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Studenvisum verlängern / Aufenthaltszweck ändern (Gelesen: 5.045 mal)
Meral
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11.03.2009 um 21:43:18
 
Hallo zusammen,

zunächst.. bitte Nachsicht falls ich irgendwas falsch machen sollte.. ist mein erster Tag hier.. Gnade  Zwinkernd

Also, das Studentenvisum meines Verlobten läuft zum 31.03.09 ab. Er ist seit dem 24.12.06 in der BRD und hat in diesem Zeitraum einen Deutschkurs an der VHS besucht um Deutsch zu lernen. Danach hat er an einem studienvorbereitenden Kurs teilgenommen bzw. speziell um den DSH-Kurs zu bestehen (dieser berechtigt den Hochschulzugang). Man hat 3 Versuche.. kurzum er hat am 01.03. den 3. Versuch auch nicht bestanden.. nennen wir es Blackout  Traurig
Problem ist jetzt natürlich ohne Hochschulzugang kein Visum  Traurig
Was kann man tun? Uns würde ein halbes Jahr reichen.. nur ein halbes Jahr. Wir wollen eh heiraten aber wir wollten nicht heiraten damit er hierbleiben kann.. das wäre sehr frustierend.

Hier noch einige Fakten, die vielleicht helfen:
- Sein Bruder ist seit 8 Jahren hier, arbeitet in VZ
- Er könnte wenn er wollte (und die Erlaubnis hätte) direkt einen Job  
 in VZ antreten, Stelle wurde Ihm angeboten
- Wir sind keine EU-Bürger, sondern Türken
- Er möchte weiterhin hier studieren, aber erst nach einem halben Jahr vorher wird das nichts  unentschlossen
- Falls es auch irgendwie entscheidend sei sollte: ich bin hier    geboren und aufgewachsen, arbeite in Vollzeit.

Ich möchte keine Vorschriften oder Gesetze umgehen oder jemanden (besch...) es geht sich darum dass einem Wege und Möglichkeiten aufgezeigt werden.. Danke.

P.S. Sorry, wenn ich zuweit ausgeholt habe.. Frust  Zwinkernd

Ich habe gerade einen Fehler von mir entdeckt.. Er ist seit dem 24.12.07 hier.. SORRY  Schockiert/Erstaunt
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« Zuletzt geändert: 11.03.2009 um 21:57:32 von Tippi » 
Grund: Postings zusammengefügt 
 
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reinhard
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Antwort #1 - 11.03.2009 um 22:40:36
 
Erst mal ist in diesem Falle wichtig:

Von deutschen Konsulat in der Türkei gibt es ein Visum.
Die Ausländerbehörde gibt eine Aufenthaltserlaubnis.

Sein Visum ist vermutlich schon längst abgelaufen, er hat eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium / studienvorbereitenden Deutschkurs nach § 16, Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.

Dort lesen wir:
Zitat:
§ 16, Absatz
(2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht.


Er hat keinen Anspruch, wenn er arbeiten will oder sowas. Also muss er zurück und ein Visum beantragen, das geht nur in der Türkei, und das Visum wird er voraussichtlich nicht bekommen.

Ein Anspruch – das wäre eben z.B. eine Ehe, wenn Du den Lebensunterhalt für beide verdienst.

Redet mit der Studienberatung ("international office"), die kennen das Problem und die Praxis Eurer Ausländerbehörde. Und redet dann mit der Ausländerbehörde. Wenn Ihr später heiratet und er dann sowieso eine Aufenthaltserlaubnis dafür bekommen soll, dann erfährt die ABH das ja früher oder später sowieso – also fragt einfach, was geht.
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Meral
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Antwort #2 - 11.03.2009 um 23:27:38
 
Dankeschön für die Antwort.

Mit der Studienberatung habe ich insofern schon gesprochen. Das "international office" seiner Uni wird Ihm keine weitere Chance geben was diese DSH-Prüfung anbelangt, andere würden diese Prüfung ja auch bestehen.. Und da in der Regel die Ausländerbehörde und die Ausländer-Studienberatung zusammenarbeiten tja..
Mit der zuständigen Dame von seiner Ausländerbehörde habe ich auch gesprochen und Ihr den Sachverhalt klein klein beschrieben.. Garantien gibt es keine, Antrag möglichst mit einem Schreiben WARUM er nicht bestanden hat und einfach mal versuchen..
Dieses einfach mal versuchen geht uns ja an die Nieren.. Und in die Türkei zurück erstmal.. da muss er dann direkt zum Militär, und die Rückkehr wenn möglich in die BRD wird sich ziemlich hinauszögern..
Kann man den nichts machen aufgrund unseres Heiratswillens, kann man den Aufenthaltszweck demnach nicht ändern z.B. wenn wir bereits einen Termin vom Standesamt hätten?
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jetflyer
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Antwort #3 - 12.03.2009 um 08:26:44
 
Code:
Uni wird Ihm keine weitere Chance geben was diese DSH-Prüfung anbelangt 



Wie gut ist denn sein Deutsch nun wirklich? Wenn es nur ein "Blackout" war, dann kümmert euch ggf. mal um die Testdaf Prüfung. Die kann man beliebig oft wiederholen und mit entsprechenden Büchern sehr zielgenau vorbereiten. die Prüfung findet alle ca 6 Wochen statt, schau mal hier

http://www.testdaf.de/index.php

Alle Unis in Deutschland akzeptieren Level 4x4, die Prüfung ist mehr und mehr der Ersatz für das "alte" DSH. Übrigens kann man diese Prüfung auch im Ausland ablegen, falls Dein Freund ausreisen muß.

Grüße
Jetflyer
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Meral
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Antwort #4 - 12.03.2009 um 10:56:34
 
Danke für die Antworten  Smiley
Die Möglichkeit der Prüfung über TestDAF ist uns bekannt, wollen wir auch machen... Wenn das Visum verlängert werden würde oder Smiley

Mag sich ja jetzt komisch anhören.. diese Seite wurde mir von einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde empfohlen (sehr nette Dame, aber leider nicht für meinen Freund zuständig da anderer Stadtkreis  Griesgrämig ), ganz besonders die Meinungen und Ratschläge eines "SCHWEITZER".. Also. lieber Schweitzer wenn dumich hören solltest... HIIIIIIILFE  Smiley
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schweitzer
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Antwort #5 - 12.03.2009 um 11:43:26
 
Meral schrieb am 12.03.2009 um 10:56:34:
Also. lieber Schweitzer wenn du mich hören solltest... HIIIIIIILFE


Ja. ja -  laut und so flehentlich rufende junge Damen erhöre ich meistens - also, da bin ich  Zwinkernd

Ich muss aber zunächst mal ein "off topic" loswerden:

Meral schrieb am 12.03.2009 um 10:56:34:
Mag sich ja jetzt komisch anhören.. diese Seite wurde mir von einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde empfohlen (sehr nette Dame, aber leider nicht für meinen Freund zuständig da anderer Stadtkreis), ganz besonders die Meinungen und Ratschläge eines "SCHWEITZER".


Ich bin ja völlig platt. Nun ist es also soweit, dass sich meine "Berühmtheit" jetzt sogar schon bis tief in die Ausländerbehörden hinein herumgesprochen hat. Wenn das meine Vorgesetzten wüssten ... - Aber mein "Laden" ist so arm, da würde das auch nichts bewirken. - Trotzdem, es ehrt mich. Allerdings bin ich dennoch wirklich perplex, weil es hier m.E. Leute mit viel mehr Fachwissen gibt als ich es habe, und auch deshalb, und damit komme ich nun zum Thema zurück, weil ich natürlich nicht "der liebe Gott" bin und auch nicht regeln kann, was das Gesetz nicht hergibt und/oder eine ABH sich vielleicht nicht traut.

In dem Fall, den Du hier vorgetragen hast, Meral, ist es so, dass Dein Freund leider (gegenwärtig) KEINEN Anspruch auf Verlängerung seiner AE oder Erteilung einer anderen hat. Ein Zweckwechsel  ist dann aber nicht möglich - die Rechtslage ist nunmal so, wie Reinhard sie schon beschrieben hat.

Meral schrieb am 11.03.2009 um 23:27:38:
Kann man den nichts machen aufgrund unseres Heiratswillens, kann man den Aufenthaltszweck demnach nicht ändern z.B. wenn wir bereits einen Termin vom Standesamt hätten? 


Sieht auch nicht gut aus. Die ABH könnte im Ermessenswege eine Duldung erteilen, aber nur dann, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorstünde. - Regelmäßig reicht da die Vorlage eines Termeins beim Standesamt nicht aus, sondern es müssten schon alle Dokumente und Bestätigungen (OLG) in der erforderlichen Form vorliegen. - Anders gesagt, es müsste quasi "wasserdicht" sein, dass z.B. in zwei Wochen wirklich geheiratet wird, weil alle einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Alles andere wäre reines "Good Will" von der ABH.

So wie die sich anhört:

Meral schrieb am 11.03.2009 um 23:27:38:
Garantien gibt es keine, Antrag möglichst mit einem Schreiben WARUM er nicht bestanden hat und einfach mal versuchen..


... würde ich einen entsprechenden Versuch wirklich machen. Es mag frustrierend sein, wie Du schreibst, aber zu verlieren habt Ihr mit so einem Versuch doch nichts.

Nun bist Du vielleicht enttäuscht, liebe Meral, aber ich vermag Dir wirklich nichts anderes zu empfehlen oder zu raten. - Ich bin aber sicher, wenn es jemand anderes hier im Forum gäbe, der doch noch eine andere legale Idee hat, derjenige würde sie Dir hier posten ...

Wünsche Euch aufrichtig und trotz allem alles erdenklich Gute - die Art, wie Du Dein Anliegen hier vorgetragen hast:

Meral schrieb am 11.03.2009 um 21:43:18:
Ich möchte keine Vorschriften oder Gesetze umgehen oder jemanden (besch...) es geht sich darum dass einem Wege und Möglichkeiten aufgezeigt werden..


... macht Dich sehr sympathisch.

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Antwort #6 - 12.03.2009 um 13:10:44
 
Ich ergänze mal aus § 16 Abs. 1 S. 5:
Die Geltungsdauer ... soll ... zwei Jahre nicht überschreiten.

Wenn ihr plausibel belegen könnt, warum er die DSH-Prüfung nicht bestanden hat, er tatsächlich den Abschluß auch noch schafft und seinen Hochschulzugang erlangt, gäbe es m. E. schon die Möglichkeit die AE bis zum Ende des Jahres 2009 zu verlängern.
Redet mal mit eurer ABH.

Meral schrieb am 11.03.2009 um 21:43:18:
Er ist seit dem 24.12.07 hier.. SORRY

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Meral
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Antwort #7 - 13.03.2009 um 08:33:55
 
Ich danke allen für Ihre Antworten.. ich meld mich wieder wenn wir ein positives oder negatives Resultat haben

@ Schweitzer: Ein besonderes Dank an dich.. auch wenn ich keine Lösung meines Problems habe.. ich fühl mich auf jedenfall besser
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Meral
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Antwort #8 - 22.03.2009 um 23:02:54
 
Also, am Donnerstag ist es soweit.. Da gehen wir zur zuständigen Ausländerbehörde.
Neue Fakten: Wir haben bei dem türkischen Konsulat eine Heiratserlaubnis beantragt Smiley das wird jetzt ca. 4-6 Wochen dauern.. was uns verwundert hat, die Dame im Konsulat hat gesehen dass sein Visum jetzt abläuft und hat einen Vordruck verwendet auf dem steht dass das Ganze ca. 2-3Monate in Anspruche nehmen wird zur Vorlage bei der Ausländerbehörde. Hmm.. wir stehen jetzt vor einer Entscheidung.. nehmen wir den Weg über das Studentenvisum, ich rechne hier keinerlei Chancen aus weil wir kein bißchen belegen können wie und wann es weitergehen kann da das International office seiner Uni uns kein grünes Licht vorab gibt oder machen wir das über den Heiratswillen, ich würde hier dann auch eine Verpflichtungserklärung geben dass ich für Ihn "sorge".. Ich bin wirklich ein wenig ratlos wie wir vorgehen sollen... uns geht es um ein paar Monate...
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Antwort #9 - 23.03.2009 um 07:52:32
 
Meral schrieb am 22.03.2009 um 23:02:54:
was uns verwundert hat, die Dame im Konsulat hat gesehen dass sein Visum jetzt abläuft und hat einen Vordruck verwendet auf dem steht dass das Ganze ca. 2-3Monate in Anspruche nehmen wird 



Das ist nicht ungewöhnlich - für die Bearbeitung eines Visaantrages für ein Visum zum Zwecke der FZF ist das sogar ein überschaubarer und nicht zu langer Zeitraum.

Meral schrieb am 22.03.2009 um 23:02:54:
wir stehen jetzt vor einer Entscheidung.. nehmen wir den Weg über das Studentenvisum, 


Das hättet Ihr dann längst versuchen sollen - der Weg den joesef aufgezeigt hatte, wäre einen Versuch wert gewesen.

Meral schrieb am 22.03.2009 um 23:02:54:
Ich bin wirklich ein wenig ratlos wie wir vorgehen sollen... uns geht es um ein paar Monate... 


Eiene Möglichkeit wäre auch noch, die ABH zu fragen, ob sie in Zusammenhang mit dem FZF- Visum bereit wäre, eine Vorabzustimmung zu geben. Das würde das Verfahren verkürzen ...


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Antwort #10 - 30.03.2009 um 11:50:06
 
falls es jemanden int. sollte aber ich eigentlich so glücklich bin erzähl ich auch so auch wenn ich auf taube Ohren stoße  Laut lachend

Waren bei Ausländerbehörde, haben eine Fiktionsbescheinigung für definitiv 2 Monate erhalten, bis Ende Mai muss der Termin für´s Standesamt feststehen, dann können wir auch im Juni heiraten.. räumt bitte einer seinen Tisch leer damit ich auf den Tischen tanzen kann  Laut lachend Don´t worry beee happy lalalalalalalaalla  Zwinkernd
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Antwort #11 - 30.03.2009 um 12:07:25
 
Hey, das freut mich sehr für Dich, und dann war der Tipp, dass Du es doch noch einmal bei der ABH versuchen sollst ja letztlich goldrichtig. Und Du wolltest schon die Flinte ins Korn werfen...

Ist doch mal ein schönes Beispiel dafür, dass auch Mitarbeiter bei Behörden ein Herz haben und oft einfach der Ton die Musik macht.

Insofern ist es schön, dass Du Dich noch mal gemeldet hast, Meral - positive Feedbacks gibt es hier leider (viel zu) selten!

Meral schrieb am 30.03.2009 um 11:50:06:
räumt bitte einer seinen Tisch leer damit ich auf den Tischen tanzen kann


Oh je, in meinem Büro geht das leider nicht, da liegen Aktenberge auf dem Tisch ...  Traurig

Alles Gute für Dich!!

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