Ich weiss leider nicht wie diese Erklärung heisst, die man beim Antrag auf
AE unterschreiben muss. Deswegen habe ich sie über die Suchfunktion nicht gefunden.
Die Situation ist folgende:
ausländischer Mann und deutsche Frau haben geheiratet, nach 3 Wochen Ehe haben die beiden sich schon so zerstritten, dass ein gemeinsamer Wohnsitz für die beiden nicht mehr in Frage kam.
Sie unterschreibt dennoch diese Erklärung, weil sie Angst vor seiner Gewalttätigkeit hat, die er leider erst nach der Heirat an den Tag gelegt hat.
Die beiden sind seit etwas über einem Jahr verheiratet und sie hat die Scheidung eingereicht, sie hat das Datum seines ersten Auszuges bei ihr angegeben, er verweigert aber dieses Datum. Beim Scheidungstermin sind Ihre Beweise für nichtig erklärt worden, obwohl diese Beweise Zeugen sind, die aussagen können, dass er nicht mehr bei ihr gewohnt hat, seit über 1 Jahr.
Auch konnte sie Beweise vorlegen, dass er seit mehr als einem Jahr eine andere Lebenspartnerin hat, aber diese Beweise wurden von der Richterin noch nicht mal in Augenschein genommen und auch nicht geltend gemacht. Die Richterin hat eine gemeinsame Reise der beiden als Grund genannt, dass die Trennung nicht vollzogen wurde. Obwohl die beiden auch während dieser Reise getrennt waren.
Jetzt weiss sie nicht, welche Strafe ihr drohen, wenn sie zur
ABH geht und dort sich selbst anzeigt, dass sie diese Erklärung unterschrieben hat, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt schon getrennt gelebt haben.
Kann mir jemand von Euch sagen, welche Konsequenzen dies für sie haben kann?
Danke für Eure Antworten...