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Regeleinbürgerung Unterkunft (Gelesen: 1.351 mal)
MrsWilson
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Regeleinbürgerung Unterkunft
20.03.2009 um 11:44:10
 
Hallo erstmal,

ich (deutsch) bin mit meinem Mann (Nigeria) seit fünf Jahren verheiraten, nun möchte er sich einbürgern lassen über das Prinzip der Regeleinbürgerung (Ehegatte von Deutschen).
Es werden auch alle Anforderungen erfüllt, nun meckert aber die Einbürgerungsbehörde wegen der Unterkunft. Ich bin noch Studentin, und ich wohne mit meinem Mann noch im Haus meiner Eltern (seit 4 Jahren). Wir haben zwei separate Zimmer und ein Bad, für die Küche gilt Mitbenutzung. Wir zahlen keine Miete oder so, arbeiten aber auch im Haushalt mit.

Nun meint unser Sachbearbeiter, dass das für eine Einbürgerung nicht ausreicht, weil wir eine eigene Wohnung brauchen. Ein Untermietsverhältnis sei es ja auch nicht, da das Haus im Eigentum meiner Eltern ist.

Ich versteh nicht, was das Problem ist. Finanziell gibt es kein Problem, wir hätten genug Geld für eine eigene Wohnung, so ist es aber praktischer Zwinkernd

Also die Frage an euch: Ist eine Regeleinbürgerung unter diesen Voraussetzungen nicht möglich?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten,

Gruß MrsWilson
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Mely1802
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.03.2009 um 18:01:09
 
Hallo Mrs. Wilson,

also unsere Wohnverhältnisse gleichen haargenau euren. Und mein Mann hat diesen Monat die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten (Regeleinbürgerung).
Also, lass dich nicht verunsichern. Die Bestätigung meiner Eltern, dass wir in dem Haus mietfrei wohnen dürfen, lag noch von unserem Heiratsvisum vor. Unser Sachbearbeiter hat uns darauf gar nicht mehr angesprochen.
LG;
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.03.2009 um 18:48:53
 
Hi,

macht doch einen Mietvertrag mit Deinen Eltern. Zwei Zimmer mit eigenem Bad, Mitbenutzung der Küche. Miete 0€, Nebenkosten werden separat abgerechnet.
Eine eigene Wohnung müsst Ihr nicht haben.
Der SB braucht aber einen Mietvertrag für seine Unterlagen.
(In meinen Augen ziemlich engstirnig  nach Deinen Angaben)

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.03.2009 um 11:09:38
 
MrsWilson schrieb am 20.03.2009 um 11:44:10:
Nun meint unser Sachbearbeiter, dass das für eine Einbürgerung nicht ausreicht, weil wir eine eigene Wohnung brauchen. Ein Untermietsverhältnis sei es ja auch nicht, da das Haus im Eigentum meiner Eltern ist.



halte dem Kollegen einfach mal den § 8 StAG unter die Nase:

§ 8 (1)  (...)
3. eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen gefunden hat und ....

§ 9
(1) Ehegatten oder Lebenspartner Deutscher sollen unter den Voraussetzungen des § 8 eingebürgert werden, wenn ....

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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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