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Ehemann mit Duldung - Befragung bei der ABH - muss Ausreise erfolgen??? (Gelesen: 8.547 mal)
souraya
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16.03.2009 um 17:06:50
 
Hallo ihr Lieben,

ich habe mich heute hier angemeldet und weiß nicht so recht, ob ihr mir Hilfestellungen geben könnt, aber ich probiere es einfach mal.

Mein Mann und ich haben am 20. Februar jetzt standesamtl. geheiratet.
Allerdings ist er nur geduldet (marokkanisch) und ich habe die dt. Staatsangehörigkeit. Vorher waren wir aber etwas über ein Jahr islam. verheiratet.
Nun haben wir eine Einladung bekommen zur Befragung und er zusätzlich zur Sicherheitsbefragung. hmmm

Von meinem Anwalt wurde ich noch zusätzlich darauf vorbereitet, dass er evtl. das Land verlassen muss bevor er wieder einreisen darf. Nun habe ich schreckliche angst a. vor der Befragung, weil es ja echt icht angenehm sein soll und b. vor der evtuellen Ausreise...

Hat da jemand Erfahrungen?

Danke Fons, für deine Liebe Willkommensmail!
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« Zuletzt geändert: 16.03.2009 um 18:13:11 von Tippi » 
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reinhard
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Antwort #1 - 16.03.2009 um 18:33:16
 
Eine solche Befragung wird es wohl in einem solchen Fall immer geben. Der Grund: Er ist ausreisepflichtig, hat also keinen legalen Aufenthalt hier, und die Ausländerbehörde möchte gerne feststellen, ob es eine "echte" Ehe ist oder ob Du ihm durch die Ehe nur helfen willst, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.

Vor der Befragung müsst Ihr keine Angst haben.

Wenn die Ausländerbehörde Euch glaubt, ist die Sicherheitsüberprüfung eine Prüfung ohne Euch – die Ausländerbehörde fragt bei BKA und anderen an, ob gegen den marokkanischen Mann etwas vorliegt.

Ob er ausreisen muss, kann ich so nicht beurteilen. Für die Aufenthaltserlaubnis braucht er einen gültigen marokkanischen Pass und eine gültige Ehe mit Dir. Problem kann sein, wenn ein Ausweisungsgrund vorliegt – darüber solltet Ihr sowohl mit der Ausländerbehörde als auch mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt sprechen. Manchmal gibt es da zwei Meinungen, und dann müsst Ihr überlegen, ob sich der Streit lohnt.

Es kann nämlich auch sein, dass Ausreise und Einreise die kürzeste und billigste Möglichkeit ist, die Probleme aus der Ausländerakte zu entfernen, weil man dann sozusagen "neu startet". Und möglicherweise kann man Ausreise und Einreise auch mit einem Familienurlaub verbinden.
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Antwort #2 - 16.03.2009 um 21:46:34
 
super, ich danke Dir. Smiley
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souraya
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Antwort #3 - 16.03.2009 um 22:03:22
 
Achso, ich habe vor lauter Aufregung ganz vergessen zu erwähnen, dass er bereits seit Kurzem im Besitz seines Nationalpasses ist.
Klar, wir hätten ja sonst auch gar nicht hier in Hamburg heiraten dürfen.
Ich weiß auch nicht. Man munkelt ja auch, dass wenn der Partner ausreist, das man dann wiederum einen Gewissen Netto bzw. Bruttosatz verdienen muss etc.
Nun weiß ich natürlich auch nicht, ob dies alles im möglichen Rahmen ist.
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Antwort #4 - 16.03.2009 um 22:58:22
 
souraya schrieb am 16.03.2009 um 22:03:22:
Man munkelt ja auch, dass wenn der Partner ausreist, das man dann wiederum einen Gewissen Netto bzw. Bruttosatz verdienen muss etc.


Ja man munkelt viel wenn der Tag lang ist Zwinkernd

In der Regel ist das Einkommen egal, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit hast.

Zur Regelausnahme empfehle ich die Boardsuche. Zum Rest hat Reinhard schon gute Tipps gegeben.

Liebe Grüße

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souraya
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Zum Interview mit Pass als Geduldeter... HILFE!!!
Antwort #5 - 18.03.2009 um 17:00:46
 
Hallo meine Lieben,

ich habe da mal eine Frage: Mein Mann und ich sind morgen eingeladen bei der Ausländerbehörde hier in Hamburg.
Wir haben am 20. Februar standesamtlich geheiratet.
Nun wurden wir eingeladen- zuerst hatte ich große Angst vor der Befragung, aber ihr Lieben habt mir die Angst genommen, in dem ihr mich aufgeklärt habe( Wofür ich euch sehr dankbar bin!!!)

Nun aber habe ich noch größere Angst seinen Reisepass dort vorzulegen, den wir extra für die Hochzeit beantragt hatten (er ist marokkaner und ich bin deutsche algerischen Ursprungs)

Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen und er sagte, ich solle den Pass lediglich kopieren und mir bei der Ausländerbehörde quittieren lassen, dass ich ihn rausgegeben habe an die ABH.

Ist es richtig oder gibt es mehr was ich da machen kann?

BITTE BITTE GEBT MIR HILFESTELLUNGEN, ICH HABE SOLCHE ANGST, DASS MAN UNS VOR ORT TRENNT!!!

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Tippi
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Antwort #6 - 18.03.2009 um 18:30:14
 
Ich habe das mal an deinen alten Thread getackert  Cool
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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reinhard
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Antwort #7 - 18.03.2009 um 18:36:35
 
souraya schrieb am 18.03.2009 um 17:00:46:
Hallo meine Lieben,

ich habe da mal eine Frage: Mein Mann und ich sind morgen eingeladen bei der Ausländerbehörde hier in Hamburg.
Wir haben am 20. Februar standesamtlich geheiratet.

Nun aber habe ich noch größere Angst seinen Reisepass dort vorzulegen, den wir extra für die Hochzeit beantragt hatten (er ist marokkaner und ich bin deutsche algerischen Ursprungs)

Ich habe mit meinem Anwalt gesprochen und er sagte, ich solle den Pass lediglich kopieren und mir bei der Ausländerbehörde quittieren lassen, dass ich ihn rausgegeben habe an die ABH.


Was passieren wird, kann wirklich niemand sagen. Dabei kommt es ja auch auf seine Vorgeschichte an. Vermutlich hatte er eine Duldung, weil er keinen Pass hatte, und hat der ABH erzählt, er könnte aus irgendwelchen Gründen keinen kriegen. Das es dann plötzlich klappt, wenn die Heirat ansteht, kann natürlich von Seiten der ABH zu kritischen Rückfragen führen. Aber letztlich passiert das nicht nur einmal, die ABH kennt ähnliche Fälle.

Soweit es nur um eine Befragung zur Hochzeit geht, ist kaum zu erwarten, dass die ABH noch am gleichen Tag zu einer Entscheidung kommt.

Du solltest Dich ansonsten auf deinen Anwalt verlassen, der die Hintergründe kennt und mit der ABH bereits zu tun hatte.
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souraya
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Antwort #8 - 18.03.2009 um 20:41:40
 
reinhard schrieb am 18.03.2009 um 18:36:35:
Was passieren wird, kann wirklich niemand sagen. Dabei kommt es ja auch auf seine Vorgeschichte an. Vermutlich hatte er eine Duldung, weil er keinen Pass hatte, und hat der ABH erzählt, er könnte aus irgendwelchen Gründen keinen kriegen. Das es dann plötzlich klappt, wenn die Heirat ansteht, kann natürlich von Seiten der ABH zu kritischen Rückfragen führen. Aber letztlich passiert das nicht nur einmal, die ABH kennt ähnliche Fälle.

Soweit es nur um eine Befragung zur Hochzeit geht, ist kaum zu erwarten, dass die ABH noch am gleichen Tag zu einer Entscheidung kommt.


Hallo Reinhard,

vorab danke ich dir für Deine Reaktion und natürlich auch Deine Antwort Smiley

Allerdings muss ich hierzu sagen, dass mein Mann seit seinem 13. Lebensjahr hier ist und er also seine bewusste Zeit hier erlebt hat.

Er hat seinen Schulabschluss hier gemacht und ist seinen Pflichten- bis auf diese, dass er seinen Pass besorgen musste, nicht nachgekommen.

Ich denke, dass interessiert die Behörden aber auch herzlich wenig, dass er nicht Himmel und Hölle daran gesetzt hat. Würde in dem Fall mit Sicherheit auch so denken.

Erst ich habe ihn ja dazu gedrängt seinen Pass machen zu müssen und bin auch den Laufkram mit ihm erledigen gegangen. Berlin, Düsseldorf etc. Dazu muss ich aber auch ehrlicher Weise sagen, dass wir es dann auch geheim gehalten haben, was sie uns mit Sicherheit nicht anrechnen können. Aber wie gesagt, den Pass haben wir nicht lange vorher gemacht.

Ich hoffe, daraus werden sie uns keinen Strick ziehen, aber ich wollte und will meinen Mann nach wie vor nicht verlieren- nicht an einem Land in dem er sich nicht zu Hause fühlt und von mir brauchen wir da auch erst gar nicht zu reden.

Ich glaube, ich bin einfach nur ein Stück verzweifelt und voller Sorgen und Ängste, wie er auch.
Wir lieben uns wie jedes andere Paar, wie am ersten Tag und entdecken uns Tag für Tag.

Ich habe auch die Befürchtung, dass wir uns im Interview etwas unterscheiden.
Wahrscheinlich wirst du ja wissen, dass Männer Daten nicht so genau nehmen oder aber auch einfach vergessen, wie den Jahrestag oder oder oder... Außerdem ist er der deutschen Sprache auch nicht sooo mächtig wie du oder ich.
Ach, vielleicht ist es auch nur die Sorge einer Frau und ich unterschätze ihn da nur... Ich habe wirklich Angst, obwohl ich wirklich kein ängstlicher Mensch bin.

Entschuldigt, dass ihr nicht nur Beratung sondern auch Psychologen für mich seid, aber ich habe wirklich keine Ahnung.

Liebe Grüße aus Hamburg

Souraya
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Antwort #9 - 18.03.2009 um 21:05:21
 
Reinhard hat sehr gut geantwortet

Es gilt wie die Ausländerbehörde handeln wird ist uns hier nicht bekannt und vorhersehbar, um dies evtl. beurteilen oder einschätzen zu können müßte man viel mehr Details oder seine Ausländerakte kennen.
Wir kennen seine Geschichte, auch ausländerechtliche Geschichte nicht.

Euer Rechtsanwalt hat Erfahrungen, kennt Akte Vorgang und Ausländerbehörde, er kann sicherlich helfen und Sachverhalt und Handeln beurteilen, es heißt abzuwarten.

Ja Ihr werdet wohl Geduld haben müssen und abwarten müssen wie die ABH handelt.
Die ABH dürfte eine Befragung und evtl. Abweichungen bei Antworten durchaus bewerten und richtig würdigen können, so viel Vetrauen sollte man Ihr entgegenbringen.
Befragungen werden ja einige gemacht und Menschen mit Stärken und Schwächen kennen bzw. sind die Mitarbeiter selbst ja auch.

Das er mittlererweile einen Pass hat dürfte der ABH, wenn diese von Eurer Heirat weiß, auch bekannt sein, denn ohne das man sich ausweisen kann, seine Identität belegen kann, kann man in Deutschland nicht heiraten.
Würde der ABH offen und ehrlich entgegentreten und nichts verschweigen.

Ansonsten verkneife ich mir Komentare zur Ausreisepflicht und
Pass auch wenn ich hier gerne einiges Grundsätzliches sagen würde.

Nur eines ganz generell:
Als Behördenmitarbeiter mag ich es nicht von Kunden verarscht zu werden.
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souraya
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Antwort #10 - 18.03.2009 um 21:14:21
 
Danke dir für deine Information, Einbeck.

Ich meine auch nur, dass wir es bis zur Anmeldung zur Eheschließung verschwiegen haben. Das ist alles.
Es ist nicht unsere Absicht jemanden hinters Licht führen zu wollen und ich verstehe es auch, dass du oder generell keiner verarscht werden möchte.
Zu der Ausreise: ich nehme an, dass er ausreisen muss, aber hoffe natürlich nicht darauf.
Ich möchte einfach nur vorbereitet sein.
Es ist mir schon bewusst, dass von Fall zu Fall anders entschieden werden kann, weil sich Akten unterscheiden.
Ich danke dir vielmals für deine Auskunft.

liebe Grüße

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Antwort #11 - 18.03.2009 um 21:16:39
 
Einbeck schrieb am 18.03.2009 um 21:05:21:
Euer Rechtsanwalt hat Erfahrungen, kennt Akte Vorgang und Ausländerbehörde, er kann sicherlich helfen und Sachverhalt und Handeln beurteilen, es heißt abzuwarten.



Du hast recht: Geduld ist eine Tugend Smiley
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Antwort #12 - 18.03.2009 um 21:20:35
 
Einbeck schrieb am 18.03.2009 um 21:05:21:
Die ABH dürfte eine Befragung und evtl. Abweichungen bei Antworten durchaus bewerten und richtig würdigen können, so viel Vetrauen sollte man Ihr entgegenbringen.
Befragungen werden ja einige gemacht und Menschen mit Stärken und Schwächen kennen bzw. sind die Mitarbeiter selbst ja auch.


Bitte denke nicht, dass ich euch als Böse o.ä. sehe. Entschuldige falls es diesen Anschein gemacht haben sollte.
Ich weiß, dass auch ihr Menschen seid und das ist auch gut so.
Ich werde deinem Rat folgen.

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Antwort #13 - 18.03.2009 um 21:25:46
 
souraya schrieb am 18.03.2009 um 21:14:21:
Es ist mir schon bewusst, dass von Fall zu Fall anders entschieden werden kann, weil sich Akten unterscheiden.


Ja jeder Fall, jeder Sachverhalt wird anders entschieden....

Souraya, Ruhe bewahren, auch dieses Forum kann das Gegenteil erreichen, Dich oder Euch noch nervöser und unruhiger machen..
die übliche was wäre wenn Diskussion.

wir wissen hier nicht warum geduldet, nur weil zu "faul" sich eine Pass zu besorgen oder ob es da mehr gibt....
wenn es nur sagen zu "faul" war...

viele Tatsachen/Tatbestände haben Einfluss auf eine Entscheidung...

ohne Pass kann es z.B. im Regelfall gar keine AE geben....
vielleicht hätte er ja, wenn er denn einen Pass gehabt hätte, auch eine gültige AE gehabt...
Euer Rechtsanwalt sollte da viel mehr wissen.....
oder rede mal mit Ehemann, ob es da nicht noch was in seiner Vergangenheit gibt....
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Antwort #14 - 18.03.2009 um 22:15:42
 
Ja, du hast recht. Er hat sich so Einiges verbaut durch seine Unwissenheit (immer wieder dieses WENN)
Aber na ja, es ist ja nie zu spät um zu lernen.
Wir müssen erst mal Ruhe bewahren und dann alles nach und nach abarbeiten oder wie man es auch formulieren mag...
Auf jeden Fall möchte ich dir trotzdem danken und dir einen schönen Abend wünschen.
Wir sollten jetzt das beste machen- schlafen...

Bis zum nächsten Mal und bis dahin

Alles Gute

Souraya
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