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Auslandsrecht bei Eingetragener Lebenpartnerschaft? (Gelesen: 3.991 mal)
Themen Beschreibung: Auslandsrecht bei Eingetragener Lebenpartnerschaft
Xenuran
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21.03.2009 um 15:42:23
 
Mein Freund kommt aus China, ich bin Deutscher und wir wollen zusammen eine Eingetragene Lebenpartnerschaft in Deutschland begründen. Er spricht allerdings noch kein Deutsch. Stimmt es, dass mein Freund auch eine Aufenthaltsgenehmnigung bekommt, wenn er in Deutschland einen Sprachkurs (vermutlich VHS) belegt und Nachweise zum Besuch der Kurse bei der Ausländerbehörde vorlegt?

Und: Gibt es in diesem Fall eine vorgeschriebene Mindestgröße für die gemeinsame Wohnung und wenn ja, wie groß wäre das?

Wir sind beide bereits Volljährig, wohnen noch nicht zusammen, beide ledig.

Vielen Dank
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Antwort #1 - 21.03.2009 um 17:19:58
 
Hallo!

Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft läuft es genau wie bei einer "normalen" Ehe. D.h. dein Verlobter bekommt nach Begrünung der eingetragenen Lebenspartnerschaft (i.d.R.) eine Aufenthaltserlaubnis, wenn er (und das ist GANZ wichtig) einen A1 Test erfolgreich hinter sich gebracht hat. Dafür kommt in aller Regel nur das Goethe Institut China (in den größeren Städten gibt's eins - einfach mal suchen) in Frage. Wenn der Kurs besucht und der Test betsanden ist, kann dein Verlobter ein Visum zur Eheschließung beantragen. Vorher müsst ihr natürlich den ganzen Papierkram bezüglich der Begründung der Lebenspartnerschaft erledigen. Was ihr alles braucht, sagt euch das Standesamt in deiner Stadt. Das ist in jedem Land unterschiedlich.


Liebe Grüße
Wendy
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Antwort #2 - 21.03.2009 um 18:42:14
 
Hi,

wo ist er denn jetzt und wenn in D mit welchem Visum oder Aufenthaltstitel?
Wendy hat richtig geschrieben, daß es wie bei einer "normalen" Ehe abläuft, allerdings ist der Unterschied, daß Ihr diese Partnerschaft wohl kaum in China schliessen könnt. Also müsste er mit einem Heiratsvisum herkommen. Für ein Sprachvisum bräuchte er einen trifftigen Grund (Studium, wichtig für den Job o.ä.).
Wohnungsgrösse oder Einkommen spielt bei dieser FZF nach §28 keine Rolle, es sei denn, Du bist eingebürgerter ehemaliger Chinese.

Schau Dich mal in den Faq um, Dir scheinen einige Grundlagen zu fehlen. In D ist die eingetragene Partnerschaft einer "normalen" Ehe gleichgesetzt, zumindest was das Aufenthaltsrecht betrifft.

Gruß,
Norbert
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Antwort #3 - 21.03.2009 um 19:21:15
 
Es geht also nicht, dass er zum Zwecke der Lebenspartnerschaft nach Deutschland kommt mit einem Sprachvisum (mit dem er natürlich dann die Sprache auch erlernen würde)?
Hatte gehoffte er könnte damit erst mal die Sprache erlernen und dann das Visum in ein Eheschließungsvisum umwandeln. Mist!
Das ist schon richtig schlecht, weil bei ihm kein Goethe Institut ist. Das nächste wäre Hong Kong aber dafür bräuchte er jedes mal ein Visum...
Er ist in China, war noch nie in Deutschland und hat demzufolge auch keinen Aufenthaltstitel. Ich bin gebürtiger Deutscher, habe gerade meine Ausbildung beendet und wollten nun zusammenziehn.
Danke
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nixwissen
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Antwort #4 - 21.03.2009 um 19:59:31
 
Hi,

tja, so einfach ist das eben nicht.
Ist nicht in Guangzhou auch ein GI?
Wenn er nicht gerade aus SZ kommt, ist HK natürlich ein Problem.
Dort unten sollte es aber auch andere brauchbare Sprachkurse geben.

Es gilt grundsätzlich, daß man mit dem richtigen Visum einreisen muß. Mit Sprachvisum herkommen und dann plötzlich "Ehe" "AE nach §28" rufen ist nicht. Normalerweise jedenfalls nicht.

Studiert er oder hat er das vor?
Naja, so ganz ohne Deutsch ist das auch keine Option.

Gruß,
Norbert
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Antwort #5 - 21.03.2009 um 20:17:34
 
Er kommt aus Shenzhen aber das Problem ist, dass er nur Einzelvisa bekommt und die kosten. Abgesehen davon sind die Kurse schweineteuer und davon bräuchte er ja a1.1 a1.2 a1.3 und a1.4 und die dauern ja auch mindestens 9 Monate zusammen.
Guangzhou ist zu weit weg. Nebenbei erwähnt ist er schon 28 und studiert nicht.
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Antwort #6 - 21.03.2009 um 20:57:02
 
Hi,

sagen wir mal so: 9 Monate kann es dauern, bis man A1 schafft. Ohne Bildung länger, Akademiker mit anderen Sprachkenntnissen können das aber auch deutlich schneller schaffen.
Er muß nicht alle Kurse machen, sondern "nur" die Prüfung A1 machen.
Er muß dann wohl zum Konsulat in GZ und das akzeptiert meines Wissens nach nur die Prüfung des GI. Ist umstritten aber lässt sich wohl kaum ändern.
Wie gesagt, die Kurse kann er machen wie er will oder selbst lernen, nur die Prüfung A1 muß er beim GI machen.

Einzelvisa für HK wenn er aus SZ kommt? Aha, bei meiner Bekannten ist das anders. Wenn er wirklich den Kurs besucht, könnte er da vielleicht was dauerhaftes bekommen. Sowas wie ein unechtes Jahresvisum. Immer nur Kurzaufenthalte aber lange (1 Jahr oder mehr) gültig mit beliebig vielen Einreisen. Sowas geht, ob für den Sprachkurs weiß ich aber nicht.

Schweineteuer ist übrigens relativ. Mal überlegt, wie es finanziell aussieht, wenn er mit wenig Deutsch nach D kommt? Einen Job wird er die ersten 1-2 Jahre kaum finden sondern er muß erstmal Deutsch lernen. (Mit A1 kann man kaum nach dem Weg fragen)
Das ist in D auch teuer wenn es was taugen soll.
Dagegen sind die Kurse jetzt noch harmlos, finanziell gesehen.

Wie auch immer, wenn er keinen Grund hat, in D einen D-Kurs zu machen, sehe ich keinen anderen Weg.

Daß er noch nie in D war halte ich auch für keine gute Idee.
Lade ihn mal zu Besuch ein, dabei kann er in kurzer Zeit auch viel mehr Deutsch lernen als in China.
Hat er einen "vernünftigen" Job?

Gruß,
Norbert

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Antwort #7 - 21.03.2009 um 21:26:04
 
Also mir kommt da gerade ein Gedanke:
Wenn es unzumutbar wäre/ oder unmöglich (kenne den Wortlaut nicht) deutsch an seinem Wohnort oder nahe eben diesem zu lernen kann, so meine ich mich zu erinnern, eine Ausnahme gemacht werden. Dann müsste er erst hier deutsch lernen. Aber die Voraussetzungen dafür kennen andere hier im Forum.

Sprachvisum fällt übrigens weg, da man dafür einen guten Grund braucht, also z.B. dass er es für seinen Job braucht.

Es bleibt also so oder so nur ein Visum zur Eheschließung! Ob man die Sprachkenntnisse in diesem Fall ungehen kann, sollte mal geprüft werden.
Mein Rat ist: Sprich mal mit deiner ABH! Wenn du nicht gerade in Bayern wohnst, sind die sicher nett und wissen vielleicht eine Möglichkeit.

Wendy

ps. Wenn ihr nicht dauerhaft in Deutschland leben möchtet (also wenn ihr zum Beispiel ins EU Ausland wollt - und sei es in einem Jahr) fällt die Verpflichtung für A1 auch weg! Zwinkernd
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Antwort #8 - 21.03.2009 um 22:03:20
 
Hi,

Wendy: Verbreite doch hier keine falschen Hoffnungen. Der sitzt in Shenzhen, das ist eine Metropole mit mehr Einwohnern als Berlin. Gute Infrastruktur, da kann er bestens Deutsch lernen. (Naja)
Die Hürden für solche Härten oder Ausnahmen sind extrem hoch.
Vergisst Du derr (wie die Popolskis sagen würden)

Es gibt hier keinen Weg die A1 Kenntnisse zu umgehen. Ausser vielleicht Hochschulabschluss.

Dein PS müsstest Du auch nooch mal erklären.

Sei bitte etwas vorsichtiger mit Deinen Aussagen.

Gruß,
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Antwort #9 - 21.03.2009 um 22:11:43
 
@nixwissen
möglicherweise hat deine Bekannte einen SRS-Pass, da darf man meines Wissens nach ohne Visa nach HK. Wenn er so einen Pass hätte müsste mein Verlobter übrigens gar kein Visum vorzeigen für Deutschland.
Trotzdem danke
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Antwort #10 - 21.03.2009 um 22:12:49
 
Hallo Norbert!

Wie groß Shenzhen ist...keine Ahnung! Wenn es wirklich so groß ist und es da ein Goethe Institut (oder anderes Sprachinstitut) gibt hast du recht.
Aber wir sprechen hier über Möglichkeiten, nicht über die Aussichten der Solchen. Die Chancen für eine A1 Befreihung sind...naja...bescheiden. Aber fragen kann man ja mal an passender Stelle!  Cool

Im übrigen hast du unrecht.

1. Hochschulabschluss hin oder her...das ist nur dann wichtig, wenn die Person aufgrund eben dieses Hochschulabschlusses direkt eine Arbeit findet (also ein Angebot schon vorliegt). Sonst ist das ein Mythos, dass ein Hochschulabschluss vor A1 rettet. Das weiß ich nun wirklich aus erster Hand!

2. Bezüglich meiner anderen Äußerung: Man braucht A1 wenn man beabsichtigt in Deutschland (dauerhaft) zu leben. Für andere Länder nicht. Nach Begründung der Lebenspartnerschaft besteht Freizügigkeitsrecht innerhalb der EU auch für seinen Lebenspartner. Somit kann man die Notwendigkeit von A1 umgehen.

Ist einfach so!  Zwinkernd
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Antwort #11 - 21.03.2009 um 22:16:02
 
nachmal @nixwissen:

mir ist schon bewusst, dass er 'nur' A1 bestehen müsste.
Aber am Goetheinstitut besteht auch der schon aus vier Teilen, die jeweilse 210€ kosten (plus Prüfgebühr)
An sich würde ich ja auch selbst mit ihm über einen Messenger lernen, aber ich weiß ja gar nicht was zur A1 gehört an Stoff...

LG

Mick,
Änderung:
Folgepost folgt:


@ wendy

Shenzhen ist eine riesige Metropole OHNE ein Goethe Institut.
Allerdings ist in der Provinzhauptstadt eins (zu weit weg)
In Hong Kong wäre auch eins (SZ und HK sind nur durch den Perlflußdelta getrennt), aber er würde für jede Einreise ein eigenes Visum benötigen. HK gehört zwar seit über 10 Jahren wieder zur Volksrepublik, aber trotzdem dürfen die Chinesen dort nicht einfach hin, da das Einkommen höher ist und sonst ja alle Festlandchinesen auswandern würden)
Sei nur mal erwähnt.

LG
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Antwort #12 - 21.03.2009 um 22:21:05
 
Auf der Internetseite des Goethe Instituts findest du Beispiele zum Test. Auf Basis dessen kann man gut lernen. Und es gibt auch viele Bücher.
Man kann sich bei jedem Goethe Institut auch nur für den Test anmelden. Ist dann natürlich sehr billig im Vergleich zum Kurs. Also 50 oder 70 Euro schätze ich jetzt mal. Steht aber sicher auf der Seite des Instituts.
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Manis Cinta
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Antwort #13 - 21.03.2009 um 22:24:18
 
Schau mal nach post. Hab ne PM geschrieben.
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Mick
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Antwort #14 - 21.03.2009 um 22:27:51
 
Ich empfehle mal den Austausch im Chat. Ist immer offen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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