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Niederlassungserlaubnis für Partner (Gelesen: 1.038 mal)
WhenInDoubt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis für Partner
02.03.2009 um 09:06:43
 
Hallo allerseits,

morgen ist es soweit, dass mein Partner zwecks Verlängerung seines Aufenthaltstitels zur Ausländerbehörde muss.

Zur Art des Titels hätte ich eine Frage, aber erst einmal ein paar Infos zur Konstellation:

Ich:
Nationalität: Argentinien
Aufenthalt in DE seit: 02.2003
Titelart: Daueraufenthalt-EG
Brutto: 3000€
Nie arbeitslos gewesen, nie staatliche Hilfe in Anspruch genommen

mein Partner:
Nationälität: Argentinien
Aufenthalt in DE seit: 03.2004
Titelart: Aufenthaltsgenehmigung
Eingetragene Lebenspartnerschaft 03.2004.

Obwohl mein Partner immer noch Deutsch lernt und nie erwerbstätig war, hat mein Einkommen für die beiden immer gereicht. Staatliche Hilfe wurde nie beantragt. Wohnraum beträgt 80qm

Meine Frage ist, ob er vom § 9 Niederlassungserlaubnis...

(3) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden. Von der Voraussetzung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird abgesehen, wenn sich der Ausländer in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt. Satz 1 gilt in den Fällen des § 26 Abs. 4 entsprechend.

...profitieren kann, sprich ob er Chance auf einen unbefristeten Titel hat.

Viele Grüße und Danke im Voraus.
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schweitzer
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Antwort #1 - 02.03.2009 um 16:06:54
 
WhenInDoubt schrieb am 02.03.2009 um 09:06:43:
...profitieren kann, sprich ob er Chance auf einen unbefristeten Titel hat.


Ja, die Chance hat er, da ja augenscheinlich durch Dich die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind und die eingetragene Lebenspartnerschaft weiterhin gelebt wird.

Ich denke also, dass es mit der erfolgreichen NE-Beantragung klappen sollte. - Wenn er seine Aufenthaltsgenehmigung auf der Grundlage des § 30 AufenthG hat (wovon ich ausgehe), sollte auch die erfolgreiche Beantragung des Daueraufenthalt-EG für Deinen Partner möglich sein.

Wünsche Euch viel Erfolg - wenn es klappt, poste mal - wir freuen uns immer besonders über positive Rückmeldungen.

=schweitzer=
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WhenInDoubt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.03.2009 um 13:12:35
 
Hallo schweitzer, hallo everybody!

Wir sind vorhin von der Ausländerbehörde zurückgekommen. Es hat alles wunderbar geklappt. Die Dame war sich nur nicht sicher, ob mein Partner ein Niederlassungserlaubnis oder eine Daueraufenthalt-EG erteilt bekommt. Letzten Endes bekam er genauso wie ich eine Daueraufenthalt-EG.

Liebe Grüße.
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schweitzer
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Antwort #3 - 03.03.2009 um 13:24:36
 
Na prima! - Da ist ja das maximal Mögliche herausgesprungen.

Herzlichen Glückwunsch und weiter alles Gute!

=schweitzer=
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