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ABH verlangt Unterlagen en masse (Gelesen: 1.306 mal)
spm
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Beiträge: 25

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag ABH verlangt Unterlagen en masse
28.02.2009 um 13:37:46
 
Hallo liebe Gemeinde,

wollte Euch mal fragen, ob eine solche Liste von Unterlagen bei einer FZF vertretbar ist. Er Deutscher mit Festanstellung, Sie Russin, keine Kinder. Zum Glück passiert's nicht mir, aber normal ist es wohl kaum.  Schockiert/Erstaunt

- Arbeitsvertrag
- Bescheinigung über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- 12 Nettoverdienstnachweise
- Steuerbescheide von 2005, 2006 und 2007
- Mietvertrag
- Nachweis der aktuellen Miethöhe
- Bescheinigung des Vermieters über Mietrückstände
- Versicherungsbescheinigung
- Versicherungszeiten
- Vollständiger Rentenversicherungsverlauf einschl.2008

Was ist besser: alles beschaffen und vorlegen oder höflich darauf hinweisen, dass das meiste eigentlich überflüssig ist? Klingt ja zusammen so, als wenn's von der Steuerfahndung und nicht von der ABH stammen würde.  Durchgedreht

Danke für Eure Meinungen,
spm
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reinhard
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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ABH verlangt Unterlagen en masse
Antwort #1 - 28.02.2009 um 14:15:50
 
Ich denke, es ist sinnvoll, jede Panik zu vermeiden.
Wir hatten diese Fragen ja schon oft hier im Forum. In der Regel stellte sich heraus, dass eine Standard-Liste zugeschickt worden war, auf der alles und jedes für alle und jeden vermerkt ist. Für den individuellen Antrag werden dann nur zwei bis acht Unterlagen wirklich gebraucht.

Vielleicht der ABH vorschlagen, Ankreuzlisten wie das Standesamt zu verwenden?

Ansonsten: Das mitnehmen, was nötig ist, nach Geschmack ein bisschen mehr, und dann fragen, was wirklich nötig ist.

Diese Listen hängen auch mit der relativ neuen "Regelausnahme" zusammen. Danach müssen eingebürgerte Deutsche, die den Lebensunterhalt für die Familie nicht bestreiten können, die Prüfung über sich ergehen lassen, ob sie im Herkunftsland des/der PartnerIn leben können. Wer den LU bestreiten kann, wird nicht gefragt. Für die ABH ist dieser Weg manchmal einfacher. Da ist aber die Mitwirkung tatsächlich freiwillig.
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Eduard
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quer


Beiträge: 1.796

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ABH verlangt Unterlagen en masse
Antwort #2 - 01.03.2009 um 16:09:30
 
Wenn keine Regelausnahme vorliegt, sind eigentlich alle diese Unterlagen überflüssig. Aber um Diskussionen zu vermeiden (und auch, damit die AE dann nicht nur immer für 1 Jahr ausgestellt wird), kann man sich darauf einlassen, die LU-Sicherung nachzuweisen.

Auch dann braucht man vieles nicht:
spm schrieb am 28.02.2009 um 13:37:46:
- Arbeitsvertrag

Kann man mitnehmen. Ist aber nur im Hinblick darauf relevant, wie lange man schon bei dem gleichen Arbeitgeber arbeitet. Und das steht meistens auch auf den Einkommensbescheinigungen.

Zitat:
- Bescheinigung über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Überflüssig, wenn man schon länger da arbeitet. Geht ansonsten aus dem Arbeitsvertrag hervor. (*)

Zitat:
- 12 Nettoverdienstnachweise

Unsinn. 3 Nachweise reichen üblicherweise aus.

Zitat:
- Steuerbescheide von 2005, 2006 und 2007

Nur dann relevant, wenn man selbständig ist bzw. ständig wechselnde Arbeitgeber hatte.

Zitat:
- Mietvertrag

OK.

Zitat:
- Nachweis der aktuellen Miethöhe

Nur dann relevant, wenn das Einkommen so niedrig ist, dass man u. U. Hartz-IV-berechtigt sein könnte. Ansonsten irrelevant.

Zitat:
- Bescheinigung des Vermieters über Mietrückstände

Warum nicht auch eine Schufa-Selbstauskunft? Sofern das Einkommen i. O. ist, völlig überflüssig. (*)

Zitat:
- Versicherungsbescheinigung
- Versicherungszeiten
- Vollständiger Rentenversicherungsverlauf einschl.2008

Da fällt mir nur das Wort "Schlamperei" ein.  Rentenversicherungszeiten sind dann relevant, wenn jemand eine NE nach §9 (2) AufenthG beantragt, aber definitiv nicht im vorliegenden Fall. Und z.B. so ein Rentenversicherungsverlauf muss extra beantragt werden und dauert viele Wochen. D.h. es wird ohne jeden Grund das Verfahren hinausgezögert.  Ärgerlich

Wenn es in dieser ABH tatsächlich üblich ist, an jeden Antragsteller so eine Standard-Liste zu schicken, würde ich über eine Beschwerde beim zuständigen Datenschutzbeauftragten nachdenken. Behörden dürfen nämlich nicht einfach alles an Informationen verlangen, was ihnen gerade so einfällt, sondern nur entscheidungsrelevante Informationen ...

Gruß
   Eduard

(*) Generell gilt meiner Meinung nach: wenn Nachweise verlangt werden, die von Dritten extra eingeholt werden müssen, muss die Notwendigkeit besonders begründet werden. Durch das Einholen der Nachweise erhalten nämlich diese Dritten Kenntnis von der bevorstehenden FZF, obwohl es sie im Grunde nichts angeht.
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