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Adoption / Indonesien / Visum f. Deutschland (Gelesen: 7.916 mal)
sayasuami
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09.03.2009 um 14:54:40
 
Hallo Leute,

meine Frau und ich überlegen in Ihrer Heimat ein Kind zu adoptieren.

Meine Fragen:
1. würde es ausreichen, wenn das Kind von meiner Frau adoptiert würde, um ein Visum/eine Aufenthaltserlaubnis für das Kind zu erhalten?
2. muss eine indonesische Adoption (unabhängig davon, wie 1. beantwortet wird) in Dtld anerkannt werden bevor ein Visum erteilt wird?

Hintergrund: Sie hat indonesischen Pass und Niederlassungserlaubis, ich dt. Pass, unser Wohnort: Dtld.
Grund nicht nur aber v.a. für 1.: die Prozeduren dauern ja ihre Zeit und ich müsste zwischenzeitlich bestimmt wieder nach Deutschland, um meinen Job zu behalten, während meine Frau vor Ort bleiben könnte, um die Angelegenheiten zu regeln.

Danke für Eure Antworten!

Besten Gruß
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.03.2009 um 19:39:00
 
Hallo Sayasuami,

andere können dir sicher viel mehr helfen, aber kurz: wenn auch du ein Kind adoptierst, dann erübrigt sich Frage 2.

§6 StAG
Zitat:
Mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind, das im Zeitpunkt des Annahmeantrags das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Staatsangehörigkeit. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit erstreckt sich auf die Abkömmlinge des Kindes.


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Antwort #2 - 09.03.2009 um 21:41:54
 
Hallo,

die Staatsangehörigkeit wird nur erworben, wenn die ausländische Adoption "starke" Wirkungen hat. Über den Erwerb der Staatsangehörigkeit können Sie hier nachlesen...

Übrigens gibt es noch viele Informationen zu Auslandsadoptionen auf der Homepage des Bundesjustizamtes.
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Antwort #3 - 11.03.2009 um 15:20:20
 
um staatsangehörigkeit geht es noch gar nicht. Bevor es um Staatsanghörigkeit geht, wollen wir zusammen in Dtld leben, ein adoptiertes Kind braucht doch einen Aufenthaltstitel oder? Es bekommt ja nicht sofort einen deutschen Pass, sobald es adoptiert ist. Wir wollen auch sicher nicht noch wochen- und monatelang auf Übersetzungen und Stempel und Anerkennung durch deutsche Gerichte usw. warten, damit sich dadurch die Visumsfrage erledigt.
Es geht einzig darum, dass ich nicht ständig vor Ort sein kann und es daher ggf. einfacher ist, wenn erst einmal (!) nur meine Frau die Adoption vornimmt.
Unsere Idee ist: Adoption in Indonesien -> Einreise nach Deutschland -> glücklich werden. Und das so, dass wir uns das Leben und die Prozeduren nicht unnötig schwer machen oder unnötig teuer werden lassen.
Kann vielleicht doch jemand meine Fragen beantworten?

Die Info-Seiten des BMJ und des AA kenne ich. Hat mir nur soweit geholfen, dass ich weiß, dass Indonesien nicht Vertragspartner ist und daher gar nichts automatisch geht. Aber wie es dann geht... Und was ist starke Wirkung und was ist schwache Wirkung???

LG
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Antwort #4 - 11.03.2009 um 17:55:51
 
sayasuami schrieb am 11.03.2009 um 15:20:20:
Und was ist starke Wirkung und was ist schwache Wirkung???


Das steht doch auf der oben verlinkten Seite des Bundesamtes.
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Antwort #5 - 12.03.2009 um 15:12:59
 
Super. Jetzt weiß ich, dass es keine Rolle spielt für meine obigen Fragen.

Blaise schrieb am 09.03.2009 um 21:41:54:
Über den Erwerb der Staatsangehörigkeit können Sie hier nachlesen...

Die Seite des Goethe-Institutes hilft mir auch nicht wirklich.

Drücke ich mich unklar aus oder ist das Thema so randständig, dass mir keiner aus Erfahrung helfen kann und sich erst vertiefen müsste?

Wie kriegen wir das Kind nach Dtld bevor das Vormundschaftsgericht entschieden hat und muss ich das Kind dazu auch bereits adoptiert haben?
Indonesien taucht in keiner Liste auf, daher hilft die Ministerienseite nur bedingt weiter...
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Antwort #6 - 12.03.2009 um 19:15:27
 
sayasuami schrieb am 12.03.2009 um 15:12:59:
Super. Jetzt weiß ich, dass es keine Rolle spielt für meine obigen Fragen.

Bitte entschuldigen Sie vielmals, dass Ihr Anspruch auf sofortige und vollständige Information zu Ihren Fragen nicht nachgekommen wurde.

Zitat:
Die Seite des Goethe-Institutes hilft mir auch nicht wirklich.

Ein furchtbarer Fehler. Ich weiß, dass es Ihnen nicht zumutbar ist, selbst mal die Kugel zu benutzen oder gar auf der verlinkten Seite des Bundesamtes zu suchen. Ich bitte demütigst um Vergebung für meinen unverzeihlichen Fehler!
Deshalb hier nochmal der richtige Link

Zitat:
Drücke ich mich unklar aus oder ist das Thema so randständig, dass mir keiner aus Erfahrung helfen kann und sich erst vertiefen müsste?

Nein, natürlich nicht. Es ist ganz offensichtlich ein Fehler der User hier, die sich ganz klar nicht richtig mit Ihrer Frage befasst haben!

Zitat:
Wie kriegen wir das Kind nach Dtld bevor das Vormundschaftsgericht entschieden hat und muss ich das Kind dazu auch bereits adoptiert haben?

Es ist schön, dass wenigstens Sie so viel Geduld haben und Ihre Frage so formulieren, dass die Fachidioten hier wissen, was Sie meinen. Danke.

Zitat:
Indonesien taucht in keiner Liste auf, daher hilft die Ministerienseite nur bedingt weiter...

Tja, ich kann da auch nur bedingt weiterhelfen.
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Antwort #7 - 14.03.2009 um 17:55:45
 
Ich werde nicht auf die Einzelheiten eingehen, da ich nicht so gemeint habe, wie es verstanden wurde. Es kann ja nun wirklich sein, dass ich mich falsch ausdrücke und nicht klar ist, was ich meine, oder??? Da ich offensichtlich mit meiner Antwort falsch verstanden wurde, wäre der Beweis hierfür erbracht.

Für die mißverständliche Ausdrucksweise meinerseits entschuldige ich mich. Sie ist dem Versuch geschuldet keine unnötig langen Texten zu schreiben, damit sie auch gelesen werden und ich niemandes Zeit verschwende.

Die Seiten, auf die verwiesen wurde kenne ich und weiß daher, dass ich mehr Informationen brauche, als dort stehen. Ich bin auch für andere Kontaktinfos dankbar.

Besten Gruß!
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Antwort #8 - 14.03.2009 um 21:14:45
 
@sayasuami: Die Beantwortung Deiner Frage hängt davon ab, wie die Adoption nach indonesischem Recht ausgestaltet ist.

Handelt es sich um eine "Dekretadoption", d.h. prüft eine indonesische Behörde oder ein indonesisches Gericht das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und verfügt dann, wenn sie vorliegen, die Adoption - hängt also die Wirksamkeit der Adoption nach indonesischem Recht von einer solchen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung ab, dann ist diese Adoption grundsätzlich für den deutschen Rechtskreis wirksam (§ 16a FGG). Siehe § 29 AufenthG zu den aufenthaltsrechtlichen Folgen.

Handelt es sich dagegen um eine "Vertragsadoption" oder eine sonstige Adoptionsform, d.h. ist eine Behörde oder ein Gericht gar nicht beteiligt oder nur als "Registrierungsstelle", dann ergibt sich in Eurem Fall aus den Art. 22 Abs. 1 S. 2, 14 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB, dass das ganze Adoptionsverfahren in Deutschland nach deutschem Recht durchlaufen werden muss.

Du müsstest uns also erst mal darüber aufklären, wie hier adoptiert wird. Da in Indonesien meines Wissens interpersonale Rechtsspaltung herrscht, dürfte es insoweit auf die Gruppenzugehörigkeit von Mutter und/oder Kind ankommen...
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Antwort #9 - 15.03.2009 um 14:38:35
 
@tapir:
Wir stehen noch am Amfang des Verfahrens. D.h. wir informieren uns jetzt, was der beste Weg ist, der am wenigsten Stress, Reise-, Zeit- und Geldaufwand bedeutet.
Mir scheint nach Deinen Ausführungen, dass wir eine Dekretadoption anstreben sollten, da sich dann die Visafrage und die Anerkennung der Adoption halbwegs von selbst löst (wird sicher nicht soooo einfach, aber..). Vermutlich wird es vor Ort schwieriger, als eine Vertragsadoption, aber da es sich um die Schwester meiner Frau handelt, sollte das klapen.
Die Mutter des (ungeborenen) Kindes ist wie meine Frau Christin in einer traditionell christlichen Gegend.

Ich habe das jetzt so verstanden:
Nehme ich das Kind an, so entfällt die Visumsfrage, allerdings muss die Adoption erst in Dtld. anerkannt werden, was vermutlich mehrere Monate dauern wird.
Nimmt meine Frau das Kind (erst mal) alleine an, so können wir einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Hier stellt sich mir die Frage, ob zu diesem Zweck die indonesische Adoption nicht auch erst mal anerkannt werden muss..?

Besten Gruß!
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Antwort #10 - 15.03.2009 um 15:34:19
 
Maßgeblich ist nicht so sehr, wer das Kind annimmt. Etwas vereinfacht kann man die sich stellenden Fragen wie folgt gruppieren:

1. Handelt es sich um eine "Dekretadoption"? Wenn nein: Das gesamte Verfahren muss in Deutschland durchlaufen werden. Wenn ja: Weiter mit 2.

2. Hat die Adoption "starke Wirkungen" (Erläuterung siehe hier: http://www.bundesjustizamt.de/cln_092/nn_257850/DE/Themen/Zivilrecht/BZAA/BZAAIn... Wenn nein: Das gesamte Verfahren muss in Deutschland durchlaufen werden. Wenn ja: Weiter mit 3.

3. Liegen die Voraussetzungen von § 16a FGG vor? Wenn nein: Das gesamte Verfahren muss in Deutschland durchlaufen werden. Wenn ja: Das Eltern-Kind-Verhältnis ist für den deutschen Rechtsraum wirksam begründet.

Ein formelles Anerkennungsverfahren vor dem deutschen Amtsgericht ist dann nicht erforderlich, aber möglich. Es richtet sich - wenn Ihr es durchführen wollt - nach dem AdWirkG. Bei einem FZF-Antrag darf die Botschaft aber m.E. nicht auf einem solchen Verfahren bestehen, sondern muss die Wirksamkeit der Adoption selbst prüfen. Insoweit dürfte es erforderlich sein, zunächst die entsprechenden Urkunden legalisieren zu lassen (siehe hier: http://www.jakarta.diplo.de/Vertretung/jakarta/de/download/download__legalisatio... ).
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Antwort #11 - 15.03.2009 um 18:19:19
 
Ergänzung zu 2: Wenn nein: muss nicht zwingend das gesamte Verfahren in Deutschland durchlaufen, vgl. § 3 AdWirkG. Das sind dann aber die Feinheiten...
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Antwort #12 - 15.03.2009 um 18:50:14
 
Okay, mal angenommen die Adoption wird "stark wirksam" und § 16a FGG wird ebenfalls erfüllt. Dann muss die Botschaft eben nur die beschriebene Wirksamkeit prüfen, aber eine Anerkennung der Adoption durch das Vormundschaftgericht ist nicht nötig bzw. kann nicht verlangt werden? Habe ich das richtig verstanden? Und wenn die Prüfung positiv verläuft muss dem Kind ein dt. Pass bzw. wenn meine Frau es alleine angenommen hat, ein FZF-Visum ausgestellt werden?
Das Dokumente übersetzt und von verschiedenen Stellen (Justizministerium + Außenministerium) abgestempelt werden müssen, kennen wir von unserer Hochzeit, da war das auch so.
Wie lange dauert ungefähr die Prüfung der Wirksamkeit durch die Botschaft? Wir wollen ein wenig planen, wann wir hinfliegen und wie lange meine Frau vor Ort bleiben muss oder ob wir besser gleich zwei oder sogar drei Reisen einplanen, weil die Verfahren jeweils zu lange dauern, um vor Ort bleiben zu können.
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Antwort #13 - 16.03.2009 um 00:29:40
 
sayasuami schrieb am 15.03.2009 um 18:50:14:
Dann muss die Botschaft eben nur die beschriebene Wirksamkeit prüfen, aber eine Anerkennung der Adoption durch das Vormundschaftgericht ist nicht nötig bzw. kann nicht verlangt werden? Habe ich das richtig verstanden? 

Ja. Ob allerdings die Botschaft das auch auf Anhieb "kapiert", dafür gibt es keine Garantie.
sayasuami schrieb am 15.03.2009 um 18:50:14:
Und wenn die Prüfung positiv verläuft muss dem Kind ein dt. Pass bzw. wenn meine Frau es alleine angenommen hat, ein FZF-Visum ausgestellt werden?

Ja. Wobei, wenn nur die Frau das Kind annimmt, die FZF also lediglich zur Frau stattfindet, natürlich die Voraussetzungen des § 29 AufenthG erfüllt sein müssen (Lebensunterhalt usw.).
sayasuami schrieb am 15.03.2009 um 18:50:14:
Wie lange dauert ungefähr die Prüfung der Wirksamkeit durch die Botschaft?

Keine Ahnung. Frag die Botschaft...
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Antwort #14 - 16.03.2009 um 17:28:42
 
@tapir und @cinta manis:
Mit Eurer Hilfe habe ich jetzt eine konkrete Idee, was zu tun ist. Z.B. das es keinen Sinn macht, einen scheinbar leichten Weg in Indonesien zu wählen, da dann die Adoption in Dtld "nachgeholt" werden müsste.
Mit dem Wissen können wir uns jetzt einen Anwalt suchen, der vor Ort das Verfahren betreut und wir können ihm sagen, was wir benötigen.

= Vielen herzlichen Dank!

@all:
Weitere Hinweise, Tips, Kenntnisse über erfolgte Adoptionen aus Indonesien sind willkommen!!! Und werden bestimmt auch noch gebraucht....

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