Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
ALG II. oder Wohngeld für neue Eu-ler ? (Gelesen: 928 mal)
capska
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: cz
Zeige den Link zu diesem Beitrag ALG II. oder Wohngeld für neue Eu-ler ?
03.03.2009 um 22:25:01
 
Hallo, ich hätte einige Fragen:
1.Kann man als Bürger aus den neuen EU-Ländern ALG oder Wohngeld beantragen?
2. Wäre das schädlich für die Freizügigkeit?
 a) bei dem Aufenthalt in Deutschland bis 5 Jahren. Bekommt Ausländerbehörde Bescheid davon?
 b)  Aufenthalt nach 5 Jahren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II. oder Wohngeld für neue Eu-ler ?
Antwort #1 - 04.03.2009 um 08:48:33
 
Ahoj capska -

Schwierige Fragen ...

ALG I dürfte es geben, wenn durch Beitragszahlungen ein entsprechender Anspruch erworben worden ist, Wohngeld ist IMHO möglich, wenn einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird bzw. der EU-Staatsangehörige über ein Daueraufenthaltsrecht verfügt.

Zum Erwerb des Daueraufenthaltsrechts (in der Regel nach 5 Jahren, im Ausnahmefall, insbesondere bei Erwerbstätigkeit aber auch schon vorher) - siehe § 4a FreizügG (Farbiges bitte klicken, dann nachlesen).

Beim ALG II ist es problematischer - für Daueraufenthaltsberechtigte sollte es gezahlt werden ansonsten ist die Rechtslage außerordentlich schwierig - siehe dazu auch
hier
. (Blaues bitte klicken!)

Eine erschöpfende Antwort ist das sicher nicht (ich denke, auch andere user werden sich schwer tun mit einer Antwort - so jedenfalls meine Erfahrung aus der jüngsten Vergangenheit bei ähnlichen Fragen hier im Forum), aber vielleicht ein Anfang - ein Gang zu den zuständigen behördlichen Stellen schafft (vielleicht) mehr Klarheit. - Über entsprechende Rückinformationen wären hier viele sehr erfreut und dankbar  Zwinkernd.

Für jetzt:

Na skledanou

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
janus
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II. oder Wohngeld für neue Eu-ler ?
Antwort #2 - 05.03.2009 um 13:32:02
 
Für Wohngeld sollte man soweit ich weiß einen Arbeitgeberstatus haben, d.h. mit einer Arbeitsgenehmigung arbeiten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II. oder Wohngeld für neue Eu-ler ?
Antwort #3 - 05.03.2009 um 13:38:02
 
janus schrieb am 05.03.2009 um 13:32:02:
Für Wohngeld sollte man soweit ich weiß einen Arbeitgeberstatus haben, d.h. mit einer Arbeitsgenehmigung arbeiten. 



Das wäre dann aber ein Arbeitnehmerstatus, Janus - und den meintest Du, glaube ich auch.  Zwinkernd

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema