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Lebensunterhalt - Nachweis bei Jobwechsel (Gelesen: 1.728 mal)
questionaire
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21.03.2009 um 11:11:41
 
Guten Tag Forum-Teilnehmer,

mein Lebenspartner aus Amerika ist zu mir nach Deutschland gezogen, es fehlt uns jetzt nur noch die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Nun muss ich ja auf der Ausländerbehörde mein Einkommen nachweisen und wir haben hierzu auch schon im Mai den Termin. Da ich bislang selbständig bin und nun ein Jobangebot in Festanstellung habe weiß ich nicht welche Auswirkungen das auf den Nachweis des Lebensunterhaltes hat. Man muss ja 3 Monatsgehälter nachweisen, wenn ich jetzt aber erst Mitte April den neuen Job annehme bin ich ja auch noch in Probezeit, wird das dann negativ gewertet? Wie berechne ich denn den nötigen Lebensunterhalt. Warmmiete + wieviel Euro im Monat pro Person?

Vielen Dank für Euer Feedback im Voraus
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schweitzer
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Antwort #1 - 21.03.2009 um 21:13:01
 
Hier ist einiges nicht ganz klar - deshalb sind Nachfragen nötig, um korrekt antworten zu können:

Es handelt sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft?

Du bist Deutscher, hast neben der deutschen nicht die Staatsaneghörigkeit Deines Lebenspartners bzw. hast nicht schon mehrere Jahre im Land Deines Partners gelebt und gearbeitet?

Wenn Du beide Fragen bejahen kannst, ist es für die Erteilung der AE für Deinen Partner unerheblich, ob Du ausreichendes Einkommen für die gemeinsame Lebensunterhaltsssicherung nachweisen kannst oder nicht - er hat dann ANSPRUCH auf die AE unabhängig von der LU - Sicherung. (Die ABH könnte allenfalls bei der erstmaligen Erteilung der AE diese zunächst lediglich für ein Jahr befristen - Verlängerungsoption besteht aber auch dann weiter, wenn der LU fortgesetzt nicht gesichert ist, die Lebenspartnerschaft aber weiter rechtmäßig in Deutschland besteht und gelebt wird.)

Wenn Du die Fragen nicht bejahen kannst oder es nicht um eine eingetragene Lebenspartnerschaft geht, müsstest Du noch mal exaktere Informationen liefern - vielleicht erklärt sich dann auch, weshalb Du im Einbürgerungsforum gepostet hast ...  hä?

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Antwort #2 - 23.03.2009 um 20:21:08
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es handelt sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft und laut der Ausländerbehörde muss ich, neben einem Wohnungsnachweis, auch einen Einkunftsnachweis erbringen. Als Selbständiger wäre es meine Einkommenssteuererklärung 2008, die ich ja noch nicht habe, als Angestellter sind es 3 Monatsgehälter. Ich hoffe das mein Jobwechsel nun nicht die Erteilung der Aufenthaltgenehmigung von meinem Lebenspartner negativ beeinflusst.
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schweitzer
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Antwort #3 - 23.03.2009 um 20:48:24
 
questionaire schrieb am 23.03.2009 um 20:21:08:
Es handelt sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft und laut der Ausländerbehörde muss ich, neben einem Wohnungsnachweis, auch einen Einkunftsnachweis erbringen.


Das ist, wie ich schon ausgeführt habe, so, da Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, nicht korrekt.

questionaire schrieb am 23.03.2009 um 20:21:08:
Ich hoffe das mein Jobwechsel nun nicht die Erteilung der Aufenthaltgenehmigung von meinem Lebenspartner negativ beeinflusst. 


Das dürfte er nicht. Wenn es doch Schwierigkeiten geben sollte, würde ich die ABH mal freundlich nach der Rechtsgrundlage für ihr Handeln fragen. - Ich hoffe, es bleibt Euch erspart, den Rechtsweg beschreiten zu müssen.

Kannst ja, wenn Du magst, mal posten, wie es weiter - bzw. ausgeht.

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