Hallo Tiffy,
Herr Y kann der Vaterschaft anerkennen, die Mutter muss zustimmen. Allerdings bleiben die (ganz anderen, weil familienrechtlichen) Themen der Vaterschaftsanfechtung, der Unterhaltspflicht des rechtlichen Vaters sowie moralische Fragen. Dies sind aber eben andere Themen.
Eine Vaterschaftanerkennung kann jederzeit erfolgen, wenn es noch keinen rechtlichen Vater gibt. (War Frau X zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, ist bis zur Vaterschaftzsanfechtung der Ehemann der rechtliche Vater.) Die Staatsangehörigkeit des Mannes, der die Vaterschaft anerkennt, spielt keine Rolle.
(Zur Information, bitte nicht falsch verstehen!) Die Anerkennung durch einen Mann der nich Vater (Erzeuger) ist damit dieser dann als rechtlicher Vater ausländerrechtliche Vorteile hat, (etwa die
FZF zum deutschen Kind, für die keine Sprachkenntnisse vor Einreise nötig sind), wäre eine Straftat. Die Behörden könnten diese Vaterschaft auch anfechten. Das gilt nicht, wenn Frau X und Herr Y heiraten und Herr Y die
FZF zur Ehefrau beantragt, was natürlich jederzeit möglich und problemlos wäre.