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1. Rechtslage für Familiennachzug nach Heirat einer HK-Chinesin in HK (Gelesen: 16.925 mal)
Chinafrant
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Antwort #30 - 10.03.2009 um 17:47:46
 
janetm schrieb am 10.03.2009 um 17:15:52:
Chinafrant schrieb am Heute um 16:52:32:
Entschuldigung - es ist die Tastatur:
ES IST ZUSATZBLATT 0 6 1 1 1 8 3 3 Seite 9

Jo Details werden dann auch auf dem Zusatzblatt stehen, welches normalerweise im Pass kleben sollte.


Vielen Dank. Bei meiner Frau steht als Zusatz:  "Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Nur zum Besuch zu Deutsch-Intensivkurse. Der Aufenthaltstitel erlischt vorzeitig mit Beendigung / Abbruch des Besuchs von Deutschintensivkursen. Verlängerung für diesen Zweck ausgeschlossen."

Bedeutet das nun, dass meine Frau z. B. auch einen Deutsch-Intensiv-Kurs mit nur 12-Wochenstunden, dafür aber höherem Lernaufwand zu Hause  besuchen kann oder ist der Begriff "Deutsch-Intensivkurse" verpflichtend mit 18 Stunden mindestens zu verstehen und führt ein Deutschkurs von 12 Stunden zum Erlöschen der AE?
Ergänzung: Von Anfang an hat meine Frau einen Deutschkurs besucht mit 25 Wochenstunden. Die Frage ist, ob zu einem späteren Zeitpunkt mit dieser AE auf einen Deutschkurs mit weniger Wochenstunden ausgewichen werden darf?
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Muleta
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Antwort #31 - 10.03.2009 um 18:52:50
 
Chinafrant schrieb am 10.03.2009 um 17:47:46:
Bedeutet das nun, dass meine Frau z. B. auch einen Deutsch-Intensiv-Kurs mit nur 12-Wochenstunden, dafür aber höherem Lernaufwand zu Hause  besuchen kann


"Erfahrungen" in ähnlichen Fällen helfen nicht weiter, denn es handelt sich hier nicht um eine basisdemokratische Volksentscheidung.

Ein 12-Wochenstundenkurs ist definitiv nicht mehr "Intensiv". Andererseits ist die die Nebenbestimmung so geistesarm formuliert, dass ihr wohl für eine Erlöschensbedingung die notwendige Bestimmtheit fehlt und sie daher gänzlich unwirksam ist. Das ist aber zunächst von der ABH zu klären und danach evtl. vom VG.

Insofern:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1236081526/23#23

Mehr Infos wirst Du hier kaum bekommen.

Muleta
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Chinafrant
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Antwort #32 - 11.03.2009 um 22:56:07
 
Noch eine kleine Frage zum möglichen Schluss meiner Fragenserie:

Meine Frau hat sich (fälschlicherweise) Mitte Januar 2009 in München abgemeldet ab Dezember 2008, weil wir ja für die Heirat nach Hong Kong geflogen sind.
Dazu kommt, dass Sie sich an meinem Wohnsitz erst wieder Anfang Januar angemeldet hat.

Ist das im Rahmen der AE zusätzlich quasi eine Ausreise =Abbruch des Sprach-Intensivkurses und damit die AE beendet oder kann man z. B. alleine an dem Anfang Dezember begonnenen (und vorausgezahlten Kurs) und Ende Januar wieder aufgenommenen und beendeten Kurs Mitte Februar erkennen, dass dies keinesfalls eine Abreise mit wieder Einreise sondern eine Unterbrechung mit Weiterführung im Januar war?
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Antwort #33 - 13.03.2009 um 13:44:36
 
Hallo Zusammen,
durch eure Hilfe hab ich schlussendlich alle Informationen bekommen, die es mir ermöglichten mich bestmöglich auf die ABH vorzubereiten.
Ergebnis: Wir haben alle nur erdenklichen Vorbereitungen getroffen, dass trotz der Fehlzeiten für den Schulkurs diese plausibel erklärt werden konnten, u. a. durch Attest (zurecht) wegen Augenproblemen meiner Frau. Dadurch heute: Anerkennung des Status der AE und Änderung der AE aufgrund Heirat ohne Probleme!
Vielen Dank
Und doch noch eine Frage: Was kann ich in Zukunft als Laie anderen Dritten als Hilfestellung anbieten?
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Antwort #34 - 13.03.2009 um 13:53:17
 
Freut mich für euch!

Chinafrant schrieb am 13.03.2009 um 13:44:36:
Was kann ich in Zukunft als Laie anderen Dritten als Hilfestellung anbieten?

Indirekt vielleicht so: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1165746084 Zwinkernd
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Antwort #35 - 09.04.2009 um 16:33:47
 
Noch eine kleine Ergänzung: Die AE gab es für 3 Jahre! Smiley
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