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6 monatiges Visum für Mutter, damit Studium beendet werden kann? (Gelesen: 1.500 mal)
MichaelT
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag 6 monatiges Visum für Mutter, damit Studium beendet werden kann?
01.03.2009 um 11:38:42
 
Hallo zusammen!

Meine Frau (nichtEU) und ich (deutsch) haben einen Sohn. Wir haben folgendes Problem: Zur Beendigung ihres Studiums steht noch die 6-monatige Masterarbeit aus, die in einer Firma gemacht werden soll. Da ich erst selbst kurz vor der Geburt erwerbstätig werden konnte, kommt eine Elternzeit auch nicht in Frage, und meine Eltern sind körperlich nicht in der Lage, sich um unseren Spross zu kümmern. Die einzige Möglichkei die wir sehen, ist, dass die Mutter meiner Frau sich in dieser Zeit um den kleinen kümmert. Soweit ich bisher informiert bin, werden Visa üblicherweise für maximal 90 Tage am Stück ausgestellt. Gibt es eine Möglichkeit in Ausnahmefällen ein Visum für einen längeren Zeitraum zu erreichen?

Danke im voraus!
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Mikael321
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Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 01.03.2009 um 11:57:11
 
MichaelT schrieb am 01.03.2009 um 11:38:42:
Gibt es eine Möglichkeit in Ausnahmefällen ein Visum für einen längeren Zeitraum zu erreichen?
Die Chancen sind gleich null ! Meist scheitert es schon an einer KV . ( Und das wäre noch das kleinste Problem )

Mann kann nur eins machen. Ein längerfristiges Schengen Visum gut planen, und dabei dann fast 6 Monate hintereinander hinbekommen.
( Wenn man das Visum auch bekommen kann )

Beispiel : Jahresvisum gültig 1.1 - 31.12. 90 Tage Aufenthalt , in 180 Tagen erlaubt.

Einreise in Schengen am 1.1 und Ausreise am gleichen Tag. Der Visumszeitraum hat begonnen. ( 1 Tag weg )

Wiedereinreise 02.04. , dann stehen noch 89 Tage zur Verfügung. Ausreise am 30.06 ( 6 Monate um, 90 Tage um )

Wiedereinreise am 01.07, dann stehen die zweiten 90 Tage zur Verfügung. Es reicht übrigens, wenn um 23:59 ausgereist wir, und um 00:01 wieder eingereist wird.

So kann man fast ein halbes Jahr bleiben. ( 02.04 - 29.09 mit einer ein und Ausreise am 30.06-01.07 )

Ich hoffe ich habe das auf die schnelle auch richtig berechnet.

Michael

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reinhard
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Beiträge: 15.355

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Schleswig-Holstein
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.03.2009 um 20:51:36
 
Die Möglichkeit eines Visum bedeutet aber nicht, dass die Chancen groß sind, dass die Mutter es bekommt.

Ihr müsst auf jeden Fall einen Plan haben, was mit der Masterarbeit und dem Baby passiert, wenn das Visum abgelehnt wird.
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