Meral schrieb am 12.03.2009 um 10:56:34:Also. lieber Schweitzer wenn du mich hören solltest... HIIIIIIILFE
Ja. ja - laut und so flehentlich rufende junge Damen erhöre ich meistens - also, da bin ich
Ich muss aber zunächst mal ein "off topic" loswerden:
Meral schrieb am 12.03.2009 um 10:56:34:Mag sich ja jetzt komisch anhören.. diese Seite wurde mir von einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde empfohlen (sehr nette Dame, aber leider nicht für meinen Freund zuständig da anderer Stadtkreis), ganz besonders die Meinungen und Ratschläge eines "SCHWEITZER".
Ich bin ja völlig platt. Nun ist es also soweit, dass sich meine "Berühmtheit" jetzt sogar schon bis tief in die Ausländerbehörden hinein herumgesprochen hat. Wenn das meine Vorgesetzten wüssten ... - Aber mein "Laden" ist so arm, da würde das auch nichts bewirken. - Trotzdem, es ehrt mich. Allerdings bin ich dennoch wirklich perplex, weil es hier m.E. Leute mit viel mehr Fachwissen gibt als ich es habe, und auch deshalb, und damit komme ich nun zum Thema zurück, weil ich natürlich nicht "der liebe Gott" bin und auch nicht regeln kann, was das Gesetz nicht hergibt und/oder eine
ABH sich vielleicht nicht traut.
In dem Fall, den Du hier vorgetragen hast, Meral, ist es so, dass Dein Freund leider (gegenwärtig) KEINEN Anspruch auf Verlängerung seiner
AE oder Erteilung einer anderen hat. Ein Zweckwechsel ist dann aber nicht möglich - die Rechtslage ist nunmal so, wie Reinhard sie schon beschrieben hat.
Meral schrieb am 11.03.2009 um 23:27:38:Kann man den nichts machen aufgrund unseres Heiratswillens, kann man den Aufenthaltszweck demnach nicht ändern z.B. wenn wir bereits einen Termin vom Standesamt hätten?
Sieht auch nicht gut aus. Die
ABH könnte im Ermessenswege eine Duldung erteilen, aber nur dann, wenn die Eheschließung
unmittelbar bevorstünde. - Regelmäßig reicht da die Vorlage eines Termeins beim Standesamt nicht aus, sondern es müssten schon alle Dokumente und Bestätigungen (OLG) in der erforderlichen Form vorliegen. - Anders gesagt, es müsste quasi "wasserdicht" sein, dass z.B. in zwei Wochen wirklich geheiratet wird, weil alle einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Alles andere wäre reines "Good Will" von der
ABH.
So wie die sich anhört:
Meral schrieb am 11.03.2009 um 23:27:38:Garantien gibt es keine, Antrag möglichst mit einem Schreiben WARUM er nicht bestanden hat und einfach mal versuchen..
... würde ich einen entsprechenden Versuch wirklich machen. Es mag frustrierend sein, wie Du schreibst, aber zu verlieren habt Ihr mit so einem Versuch doch nichts.
Nun bist Du vielleicht enttäuscht, liebe Meral, aber ich vermag Dir wirklich nichts anderes zu empfehlen oder zu raten. - Ich bin aber sicher, wenn es jemand anderes hier im Forum gäbe, der doch noch eine andere legale Idee hat, derjenige würde sie Dir hier posten ...
Wünsche Euch aufrichtig und trotz allem alles erdenklich Gute - die Art, wie Du Dein Anliegen hier vorgetragen hast:
Meral schrieb am 11.03.2009 um 21:43:18:Ich möchte keine Vorschriften oder Gesetze umgehen oder jemanden (besch...) es geht sich darum dass einem Wege und Möglichkeiten aufgezeigt werden..
... macht Dich sehr sympathisch.
=schweitzer=