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Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen??? (Gelesen: 8.572 mal)
souraya
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Antwort #15 - 19.03.2009 um 11:48:52
 
Hallo ihr Lieben,

nur zur Info für euch:

Wir waren heute bei der ABH und besser hätte ich es mir nicht erträumen können.
Die Dame war super freundlich und super lieb. Ich bin soooo froh, dass wir sie als Ansprechpartnerin.

Es war auch überhaupt nicht so, wie man sich das Vorstellt.

Nun müssen wir- klar, wie jeder Andere auch, etwa 6-8 Wochen warten und dann sehen wir mal weiter.

Ich habe ein gutes Gefühl, auch wenn er ausreisen müsste um wieder einzureisen.

super sonnige Grüße aus Hamburg Laut lachend

Souraya
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reinhard
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Antwort #16 - 19.03.2009 um 12:54:56
 
souraya schrieb am 19.03.2009 um 11:48:52:
Es war auch überhaupt nicht so, wie man sich das Vorstellt.

Souraya


Das ist sicherlich das Hauptproblem – Du stellst Dir vor, Du wirst in Ketten gelegt und nach Sibirien deportiert. Die ABH macht das aber eher selten.

Aber hinterher ist man immer klüger. Schönen Frühlichgsanfang!
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lindaa
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Antwort #17 - 19.03.2009 um 13:36:35
 
Hallo Souraya,
es freut mich dass Du nun etwas beruhigter bist, den Rest werdet ihr hoffentlich auch ohne weitere Hürden bewältigen Smiley! Bei uns ist die Ausgangslage genauso wie bei Euch und wir haben auch das Glück dass die Bearbeiterin in der Ausländerbehörde eine sehr freundliche Frau ist, ich hatte zuvor genauso Angst wie Du, aber im Nachhinein völlig unbegründet!

Alles Gute!
Linda
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Sternchen81
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Antwort #18 - 19.03.2009 um 14:52:43
 
Wenn er ausreisen musste, heisst es NICHT automatisch, dass er wieder schnell bei dir sein kann, denn er muss ein Visum zur FzF beantragen und die deutsche Botschaft in Rabat wäre in diesem Fall die zuständige Behörde, die über den Visumantrag entscheissen muss. Eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde ist jedoch nicht bindend.

Die Botschaft behält für sich immer das letzte Wort und kann, auch bei Vorlage einer Vorabzustimmung bzw. Zustimmung der ABH, die Sache ablehnen/weiter ziehen. Die Botschaft kann ja auch richtig Zeit nehmen (für die Bearbeitung des Falles). Sie hat im übrigen das Recht dazu. Bei einer Ausreise wird der Fall mit höhen Sicherheit von der Botschaft erneut genauer geprüft. Es hängt alles von der Vorgeschichte ab (ob er strafrechtlich aufgefallen ist, illegaler Aufenthalt...usw..)

Die Ausländerbehörde sind gemäss §31. AufenthG im Visumverfahren beteiligt und muss eine Stellungnahme abgeben. Ohne Zustimmung der Ausländerbehörde darf die Botschaft kein Visum erteilen.

Ich hoffe, dass die Sache ohne "Ausreise" erledigt wird, damit ihr eine schöne Zukunft in Ruhe und ohne Stress/Angst/Schwierigkeiten aufbauen könntet. Sollte die Ausländerbehörde die Ausreise für richtig halten, würde ich raten, gegen die Aureiseaufforderung bzw. Abschiebeandrohung Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben. Der Anwalt soll aber
vorher
Akteneinsicht beantragen und die Erfolgchancen einer möglichen Klage beurteilen.
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souraya
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Antwort #19 - 19.03.2009 um 15:07:06
 
@ Sternchen81:

Ich weiß, dass es viel Stress in Anspruch nehmen kann, aber hey, ich bin ja leider nicht diejenige die darüber bestimmt- leider...

Aber ich werde mich nicht verrückt machen, noch nicht. Ich bin glücklich erst mal diesen Tag hinter mich gebracht zu haben, glaube mir.

Wenn die Ausreise sein muss, werde ich doch hoffentlich vorher erfahren oder kommen sie einfach nach Hause und holen ihn ab?

@Reinhard:

ich danke dir vielmals für Deinen Rat und dir auch einen schönen Frühlingsbeginn Smiley

@ Lindaa:

Deine Worte in Gottes Gehör, meine Liebe...
Hast du schon alles hinter dich gebracht bzw. ihr?

Hallo Einbeck,

danke, dass du mir Mut gegeben hast, ich könnte dich drücken!
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« Zuletzt geändert: 20.03.2009 um 18:03:13 von Tippi » 
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Sternchen81
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Antwort #20 - 19.03.2009 um 15:22:26
 
ich habe ja aus eigener Erfahrung gesprochen, da bei mir die Sache bissle ähnlich war.

Zu deiner Frage:

"sie werden ihn nicht abholen, sofern es keine schrifliche Ausreiseaufforderung/Abschiebeandrohung und eine Grenzübertrittsbescheinigung zugestellt wurde".

Die Ausreiseaufforderungsbescheinigung enthält eine Begründung der Ausreisepflicht und eine "Rechtmittelbelehrung". Wenn er weder fristgemäss ausreist, noch fristgemäss gegen den Bescheid Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhebt, wird er abgeschoben.

Wenn er fristgemäss eine Klage einreicht, wird die Abschiebung nicht vollzogen, bis die Klage entschieden ist. Die Klage kostet 363EUR und die Anwaltsgebühren beträgen ca. 500EUR, wenn der Anwalt nach RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) rechnt.

LG Sternchen
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souraya
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Antwort #21 - 19.03.2009 um 15:44:59
 
@ Sternchen:

Wie meinst du das? Ich verstehe grad nur Bahnhof.
Ich bin der größte Laie wenn´s um dieses Thema geht...

Kannst du mir das erklären?
Wie war denn dein Fall, wenn ich fragen darf?

Sternchen81 schrieb am 19.03.2009 um 15:22:26:
Wenn er fristgemäss eine Klage einreicht, wird die Abschiebung nicht vollzogen, bis die Klage entschieden ist. Die Klage kostet 363EUR und die Anwaltsgebühren beträgen ca. 500EUR, wenn der Anwalt nach RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz) rechnt.


Würde es sich überhaupt lohnen zu klagen?
Oder müsste man nach der Begründung gehen?

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« Zuletzt geändert: 20.03.2009 um 18:04:27 von Tippi » 
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Sternchen81
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Antwort #22 - 19.03.2009 um 16:00:48
 
Erst nach Akteneinsicht wird die Frage von einem Rechtsanwalt (für Ausländerrecht) beantwortet. Falls du einen Anwalt aus HH brauchen würdest, könntest du mir ne Privatnachricht schicken, weil meiner auch in HH tätig ist. 


LG Sternchen
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reinhard
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Antwort #23 - 20.03.2009 um 13:56:53
 
souraya schrieb am 19.03.2009 um 15:07:06:
Wenn die Ausreise sein muss, werde ich doch hoffentlich vorher erfahren oder kommen sie einfach nach Hause und holen ihn ab?


Nein, in unserem Land wird niemand einfach morgens abgeholt.

Falls die Ausländerbehörde die Ausreise und Wiedereinreise für nötig hält, schicken sie ganz normal einen Brief, und dann hat er Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

"Abgeholt" werden ausreisepflichtige AusländerInnen allerdings manchmal, wenn sie vorher drei bis fünf solcher Briefe und Aufforderungen ignoriert haben.

Warte erst mal in Ruhe auf das Ergebnis des Termins. Falls es später mal neue probleme gibt: Mit den nötigen Informationen lassen sich alle Probleme bewältigen.

souraya schrieb am 19.03.2009 um 15:48:43:
Würde es sich überhaupt lohnen zu klagen?
Oder müsste man nach der Begründung gehen?


Erst mal hast Du die Sachbearbeiterin kennen gelernt und bist zufrieden – vielleicht bleibt es ja so.

Falls die Ausreise verlangt wird, solltest Du Dich fragen:
• Wie viel kostet eine Klage, welche Chancen gibt es, wie lange dauert es?
• Wie viel kostet eine Ausreise und Wiedereinreise, ist das Risiko groß, wie lange dauert es?

Aber, wie gesagt: Erst wenn es das Problem tatsächlich gibt, ist es nötig, diese Fragen zu beantworten. Wenn Ihr einfach das Okay bekommt, brauchst Du ja nichts mehr.
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souraya
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Antwort #24 - 20.03.2009 um 17:03:08
 
Einen wunderschönen Tag wünsche ich dir Reinhard!

Ehrlich gesagt mache ich mir im Moment keinen Kopf darum. Ich warte, wie du auch schon gesagt hast, erst einmal das Ergebnis ab und dann kann ich ja immer noch reagieren...

Ich würde niemals auf die Idee kommen so einen Brief zu ignorieren. Das würde alles ja nur ins Negative ziehen und das ist ja auch keine Art.
Dennoch ist es gut zu wissen, dass so etwas nur in solchen Fällen passiert.

Die werden ja mit Sicherheit auch die Begründung hierzu schreiben, denke ich.

Könnte ich dir dann, wenn es mal der Fall sein soll, die Begründung per Mail zukommen lassen? Das wäre mir eine große Hilfe

Ich lasse mir meine Laune auf jeden Fall nicht nehmen und sie hatte auch positive Äußerungen gemacht durch die Blume, was mir ja echt Hoffnungen gemacht hat. Außerdem weiß ich ja auch, dass nicht sie alleine darüber entscheiden kann. Aber nichts desto trotz hat es mir Mut gemacht und das rechne ich ihr natürlich auch an.
Mein Mann fragte sie nämlich strahlend, ob sie sich gerne ein paar Bilder anschauen möchte und daraufhin sagte sie uns ganz warmherzig, dass er das ja gerne machen kann, wenn er sich hier seinen Pass abholt.

Das war einfach super süß
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Tippi
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Antwort #25 - 20.03.2009 um 18:09:57
 
Das Sachliche ist geklärt.

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