Hallo Janus,
da du als Bezugsperson bereits freien Zugang zum Arbeitsmarkt (Arbeitsberechtigung-EU) hast, kann deine Frau ebenfalls eine Arbeits-
berechtigung-EU bekommen, wenn ihr, wovon ich ausgehe, einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland habt.
Zitat aus der entsprechenden DA zu § 12 a Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV):
Zitat:DA 2.12a.410
Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige von Arbeitnehmern der am 01. Mai 2004 der EU beigetretenen Staatsangehörigen
(2) Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten eine Arbeitsberechtigung-EU, wenn die Bezugsperson bereits freien Zugang zum Arbeitsmarkt hat und sie ihren gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland begründet haben.
Die Arbeitsberechtigung-EU ist unabhängig von der Entscheidung der Ausländerbehörde zu erteilen.
Kurze Vorsprache bei eurer Agentur für Arbeit mit folgenden Unterlagen:
- Pass deiner Ehefrau
- Heiratsurkunde
- gemeinsame Meldebescheinigung (als Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes)
- dein Pass
- deine Arbeitsberechtigung
und dann sollte die Arbeitsberechtigung-EU für deine Frau kein Problem sein.
Gruß
C_Devil