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Aufenthaltstitel bei Trennung und bestehender Schwangerschaft (Gelesen: 2.144 mal)
mama_africa78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel bei Trennung und bestehender Schwangerschaft
23.03.2009 um 18:09:43
 
Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, die Situation ist die: Mein nigerianischer Ehemann ist vor ca. 3 Wochen in gegenseitigem Einverständnis nach einem Streit gegangen.

Ende Mai bekommen wir unser erstes gemeinsames Kind.

Inzwischen haben wir uns wieder angenähert, es läuft sogar richtig positiv zwischen uns, nachdem wir beide unsere wesentlichen Probleme erkannt haben. Wir möchten jedoch erst mal räumlich getrennt wohnen, um Einiges zwischen uns zu klären. Auch möchte ich eine teilstationäre Therapie machen, da ein Trauma bei mir - leider - wesentliche Ursache der meisten unserer ehelichen Probleme war (Aufnahmetermin in der Klinik steht fest). Ich brauche Zeit alleine um mich auf die Therapie zu konzentrieren - nicht nur, aber auch damit unsere Ehe eine Chance hat. Wir möchten definitiv in einigen Wochen / Monaten wieder zusammen wohnen. Auch unsere Eheberaterin sieht gute Chancen für unsere Ehe, wenn wir jetzt erst mal etwas Abstand haben und ich meine Therapie mache. Nur schließt das erst mal eine gemeinsame Wohnung aus.

Aus finanziellen Gründen kann mein Ehemann aber nicht bei mir gemeldet sein, wenn er hier nicht wohnt - ich hätte dadurch gravierende finanzielle Nachteile, die er nicht ausgleichen und ich mir nicht leisten kann. Ich habe noch zwei größere Kinder zu versorgen und muss schauen, wie wir über die Runden kommen.

Ich mache mir allerdings große Sorgen wegen dem Ausländeramt - nachdem die eheliche Lebensgemeinschaft in einer Wohnung ja nicht mehr besteht (auch wenn geplant ist diese - höchstwahrscheinlich -wieder aufzunehmen) könnte die Ausländerbehörde ihm die Aufenthaltsgenehmigung (ausgestellt für ein Jahr bis 02/2010) in der Zwischenzeit entziehen? Wir sind verheiratet seit 08/2007, seit 02/2008 ist er in Deutschland, also hat er noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
Schützt ihn die Tatsache, dass er demnächst Vater wird vor etwaigen Schritten seitens des Ausländeramts? Wenn das Kind dann da ist, werden wir ja automatisch ein gemeinsames Sorgerecht haben, jedoch meinte eine Anwältin (allerdings Fachgebiet Familienrecht), dass es im HInblick auf den Aufenthalt nicht auf das gemeinsame Sorgerecht, sondern auf die Erziehungsgemeinschaft ankommt; so wie ich das verstanden habe, müssten wir dazu zusammen wohnen. Ist das so?

Was können wir machen um aufenthaltsrechtlich auf der "sicheren Seite" zu sein und gleichzeitig die Zeit für eine Beziehungspause "light" zu haben? Es wäre schön, wenn wir die Zeit der räumlichen Trennung nutzen könnten und uns nicht Sorgen um aufenthaltsrechtliche Fragen machen müssten.

Über Rückmeldungen wäre ich mehr als dankbar.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 23.03.2009 um 18:56:59
 
So einfach "entziehen" geht nicht: Die Ausländerbehörde müsste die Absicht ankündigen und ihm Zeit für eine Stellungnahme geben. Oft wird aber erst diskutiert, wenn die Verlängerung ansteht.

Und: Ein (deutsches) Kind ist normalerweise Grund genug, eine neue AE zu bekommen. Als Ehemann ist er automatisch auch der Vater.
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Enda
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Antwort #2 - 23.03.2009 um 19:23:29
 
mama_africa78 schrieb am 23.03.2009 um 18:09:43:
jedoch meinte eine Anwältin (allerdings Fachgebiet Familienrecht), dass es im HInblick auf den Aufenthalt nicht auf das gemeinsame Sorgerecht, sondern auf die Erziehungsgemeinschaft ankommt; so wie ich das verstanden habe, müssten wir dazu zusammen wohnen. Ist das so?

Worauf es ankommt, ist, dass er Personensorge für das Kind ausübt. Zusammenwohnen macht das natürlich wesentlich einfacher, aber ist nicht notwendige Bedingung. Er muss jedoch irgendwie nachweisen/belegen können, dass er trotz getrennter Wohnung der Personensorge nachkommt.
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nixwissen
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geschah hier nichts.


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Antwort #3 - 23.03.2009 um 19:41:03
 
Hi,

es ist durchaus möglich, daß die Ehe fortgeführt wird während man eine kurze räumliche Trennung macht um die Ehe zu retten. Wenn Du gesundheitliche Probleme (psychische?) hast die die Probleme auch noch verursacht haben erst recht.
Ihr wollt die Ehe ja fortführen, dazu die Eheberaterin, Behandlung.

Also erstmal Ruhe bewahren.

Spätestens wenn das Kind da ist, ist das sowieso alles kein Problem mehr. Wenn er sich angemessen um das Kind kümmert reicht das. Zusammenleben müsst Ihr dafür nicht.

Die Anwältin hat insofern Recht, als daß er nichtmal das halbe Sorgerecht haben müsste sondern es reicht, wenn er sich wie gesagt angemessen kümmert. Wenn sie Dir das nichtmal richtig erklären kann, würde ich der das knappe Geld nicht noch weiter hinterherwerfen.

Ihr habt jetzt zwei Möglichkeiten:
1.: Nichts tun und abwarten. Es wird erstmal nichts passieren da m.W. nach die ABH es vorerst gar nicht mitbekommt, daß er ausgezogen ist. Da Ihr vorhabt, die Ehe weiterzuführen und daran arbeitet, sie zu kitten, müsst Ihr da auch nichts der ABH melden. Du sowieso nicht, wenn dann er aber wie gesagt, es ist nur eine vorrübergehende geplante Trennung, die eheliche Lebensgemeinschaft besteht weiterhin.

2.: Ihr geht jetzt gemeinsam zur ABH und erklärt das alles so wie Du es oben getan hast. Allerhöchstwahrscheinlich wird man Dir sagen, daß Du Dir keine Sorgen machen sollst. Dann könntest Du in Ruhe alles richten.
Aber warte bitte noch Aussagen von Experten hier ab. So uneingeschränkt möchte ich Dir das nicht raten.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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mama_africa78
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Antwort #4 - 23.03.2009 um 19:53:35
 
Danke schon mal für die bisherigen Antworten. Das hört sich viel, viel besser an als das, was ich erwartet habe zu hören.
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