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frührer Aufenthalt in Deutschland - Besuchervisum (Gelesen: 2.148 mal)
DonJuan
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22.03.2009 um 16:51:49
 

Hallo Zusammen

ich bin im Jahre 2000 mit Studentenvisum nach Deutschland eingereist. Ich habe nur bis zum 5ten Semester studiert und habe dann mein Studium wegen der Studiengebühren agebrochen. Daraufhin sollte ich Deutschland verlassen während dieser Zeit bin ich mit einer Frau Zusammen gewesen, die ich auch geheiratet habe.
Die Ehe dauerte jedoch keine 2 Jahre und erneut forderte man mich auf Deutschland zu verlassen.
Ich habe erneut geheiratet und habe zum Zweck der Ehe eine AE erteilt bekommen.

Diese Ehe war auch nicht von lange Dauer. Da ich wusste, dass man mir nun wieder mit der Abschiebung droht, um Allen unangenehmen aus dem Weg zu gehen habe ich am 16.11.2008 Deutschland freiwillig verlassen. Diese Ehe wurde nun während meiner Abwesenheit geschieden. Da ich mich hier ( Tunesien ) nicht wohl fühle und mein Lebensmittelpunkt während der letzten 8 Jahren in Deutschland geworden ist, sehne ich mich gelegentlich zu meinen Freunden zurück. Sie bieten mir an sie besuchen zu kommen. Welche Voraussetzungen müssen nun erfüllt sein um ein Besuchervisum erteilt zu bekommen? Von deutscher sowie von tunesischer Seite?

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe
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reinhard
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Antwort #1 - 22.03.2009 um 17:01:26
 
1. Der deutsche Freund oder deutsche Freundin sollte bei der Ausländerbehörde eine VE unterschreiben, das heißt eine Garantie, für alle Kosten des Aufenthaltes und der Unterkunft aufzukommen.

2. Du solltest bei der Antragstellung für das Visum belegen, dass Du mit Sicherheit wieder nach Tunesien zurück kehrst – z.B. indem Du Deinen Arbeitsvertrag kopierst und belegst, dass Du für die Zeit des Besuchs in Deutschland Urlaub bekommen hast und danach wieder auf den Arbeitsplatz zurückkehren musst.

3. Das erste Visum solltest Du für einen kurzen Besuch beantragen.

Aber: Bei der Vorgeschichte musst Du alles wirklich gut belegen, denn die Behörden können ja sehen, dass Du früher mal auf verschiedene Art versucht hast, in DE zu bleiben. Der Visumantrag wird sicherlich sehr, sehr genau geprüft.
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DonJuan
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Antwort #2 - 23.03.2009 um 17:40:16
 
Danke Reinhard  Smiley

in wie fern kann ich meine Vorgeschichte gut belegen? die Güb habe ich in Frankfurt beim BGS am Schalter abgegeben. ich gehe davon aus, dass die Botschaft schon bescheid weiss, dass ich das Land ganz freiwillig verlassen habe oder weiss das nur die ABH? ich bin auch innerhalb der Frist ausgereist und hatte keine Absicht unterzutauchen oder was ähnliches.

ich habe bereits vor 2 Monaten in einem Callcenter angefangen zu arbeiten und habe einen befristeten arbeitsvertrag ( 1 Jahr ) in Tunesien, würde es ausreichen? meine Freundin bezieht ALG I erfüllt sie auch die Voraussetzungen?

Danke  Smiley
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Antwort #3 - 23.03.2009 um 18:17:00
 
Du musst nicht deine Vorgeschichte belegen, sondern deine Rückkehrbereitschaft. Zwinkernd

DonJuan schrieb am 23.03.2009 um 17:40:16:
ich habe bereits vor 2 Monaten in einem Callcenter angefangen zu arbeiten und habe einen befristeten arbeitsvertrag ( 1 Jahr ) in Tunesien, würde es ausreichen?

Dazu kann dir hier keiner definitive Auskünfte geben. Schon mal besser als arbeitslos, aber ob es reicht? Man könnte sich z.B. die Frage stellen, warum du nach so kurzer Zeit schon Urlaub bekommst.

DonJuan schrieb am 23.03.2009 um 17:40:16:
meine Freundin bezieht ALG I erfüllt sie auch die Voraussetzungen?

Wohl eher nicht.
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DonJuan
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Antwort #4 - 23.03.2009 um 19:31:37
 
Hallo Enda

Steht ja was drüber im Ausländergesetz ( wegen ALG I und die Erfüllung der Voraussetzungen des Besuchervisums ), das in diesem Zusammenhang relevant wäre?

Falls ja, wäre dankbar für die Antwort Smiley
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Sphynx
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.03.2009 um 19:57:52
 
Guck mal hier.
(Das blaue anklicken.)
Daraus ergibt sich, dass man für eine VE über das nötige "Kleingeld" verfügen sollte. Mit dem was man als ALG I erhält, dürfte es also schwierig werden...
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Enda
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Antwort #6 - 23.03.2009 um 20:21:00
 
Eventuell braucht niemand eine VE für dich abzugeben, aber dann musst du selber bei der Botschaft ein ausreichendes Einkommen nachweisen können. Siehe Merkblatt:
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tunis/de/01/Visabestimmungen/pdf__tourist__...
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