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Südamerikaner mit Visum für Deutschland in Italien leben? (Gelesen: 3.629 mal)
S.Kirbaj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsche
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22.03.2009 um 18:53:46
 
Hallo!

ich bin deutsche verheiratet mit einem venzolaner. Ich bin im Moment in deutschland und mein Mann befindet sich in Venezuela, wo er auf sein Visum wartet. Das Visum wurde als dauerhaft beantragt. Meine Frage ist: können wir mit dem Visum für Deutschland einfach so ohne Probleme auch nach Italien ziehen und dort leben? Wenn ja, was ist mit dem Integrationskurs? Muss er den machen, wenn er sagen wir mal 2 Monate nach Ánkunft in Deutschland nach Italien gehen würde?
Bitte um Hilfe! Brauche Klarheit damit ich weiteres planen kann. hä?
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.03.2009 um 19:57:33
 
Lt. Website des italienischen Außenministeriums (www.esteri.it) benötigt ein mit einem EU/EWR-Bürger verheirateter Venezolaner mit Wohnsitz in Deutschland für die gemeinsame Wohnsitznahme in Italien ein entsprechendes Visum. Hier die erforderlichen Unterlagen:

RICONGIUNGIMENTO FAMILIARE - FAMILIARE AL SEGUITO
con familiare cittadino U.E. o dello Spazio Economico Europeo

1.  formulario di richiesta di visto

2.  fotografia recente

3.  documento di viaggio in corso di validità con scadenza superiore di almeno tre mesi a quella del visto richiesto

4.  dichiarazione resa dal cittadino della U.E. o dello Spazio Economico Europeo, corredata da un suo documento di identità, con la quale richieda la presenza in Italia del familiare e che attesti il possesso dei requisiti previsti dalla legge.

5.  atti di stato civile od idonea documentazione amministrativa che attesti il legame di parentela

6.  in caso di figli minori, consenso al rilascio del visto sottoscritto dall’altro genitore

Mono
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Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.03.2009 um 09:50:14
 
Wenn du der ABH gegenüber glaubhaft machen kannst, dass euer Aufenthalt in D nicht dauerhaft geplant ist, sondern ihr eben in (kurzfristig) absehbarer Zeit in einem anderen Land leben wollt, ist sowohl ein Integrationskurs als der Nachweis Deutsch A1 nicht mehr zwingend erforderlich.
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S.Kirbaj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsche
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Antwort #3 - 23.03.2009 um 10:37:16
 
und mein Mann kann diese Unterlagen in Deutschland einreichen oder muss er dazu in die italienische Botschaft in seinem Land gehen?
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.03.2009 um 17:47:41
 
In Italien gibt es die gleiche Diskussion wie in Deutschland: Braucht der Ehepartner einer EU-Bürgerin für die gemeinsame Einreise ein Visum oder nicht?

Das italienische Außenministerium sagt sibyllinisch, ja, ihm kann ein entsprechendes Visum ausgestellt werden:

Allo straniero che desideri entrare in territorio italiano al seguito di un familiare residente in Italia, cittadino italiano o di un Paese dell’Unione Europea, ovvero di Paese aderente all’Accordo sullo Spazio Economico Europeo, può essere concesso un visto per "familiare al seguito", secondo quanto previsto dal D.P.R. 1656/1965 - modificato dai Decreti Legislativi n.470/1992 e n.358/1999 - e dall’art. 29 del T.U. n.286/98 (ed ora posso aggiungere il DPR 54/2002 - ed ora ancora il DL 30/2007).

EU-Verfechter sagen nein, das ist überflüssig; es genügen für die Einreise Reisepass und legalisierte und übersetzte Heiratsurkunde, empfehlen jedoch, um Schwierigkeiten an Grenzkontrollstellen zu vermeiden, dennoch vorher ein ‚Visto per familiare al seguito’ zu beantragen:

Il coniuge di cittadino comunitario ha uno status particolare. Potrebbe entrare anche senza visto (o con visto in frontiera), purché dotato di passaporto valido e certificato di matrimonio (legalizzato, tradotto, ecc.). Certo è che, in questi casi, alla frontiera si incontrerà molto spesso il solito "burocrate imbecille" che dirà l'altrettanto solito: "Non si può fare"!!! Bisognerebbe, quindi, litigare pesantemente. Da qui, la necessità/incombenza per il consolato, di rilasciare con estrema rapidità il visto per familiare al seguito.

Diesen Antrag würde ich schon deshalb nicht in Venezuela, sondern in Deutschland stellen, weil dein Ausweis zusammen mit dem Antrag  eingereicht werden muss (und wer weiß, wie lange er dann unterwegs ist?), und die Konsulatsmitarbeiter in Deutschland in diesem Fall vermutlich besser Bescheid wissen als ihre Kollegen in Venezuela, bei denen es wohl überwiegend nicht um ‚familiari al seguito’, sondern um ‚ricongiungimento familiare’ geht.

Mono
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S.Kirbaj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsche
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Antwort #5 - 24.03.2009 um 14:11:18
 
Okay vielen Dank für eure Antworten. Werden sehen was ich tun werde.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 24.03.2009 um 20:44:01
 
S.Kirbaj schrieb am 23.03.2009 um 10:37:16:
und mein Mann kann diese Unterlagen in Deutschland einreichen oder muss er dazu in die italienische Botschaft in seinem Land gehen?


Wenn er in Venezuela ein Visum für Deutschland bekommt, darf er damit ja nur nach Deutschland einreisen. Für den Aufenthalt braucht er dann eine Aufenthaltserlaubnis. Mit dieser darf er zu Besuchen bis zu 90 Tagen ohne Visum nach Italien.

Sobald er hier die Aufenthaltserlaubnis hat, ist sein normaler Wohnsitz in Deutschland. Damit ist die italienische Botschaft in Deutschland (und nicht mehr in Venezuela) für ein Visum zuständig.

Da es umstritten ist: Als "Besucher" kann er ja bis zu 90 Tage nach Italien, er kann einen solchen Besuch auch nutzen, dort gleich eine italienische Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Wenn's klappt, braucht er das Visum von der Botschaft nicht mehr.
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Antwort #7 - 25.03.2009 um 02:19:08
 
Interessante Diskussion,
vorab als Venezuelaner braucht er nur ein Visum fuer Deutschland oder andere Schengener Staaten, wenn er laenger als 90 Tage oder dauerhaft bleiben will bzw. zur Arbeitsaufnahme, fuer kurzfristige Besuchsaufenthalte sind Venezuelaner visafrei.

Ach ja das von der Botschaft auf den Antrag zu erteilende Visum (Dein Ehemann hat sicherlich FzF beantragt) ist ein Einreisevisum, gueltig fuer Deutschland = nationales Visum und nur fuer 3 Monate und eine einreise gueltig und berechtigt nur einmalig zur Durchreise durch Schengen Staaten auf den Weg nach Deutschland, dieses Einreisevisum wird von der zustaendigen ABH (die auch vorher der Visumserteilung zustimmen muss) auf Antrag in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.
Dieses Visum nutzt nichts oder wenig wenn Ihr dauerhaft in Italien leben wollt dafuer braeuchte man besser eine deutsche AE oder ein entsprechendes ital. Visum und kein deutsches Einreisevisum.

Wenn der in Deutschland lebende venezuelanische Ehegatte ( im Besitz einer deutscher AE! nur nur dt. Visum) mit seiner deutschen Ehefrau nach Italien uebersiedeln will sollte er sich problemlos auf die EU-Freizuegigkeit berufen koennen, naehere Auskunft hierzu geben die italienischen Auslandsvertetungen in Deutschland.
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