Ich fang mal von hinten an:
dan0408 schrieb am 01.03.2009 um 11:43:37:4. Sie möchte aber weiterhin mit dem Baby in Frankreich wohnen!
Das ist sehr entscheidend. Solange sie allein personensorgeberechtigt über das Kind ist (und davon gehe ich im hiesigen Fall aus), hat sie auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. - Da kann der Kindsvater relativ wenig machen - es sein denn beide Eltern einigen sich.
dan0408 schrieb am 01.03.2009 um 11:43:37:1. Wo muss er mit der Frau in, um das Baby anzuerkennen? Zur deutschen Botschaft in Frankreich? Welche Unterlagen braucht er dafür?
Wirksame Vaterschaftsanerkennung geht in Deutschland beim Jugendamt, für die Frau bei der deutschen Botschaft in Frankreich. - Gebraucht wird auf jeden Fall die gültige Geburtsurkunde, gültige Personaldokumente (Pass, Personalausweis), weiteres wäre bei den entsprechenden Stellen zu erfragen.
dan0408 schrieb am 01.03.2009 um 11:43:37:2. Bekommt das Kind dann einen deutschen Pass?
Wenn der Vater zum Zeitpunkt der Geburt bereits die deutsche Staatsangehörigkeit hatte, hat auch das Kind automatisch mit seiner Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Liegt alsdann durch den Kindsvater eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vor, bedarf es neben der Geburtsurkunde keiner weiteren Papiere für das Kind, die die deutsche Staatsangehörigkeit belegen.
dan0408 schrieb am 01.03.2009 um 11:43:37:3. Kann die Mutter darüber dann auch eine Aufenthaltsberechtigung ableiten?
Die Mutter eines deutschen Kindes könnte gemeinsam mit dem Kind mit dem entsprechenden Visum nach Deutschland "zur Ausübung der Personensorge in familiärer Gemeinschaft in Deutschland" einreisen und würde nachfolgend eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 (1) Nr. 3
AufenthG erhalten können. - Nachweis gesicherten Lebensunterhalts oder deutscher Sprachkenntnisse durch die Mutter sind in diesem Falle nicht erforderlich.
Zur Visabeantragung braucht sie allerdings einen gültigen Pass ...
=schweitzer=