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Arbeitsberechtigung-EU und Ehegattin aus einem Drittstaat (Gelesen: 698 mal)
janus
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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05.03.2009 um 12:54:02
 
Hallo,

ich bin ein Staatsangehöriger eines EU-Beitrittsstaates und halte mich in Deutschland seit ca. 4 Jahren auf. Dank den ratschlägen von C_Devil und schweitzer habe ich im Februar eine Arbeitsberechtigung-EU erteilt bekommen. Darüber hinaus habe ich in Deutschland vor fast einem Jahr eine Staatsangehörige eines Drittstaates geheiratet.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit meine Ehegattin ebenfalls eine Arbeitsberechtigung bekommt?

Schöne Grüße
Janus
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C_Devil
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"Boardteufelchen"


Beiträge: 845
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #1 - 05.03.2009 um 13:06:02
 
Hallo Janus,

da du als Bezugsperson bereits freien Zugang zum Arbeitsmarkt (Arbeitsberechtigung-EU) hast, kann deine Frau ebenfalls eine Arbeits-
berechtigung-EU bekommen, wenn ihr, wovon ich ausgehe, einen gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland habt.

Zitat aus der entsprechenden DA zu § 12 a Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV):
Zitat:
DA 2.12a.410
Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige von Arbeitnehmern der am 01. Mai 2004 der EU beigetretenen Staatsangehörigen

(2) Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten eine Arbeitsberechtigung-EU, wenn die Bezugsperson bereits freien Zugang zum Arbeitsmarkt hat und sie ihren gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland begründet haben.
Die Arbeitsberechtigung-EU ist unabhängig von der Entscheidung der Ausländerbehörde zu erteilen.


Kurze Vorsprache bei eurer Agentur für Arbeit mit folgenden Unterlagen:
- Pass deiner Ehefrau
- Heiratsurkunde
- gemeinsame Meldebescheinigung (als Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes)
- dein Pass
- deine Arbeitsberechtigung
und dann sollte die Arbeitsberechtigung-EU für deine Frau kein Problem sein.


Gruß
C_Devil
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janus
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
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Antwort #2 - 05.03.2009 um 13:41:17
 
Herzlichen Dank für deine Antwort!

Gruß
janus
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