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als ALGII empfänger darf mann sparen? (Gelesen: 2.391 mal)
chilindrina
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20.03.2009 um 23:07:28
 
Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage, ALGII-empfängern können/dürfen sparen? ich meine als Altersvorsorge die Freibetrag von 200€ por Lebensjahr? und wenn ja wo soll das Geld bewahren unter die Matratze oder Kreditinstitut? in einer Bank wird das verzinst, soll mann die zinsen auch melden bei der ARGE?
Ich weiss sind viele Fragen ich hoffe Ihr könnte mir helfen.
Vielen Dank,
Chilindrina
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Enda
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Antwort #1 - 20.03.2009 um 23:55:31
 
Klar darfst du sparen (können ist eine andere Frage Zwinkernd). Musst du sogar (z.B. für größere Kostenpunkte wie neue Waschmaschine oder so). Zinsen bei der Bank müssen als Einkommen der ARGE gemeldet werden, aber du hast ja auch Freibeträge. Die Zinsen sind also nicht automatisch gleich wieder weg. Bei eventuellen Folgeantragen ist dein Erspartes dann als Vermögen anzugeben.
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chilindrina
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Antwort #2 - 21.03.2009 um 00:06:56
 
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort, ich meine Sparen für die Altervorsorge d.h. dem Freibetrag von 200€ pro Lebensjahr d.h. für Eheleute (M,35 und F,35) wären ca. 10,000€ ist diese Betrag unertastbar? gilt als Vermögen?
Vielen dank,
Chilindrina
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Antwort #3 - 21.03.2009 um 00:19:38
 
Sind glaube ich nur 150 Euro pro Lebensjahr, aber ja, ist geschützt. Und ich meine zu erinnern, dass Vermögen speziell zur Altervorsorge unter bestimmten Voraussetzungen auch noch oberhalb dieser Vermögensgrenze geschützt ist.
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chilindrina
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Antwort #4 - 21.03.2009 um 00:22:35
 
@n Enda,
vieln Dank für deine Antwort.
Chilindrina Smiley
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chilindrina
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Antwort #5 - 21.03.2009 um 12:40:25
 
@n Enda,
bevor ich vergesse, was sind diesem besonders Voraussetzungen, zum sparen für die Altervorsorge?,
Vilen Dank.
Chilindrina
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Antwort #6 - 21.03.2009 um 13:02:46
 
Du, da bin ich nicht sicher. Frag da besser mal in einem Erwerbslosen- oder Sozialhilfe-Forum nach. Ich glaube, dass bezieht sich vor allem darauf, dass Vermögen zur Altervorsorge vertraglich und unwiderruflich erst ab Renteneintritt genutzt werden kann, und nicht schon früher für irgendwas anderes.

Davon unabhängig ist aber das sonstige "Schonvermögen" von 150 x Lebensalter.
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chilindrina
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Antwort #7 - 21.03.2009 um 13:41:47
 
Hallo,
noch eine Frage, die Freibeträge für minderjährige Kinder von 3,100€ werden zusätzlich dazu angerechnet in der Bedarfgemeinschaft oder muss jedes kind seine eigenes Sparbuch oder Girokonto besitzen? oder zähl zu dem gesamten Bedarfgemeinschaft?.
Vielen Dank.
Chilindrina
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