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Krankenversicherung (Gelesen: 2.027 mal)
Hans1961
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14.03.2009 um 07:39:57
 
Hallo,

habe noch Thread in Asyl, aber dies ist ein eigenes Thema:

hat ein Ausländer mit Duldung, aber ausreisepflichtig, automatisch eine Krankenversicherung über das Amt ? Oder kann er/sie bei einer GKV angemeldet werden, muss diese ihn nehmen ?
Wie verhält es sich bei einer Schwangerschaft von einem Deutschen, zahlt Amt das, wenn keine GKV möglich ?

Grüße
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Linda.1001
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Antwort #1 - 14.03.2009 um 11:16:09
 
Hallo,

also aus meiner Berufspraxis weiss ich dass sie entweder über die ARGE oder die Stadt (blauer Schein) versichert sind.

Eine sichere Antwort kann ich dir aber nicht geben. Aber das sie versichert sind, das glaube ich schon.

Nur sich illegal hier aufhaltende sind nicht versichert.


Gruß
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Eduard
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Antwort #2 - 14.03.2009 um 15:47:55
 
Hans1961 schrieb am 14.03.2009 um 07:39:57:
hat ein Ausländer mit Duldung, aber ausreisepflichtig, automatisch eine Krankenversicherung über das Amt ? Oder kann er/sie bei einer GKV angemeldet werden, muss diese ihn nehmen ?

Ausländer mit Duldung erhalten - soweit ich weiß - medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein richtige Krankenversicherung ist das nicht, die Leistungen sind z. T. geringer (z. B. kein Zahnersatz).

Zitat:
Wie verhält es sich bei einer Schwangerschaft von einem Deutschen, zahlt Amt das, wenn keine GKV möglich ?


Im Prinzip ja.

Das Amt wird sich das Geld jedoch vom Vater (sofern bekannt und zahlungsfähig) zurückholen. Dieser ist nämlich (BGB § 1615l) unterhaltspflichtig für alle Kosten von Schwangerschaft und Entbindung. Wenn der Vater mit der Schwangeren in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, könnte ich mir auch vorstellen, dass Leistungen überhaupt verweigert werden und die Mutter direkt auf ihren Unterhaltsanspruch gegenüber dem Kindesvater verwiesen wird. D. h. nur wenn sie glaubwürdig darlegt, dass der Kindesvater entweder nicht zahlungsfähig oder nicht zahlungswillig ist, werden Leistungen gewährt.
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Hans1961
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Antwort #3 - 14.03.2009 um 16:38:42
 
Das kann doch nicht sein... früher (2000) gab es für sowas "Hilfe in Besonderen Lebenslagen" für den Vater, damit er nicht finanziell ruiniert wird. Er muss natürlich sein Einkommen offenlegen.
Gibt es das wirklich nicht mehr ?
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Eduard
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Antwort #4 - 14.03.2009 um 17:28:15
 
Hans1961 schrieb am 14.03.2009 um 16:38:42:
damit er nicht finanziell ruiniert wird


Wie in anderen Fällen auch, unterhaltspflichtig ist der Vater nur, wenn er leistungsfähig ist. Z. B. bleibt ihm in der Regel in Selbstbehalt von 1000 Euro im Monat.

Allerdings weiss ich nicht genau, wie die Schwangerschafts- und Entbindungskosten gehandhabt werden, die ja kein monatlicher Bedarf sind, sondern einmaliger Sonderbedarf. Sofern der Vater keine Reserven hat, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass das Amt die Kosten auslegt und der Vater die Kosten in Raten zurückzahlt. (*)

Dabei ist zu berücksichtigen, dass zu den 1000 Euro Selbstbehalt noch der laufende Unterhalt für Mutter und Kind dazukommt. Letzterer dürfte vorrangig sein, so dass eventuelle Rückzahlungen nur von dem, was dann noch übrig bleibt, bestritten werden können.




(*) Ganz sicher bin ich mir aber nicht, im AsylbLG habe ich jedenfalls keine Vorschriften zu dem Thema gefunden. Kann also sein, dass man Leistungen nach AsylbLG, wenn sie erst einmal erbracht wurden, nicht zurückzahlen muss. Hallo, Experten?
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Hans1961
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Antwort #5 - 14.03.2009 um 17:38:50
 
Ich finde das trotzdem ungerecht, jeder andere bekommt ja auch eine KV, die die Entbindungskosten bezahlt. Nur weil die Mama nur eine Duldung besitzt, ist dies weniger schützenswert, bzw. wird dann ausnahmsweise als Privatvergnügen betrachtet ? Das finde ich absurd.

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 14.03.2009 um 17:44:04
 
wer hier was absurd findet, hat nichts mehr mit Sach-
diskussion zu tun. Ggf. ins Userforum verlagern

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