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FZ und Deutschkurs (Gelesen: 1.884 mal)
Lerato
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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22.03.2009 um 13:35:25
 
Hallo,
folgendes Problem. Meine Frau ist Staatsbürgerin des Königreiches Leotho. Man erwartet von ihr den Nachweis grundlegender Deutschkennisse in Form eines A1-Zertifikates. Leider gibt es in ihrem Land kein Goetheinstitut und auch keine Sprachschule, die einen Kursus anbietet. Sie hat schon eine Annonce geschaltet, ob jemand ihr privaten Einzelunterricht erteilen könne, aber bislang hat sich niemand gemeldet. Ich habe ihr gesagt, sie solle über dass Internetportal der Deutschen Welle es versuchen. Das Problem ist ein entsprechend schneller Internetzugang lostet dort mehr als viele im Monat verdienen und wird in der Regel als zweijähriger Vertrag abgeschlossen.
Wir sind schon am verzweifeln, da ein Bestehen der Deutschprüfung somit unwahrscheinlich oder in extreme Ferne gerückt ist. Mein Vater liegt in einem Pflegeheim und nimmt zusehend weniger war. Die Realität ist ihm schon weitgehenst entglitten. Es ist der größte Wunsch meiner Frau ihren Schwiegervater kennenzulernen solange er überhaupt noch etwas wahrnehmen kann.
Gibt es in diesem Fall vielleicht die Möglichkeit, dass einem Antrag auf Erteilung eines dreimonatigen Sprachvisums stattgegeben werden könnte? Selbstverständlich würde meine Frau danach wieder ausreisen und einen Antrag auf FZ stellen.
Wir haben auch schon überlegt, ob wir unseren Wohnsitz in die benachbarten Niederlande verlegen sollen (ca 10km), oder braucht sie für die Enreise dann Holländischkenntnisse?
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 22.03.2009 um 13:48:29
 
Hallo
nein in den NL braucht sie als deine Frau keine NL kenntnisse
Zieh nach NL als economisch nicht aktiv und komm nach 6 Monaten wieder, A1 ade.
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nixwissen
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Antwort #2 - 22.03.2009 um 14:32:54
 
Hi,

daß man dort nicht vernünftig Deutsch lernen kann ist nachvollziehbar.
Das könnte wirklich mal ein Ausnahmefall sein, bei dem die Botschaft auf A1 verzichten könnte.
Vielleicht mal die D Botschaft in Pretoria fragen.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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arfe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.03.2009 um 16:19:00
 
Lerato schrieb am 22.03.2009 um 13:35:25:
folgendes Problem. Meine Frau ist Staatsbürgerin des Königreiches Leotho. Man erwartet von ihr den Nachweis grundlegender Deutschkennisse in Form eines A1-Zertifikates. Leider gibt es in ihrem Land kein Goetheinstitut und auch keine Sprachschule, die einen Kursus anbietet.


Eine Chance, dass Deine Frau eine AE für einen Sprachkurs bekommen kann, ist extrem hoch. Ich empfehle Dir dazu ein paar unabhängige Gutachten machen zu lassen, die bestätigen, dass es in diesem Land keine Möglichkeiten zum Erlernen der Deutschen Sprache gibt.

Alles weitere gerne per PN.  Zwinkernd
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Lerato
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Antwort #4 - 23.03.2009 um 09:23:19
 
Danke für die Antworten!

sigi-n schrieb am 22.03.2009 um 13:48:29:
Zieh nach NL als economisch nicht aktiv und komm nach 6 Monaten wieder, A1 ade.  

Verstehe leider nicht ganz was Du meinst mit economisch nicht aktiv. Wenn ich wirklich nach Holland ziehe, würde ich selbstverständlich meinen Arbeitsplatz in Deutschland behalten.
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schneeball
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 25.03.2009 um 21:55:33
 
Zitat:
Hallo
nein in den NL braucht sie als deine Frau keine NL kenntnisse
Zieh nach NL als economisch nicht aktiv und komm nach 6 Monaten wieder, A1 ade.


Hallo!

Das würde mich auch interessieren, wohne ebenfalls sehr grenznah.
Wie wäre es, wenn man den Wohnsitz nach NL verlegt, aber trotzdem nach wie vor den Job in D behält? Gibt es sonst noch was zu beachten?
Was würde dies für die Arbeitserlaubnis des Ehepartners bedeuten? Bekommt er überhaupt eine? In NL, weil man dort lebt, oder in D, weil ich als Ehepartner dort arbeite?
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 25.03.2009 um 22:51:51
 
Lerato schrieb am 23.03.2009 um 09:23:19:
was Du meinst mit economisch nicht aktiv


Das ist im prinzip was du meinst. Leben in NL arbeiten in D
Kannst du aber auch alles bei IND.nl nachlesen

Schneeball
wie das in D ist können die die Experten der Arbeitsagentur besser sagen, wenn du eine in NL hast bekommt sie auch eine ansonsten schwierig
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 25.03.2009 um 23:45:29
 
schneeball schrieb am 25.03.2009 um 21:55:33:
Wie wäre es, wenn man den Wohnsitz nach NL verlegt, aber trotzdem nach wie vor den Job in D behält?
Kein Problem. Du und dein Ehepartner sind nach dem Umzug / Anmeldung in NL Freizügig.

http://www.info4alien.de/doc/vo_eu/2004_38_eg.pdf

A1 oder sonst was, darf nicht verlangt werden. Eine KV und ausreichendes Einkommen, mehr nicht. Ausreichendes Einkommen hast du in der Regel, wenn keine Sozialhilfe in NL beantragt wird.

Dem Ehepartner wird eine AE von 5 Jahren ausgestellt, die zum Arbeiten oder auch selbständig machen, berechtig. ( In NL !)

Solltest ihr später nach D. zurück ziehen, zieht die Freizügigkeit mit um.


Michael

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