Hi,
es ist durchaus möglich, daß die Ehe fortgeführt wird während man eine kurze räumliche Trennung macht um die Ehe zu retten. Wenn Du gesundheitliche Probleme (psychische?) hast die die Probleme auch noch verursacht haben erst recht.
Ihr wollt die Ehe ja fortführen, dazu die Eheberaterin, Behandlung.
Also erstmal Ruhe bewahren.
Spätestens wenn das Kind da ist, ist das sowieso alles kein Problem mehr. Wenn er sich angemessen um das Kind kümmert reicht das. Zusammenleben müsst Ihr dafür nicht.
Die Anwältin hat insofern Recht, als daß er nichtmal das halbe Sorgerecht haben müsste sondern es reicht, wenn er sich wie gesagt angemessen kümmert. Wenn sie Dir das nichtmal richtig erklären kann, würde ich der das knappe Geld nicht noch weiter hinterherwerfen.
Ihr habt jetzt zwei Möglichkeiten:
1.: Nichts tun und abwarten. Es wird erstmal nichts passieren da m.W. nach die
ABH es vorerst gar nicht mitbekommt, daß er ausgezogen ist. Da Ihr vorhabt, die Ehe weiterzuführen und daran arbeitet, sie zu kitten, müsst Ihr da auch nichts der
ABH melden. Du sowieso nicht, wenn dann er aber wie gesagt, es ist nur eine vorrübergehende geplante Trennung, die eheliche Lebensgemeinschaft besteht weiterhin.
2.: Ihr geht jetzt gemeinsam zur
ABH und erklärt das alles so wie Du es oben getan hast. Allerhöchstwahrscheinlich wird man Dir sagen, daß Du Dir keine Sorgen machen sollst. Dann könntest Du in Ruhe alles richten.
Aber warte bitte noch Aussagen von Experten hier ab. So uneingeschränkt möchte ich Dir das nicht raten.
Gruß,
Norbert