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Auszug aus dem Familienregister (Gelesen: 5.175 mal)
Felidae
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19.03.2009 um 19:31:30
 
Hallo ich bin neu und habe sogleich eine Frage  Zwinkernd

Was ist gemeint mit einem Auszug aus dem Familienregister und wo bekomm ich das her?
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Blaise
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Antwort #1 - 19.03.2009 um 20:45:53
 
Felidae schrieb am 19.03.2009 um 19:31:30:
Was ist gemeint mit einem Auszug aus dem Familienregister und wo bekomm ich das her? 

Wo, von wem und für was wird dieser Auszug denn verlangt?
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Saxonicus
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Antwort #2 - 21.03.2009 um 10:37:36
 
Felidae schrieb am 19.03.2009 um 19:31:30:
Was ist gemeint mit einem Auszug aus dem Familienregister und wo bekomm ich das her? 

Vom Standesamt.
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Antwort #3 - 21.03.2009 um 18:24:56
 
Saxonicus schrieb am 21.03.2009 um 10:37:36:
Vom Standesamt.

Im (deutschen) Standesamt wird kein "Familienregister" geführt!
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Saxonicus
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Antwort #4 - 21.03.2009 um 20:08:53
 
Blaise schrieb am 21.03.2009 um 18:24:56:
Im (deutschen) Standesamt wird kein "Familienregister" geführt!

Ich nehme an der TS hat sich nur falsch ausgedrückt und meint das Familienbuch (was ja wohl letztlich ein Register ist).
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Felidae
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Antwort #5 - 22.03.2009 um 10:05:17
 
Hallo, entschuldigt das ich micht jetzt erst wieder melde, aber ich bin nicht so oft online.

Den auszug aus dem Familienregister soll ich dem Standesamt bringen, damit ich meinen Familiennamen ändern kann.
Allerdings habe ich von einem Familienregister in Deutschland noch nie etwas gehört!

Und ich habe wirklich einen "Auszug aus dem Familienregister" gemeint, Saxonicus!  Zwinkernd

Könnte damit auch eher eine Abstammungsurkunde gemeint sein?
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Antwort #6 - 22.03.2009 um 10:46:51
 
Frag doch einfach bei dem Standesbeamten nach, der den Auszug sehen will. Zwinkernd Also ob du den Begriff "Familienregister" richtig verstanden hast und wo es das Ding gibt.
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Blaise
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Antwort #7 - 22.03.2009 um 14:08:07
 
Saxonicus schrieb am 21.03.2009 um 20:08:53:
Ich nehme an der TS hat sich nur falsch ausgedrückt und meint das Familienbuch (was ja wohl letztlich ein Register ist).  


Das Familienbuch ist kein "Register", es gibt (seit 2009) Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- und Sterberegister.

@Felidae
Wo (in welchem Staat) sind sie denn geboren?

Falls die Urkunde für eine Namensänderung bestimmt ist, kann es sein, dass eine "beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch" oder ein "beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenbuch verlangt wird" ?
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Antwort #8 - 22.03.2009 um 19:32:13
 
@blaise

Ich bin in Deutschland geboren.

@Enda

Wenn jeder hier bei den entsprechenden Behörden nachfragen würde und könnte, würde es dieses Forum wohl so in dieser Art nicht geben.  Zwinkernd

Aber wahrscheinlich werde ich wohl doch morgen nochmal beim Standesamt anrufen und nachfragen.
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