Danke
Heißt das in etwa,dass sie auch nicht mal einen Minijob einnehmen dürfte falls sie bei mir leben würde ohne Heirat?
Das kommt nämlich vorerst gar nicht in Frage,weil ich noch nicht mal geschieden bin(Trennungsjahr läuft noch) und selbst wenn ich danach Scheidung einreichen würde habe ich keine Ahnung wie lange so was dauert bis ich geschieden und somit zum heiraten bereit wäre.
Ihr Kind und Rechte liegen ausschliesslich bei Ihr (Vater Aufenthalt unbekannt)
Könnte ich irgendwelche andere Unterstüzung für uns bekommen falls mein Einkommen und ergänzendes Harz IV für uns alle nicht ausreichen würde(Kindergeld,Sozialhilfe oder sonst was? )
Ich möchte gern mit ihr leben aber wie soll ich das finanziele überwienden?
Selbst wenn wir mit dem Essen und wohnen über die Runden kämen- wie soll ich dann z.B die Krankenkassen Beiträge für die aufbringen denn ohne
KV für die beiden geht es kaum
ah,
ich habe da noch was gefunden:
Anspruch auf Hartz IV bzw. das Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren
unter der Voraussetzung, dass der gewöhnliche Aufenthaltsort Deutschland ist. Für Ausländer gilt der Nachweis einer Arbeitserlaubnis als Voraussetzung für den Anspruch oder der Umstand, dass einer Erteilung einer solchen keine Gründe entgegenstehen und sie sich nicht ausschließlich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Auch Personen, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, haben Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/wer-hat-anspruch.htmlkann man sich nicht darauf berufen?
Aufenthalt wäre doch Deutschland und als Punkt 2 sie würden doch in einer Gemeinschaft mit einem Hilfebedürftigen leben.
Gilt das nicht für Polinen oder was sehe ich dabei falsch?