16:43:21 von Sphynx » 
Grund: Satz ergänzt 

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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.03.2009 um 17:58:41
 
Hallo
ich denke das A1 nur ein kleines Problem ist. Was ist mit dem LU und seiner Sicherung, in eurem Fall sehe ich ein ideales Beispiel der Regelausnahme ohne gesicherten LU
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