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Familienzusammenführung, Visum (Gelesen: 2.305 mal)
Saida
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03.03.2009 um 11:50:15
 
Hallo!
Heute stelle ich mal eine Frage für eine gute Freundin. Sie hat in Marokko geheiratet, der Antrag fürs Visum wurde vor gut 4 Wochen bei der Botschaft abgegeben. Sie arbeitet als Erzieherin, ihr Mann bekommt Arbeit auf 400 Euro Basis, sobald er hierher kommt. Die Arbeit hat er sicher. Nun spinnt die AB schon von Anfang an herum. Zuerst wollten sie ein Gesundheitsattest, dann sämtliche Einkommensnachweise, sie ist Deutsche. Gestern nun rief sie bei der AB an, ihr wurde gesagt, die Papiere wären alle da, aber sie warten noch auf die Zustimmung des Jobcenters und des Finanzamtes. Was soll das denn? Davon hab ich noch nie was gehört oder gelesen. Ist das rechtens? Das soll sich auf mindestens 3 Monate hinausziehen. Was kann sie jetzt tun? Sie würden doch keinerlei Sozialleistungen in Anspruch nehmen, da hat er Arbeit und sie lassen ihn nicht hierher. Mein Mann hatte keine Arbeit und ich war im Erziehungsurlaub und trotzdem war er genau nach 2 Monaten hier. Wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Sie hat gerade beim Finanzamt angerufen und ihr wurde gesagt, dass das Schreiben schon unterwegs ist an die AB. Das wäre, weil sie arbeiten würde. Merkwürdig. Kann das bitte jemand näher erläutern hier! Danke für Antworten!

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maki
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Antwort #1 - 03.03.2009 um 11:52:48
 
Irgendwelche Hinweise darauf, dass die ABH eine Regelausnahme sieht?

War/ist deine Freundin auch marrokanische Sta. bzw. hat sie dort lange gelebt?
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Saida
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Antwort #2 - 03.03.2009 um 11:55:34
 
Nein sie ist Deutsche, auch ihre Eltern und Großeltern, alle deutsch. Das Finanzamt hat wohl das Schreiben schon zurück an die AB gesendet, aber das Jobcenter war unfreundlich und gibt ihr keine Auskunft und sie hätten von ihr nichts im Computer. Klar, sie geht ja auch arbeiten.
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maki
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Antwort #3 - 03.03.2009 um 12:16:50
 
Dann verstehe ich auch nicht was der ganze Zirkus (speziell mit dem JobCenter) soll
.
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Saida
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Antwort #4 - 03.03.2009 um 12:47:15
 
Das könnte dann ein Problem werden, denn die ABH machen meistens schon Theater, wenn man Deutsche ist und wenig oder keinen Verdienst hat. Ich hatte Glück, habe trotz Erziehungsurlaub und Bezug von ALG 2 meinen Mann innerhalb 8 Wochen bei mir gehabt. 1 Woche nach der Befragung hatte er sein Visum. Allerdings bin ich deutsche Staatsangehörige. Es wäre bestimmt gut, wenn dein Mann eine Arbeit in Deutschland in Aussicht hätte. Einfach mal einen Termin bei der ABH machen und mit denen vernünftig reden!
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Saxonicus
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Antwort #5 - 03.03.2009 um 13:14:20
 
@ Saida  

....und was soll diese Umfrage ?


Änderung:
Umfrage entfernt
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« Zuletzt geändert: 03.03.2009 um 14:25:36 von Ralf »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Tippi
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Antwort #6 - 03.03.2009 um 14:07:09
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Saida
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Antwort #7 - 03.03.2009 um 13:56:25
 
Was für ne Umfrage?
Hab ganz normal für eine Freundin gefragt. Is das verboten? Und ich kann nix dafür, dass hier jemand anders eine Frage stellt, die nicht zu meinem Thread gehört. Sorry, dass ich gefragt habe. Mir sollte es eigentlich egal sein, hab ja meinen Mann hier. Wenn meine Antworten nicht gewünscht sind geh ich halt, ich muss hier nicht schreiben.
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maki
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Antwort #8 - 03.03.2009 um 13:57:58
 
Mit Umfrage war das hier gemeint:
Zitat:
ausländerecht/arbeitsrecht
familienzusammen führung


Ganz oben auf der Seite..

Hier muss keiner gehen..
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Saida
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Antwort #9 - 03.03.2009 um 14:15:47
 
Naja typisch Ossi kann ich da nur sagen, das passt ja mal wieder, hat nix kapiert der Kerl
Wenn ich deswegen jetzt rausgeworfen werde ist mir das auch egal, dann muss ich nicht bitten darum. Hier frag ich mit Sicherheit nichts mehr.
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Tippi
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Antwort #10 - 03.03.2009 um 14:22:24
 
Die Umfrage war von Marrabie - nicht von Saida.

Nachdem die Diskussion hier darüber losgetreten ist bleibt
die Umfrage stehen und der Fred wird geclosed.

Solltest du Saida wieder schreiben mögen - kurze Mail an
mich.

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