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nicht eu bürger mir residencia in spanien (Gelesen: 928 mal)
rok
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Beiträge: 14

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag nicht eu bürger mir residencia in spanien
02.03.2009 um 19:00:05
 
hallo zusammen, eine frage, ich möchte meine verlobte (kolumb. staatsanghörige) nach der hochzeit per fzf zu mir nach deutschland holen, sie lebt seit 8 jahren mit arbeits und aufenthaltserlaubnis in spanien, macht diese "residencia" einen unterschied zum "normalen" nicht eu bürger ? danke im voraus für eure hilfe
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 03.03.2009 um 08:04:25
 
rok schrieb am 02.03.2009 um 19:00:05:
macht diese "residencia" einen unterschied zum "normalen" nicht eu bürger ?


Ja, macht sie. Deine Frau kann visafrei nach Deutschland einreisen - dies ergibt sich aus § 39 Nr. 6 AufenthV - ich zitiere:

Zitat:
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn...

6. er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind; § 41 Abs. 3 findet Anwendung.


Der geforderte Anspruch ist bei der Ehegattin eines Deutschen gegeben.

§ 41 (3) AufenthG lautet übrigens:

Zitat:
(3) Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von drei Monaten nach der Einreise zu beantragen. Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Ausländer ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird.


Einzig zu klären wäre noch die beim Ehegattennachzug relevante Frage des Nachweises der deutschen Sprachkenntnisse der Stufe A1 - sonst könnte es passieren, das man Ihr die AE zunächst doch nicht erteilt.

=schweitzer=
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rok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.03.2009 um 20:02:18
 
hallo, wie sieht es den mit den beiden kindern meiner frau aus, sind kinder aus erster ehe und haben beide auch die tarjeta residencia in spanien?danke für eure hilfe!
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